Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser erwartet für 2025 die geringsten Asylzahlen seit mehr als einem Jahrzehnt. „Wenn die irreguläre Migration weiter so stark zurückgedrängt wird, wie wir es in den letzten zwei Jahren geschafft haben, dann können die Asylzahlen in Deutschland in diesem Jahr bei etwa 100.000 liegen“, sagte die SPD-Politikerin dieser Redaktion. Nach Angaben des Innenministeriums lagen die Asylantragszahlen zuletzt 2012 unter 100.000.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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In diesem April seien 8.840 Asylgesuche gestellt worden, im April vor zwei Jahren seien es noch fast 20.000 gewesen – ein Rückgang von 55 Prozent, rechnete Faeser vor. Vom 1. Januar bis zum 30. April 2025 verzeichnete das Innenministerium insgesamt 42.460 Asylgesuche. Zu den Hauptherkunftsländern gehören derzeit Syrien, Afghanistan und die Türkei. 

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Die Bundespolizei kontrolliere an allen deutschen Landgrenzen und habe bei diesen Kontrollen seit Oktober 2023 schon mehr als 53.000 Personen zurückgewiesen, teilte die scheidende Innenministerin mit, deren Amt der CSU-Politiker Alexander Dobrindt übernimmt. Mehr als 2.200 Schleuser seien bei den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen in diesem Zeitraum festgenommen worden. „All das findet in enger europäischer Abstimmung statt und im Rahmen des europäischen Rechts“, betonte Faeser. „Nur so scheitern Maßnahmen nicht binnen kürzester Zeit vor Gericht – und nur so wirken sie auch.“

Union und SPD wollen Zurückweisung an den Grenzen deutlich ausweiten

Die SPD-Politikerin hob die Notwendigkeit hervor, auch künftig gemeinsam mit den Nachbarstaaten zu handeln. „Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem wird der entscheidende Schritt sein für die weitere Begrenzung und für einen starken Schutz der EU-Außengrenzen“, sagte Faeser. 

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Der Kern des reformierten europäischen Asylsystems besteht in Asylverfahren an den Außengrenzen und in einem Solidaritätsmechanismus, der die Verteilung der Flüchtlinge in der EU regelt. Die künftige schwarz-rote Bundesregierung will die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen deutlich ausweiten – „in Abstimmung mit“ den Nachbarstaaten, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Ob dies die Zustimmung der Nachbarstaaten erfordere, blieb zwischen den Koalitionspartnern strittig.

In der Vergangenheit hatte es heftige Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD über die Frage gegeben, ob systematische Zurückweisungen von Menschen ohne Einreiseerlaubnis überhaupt mit dem Grundgesetz und dem europäischen Asylrecht vereinbar sind. Die Union sah das so und wollte sich auf eine „Notlage“ in Sachen Asyl berufen. Die SPD hingegen warnte vor erheblichen rechtlichen Risiken. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die europäischen Nachbarn zurückgewiesene Ausländer nicht aufnehmen und die geplante Reform des gemeinsamen Asylsystems scheitere. Das Asylrecht hat in Deutschland Verfassungsrang, überdies ist die Bundesrepublik in das europäische Asylsystem eingebunden. Beides erfordert, dass ein Asylantrag zumindest geprüft wird.

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Der designierte Kanzleramtsminister Thorsten Frei, der für den künftigen Regierungschef Friedrich Merz (beide CDU) die Regierungsarbeit koordinieren wird, sagte vor wenigen Tagen dieser Redaktion, dass hinter den Kulissen bereits intensive Gespräche mit den Nachbarländern stattfänden. „Frankreich, Österreich und Polen sind in der Frage der Zurückweisungen für uns die maßgeblichen Ansprechpartner. Die Gespräche laufen.“ Frei ergänzte: „Wir erleben ein hohes Maß an Übereinstimmung, was unseren Ansatz in der Migrationspolitik betrifft.“

Designierter Innenminister: Grenzschließungen wird es nicht geben

CDU-Chef Merz soll am Dienstag im Deutschen Bundestag zum neuen Kanzler gewählt werden. Er hatte im Wahlkampf angekündigt, sofort nach Übernahme der Amtsgeschäfte eine grundlegende Kehrtwende in der Asyl- und Migrationspolitik einzuleiten. Frei und andere Vertraute des künftigen Kanzlers betonen gerade bei jeder Gelegenheit, dass bereits in Kürze schärfere Regeln gelten sollen.

Der designierte Innenminister Dobrindt sagte nun: „Die ersten Entscheidungen werden nach Amtsantritt an diesem Mittwoch getroffen. Dazu werden die Grenzkontrollen hochgefahren und die Zurückweisungen gesteigert.“ Grenzschließungen werde es aber nicht geben, betonte der CSU-Politiker in der „Bild am Sonntag“. „Die Zahlen bei der illegalen Migration müssen runter. Damit Humanität und Ordnung gleichermaßen gelingt, braucht es Kontrolle, Klarheit und Konsequenz. Dazu bereiten wir nationale und europäische Entscheidungen vor“, sagte Dobrindt weiter.

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Derweil wurde bekannt, dass nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union zwar möglich wäre, aber praktisch nicht so einfach umzusetzen. Das geht aus dem am Sonntag vom Ministerium veröffentlichten Abschlussbericht zum sogenannten Drittstaatenmodell hervor, den die Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 erbeten hatte. 

Betrachtet wurden drei Varianten: 

Das von Großbritannien inzwischen verworfene „Ruanda-Modell“. Das sah vor, Asylbewerber in ein anderes Land zu bringen – in diesem Fall Ruanda –, wo sie dann ein Asylverfahren durchlaufen sollten.

Das durch mehrere Gerichtsurteile verhinderte „Albanien-Modell“, bei dem Italien bestimmte Bootsmigranten bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in albanischen Lagern unterbringen wollte.

„Hinwegmodelle“, bei denen ein Schutzersuchen, bevor jemand europäischen Boden erreicht, in einem Transitstaat geprüft wird.

Koalitionsvertrag: Darauf haben sich CDU/CSU und SPD geeinigt

In dem Bericht des Innenministeriums heißt es: „Alle Modelle erscheinen – teilweise nach wesentlichen Rechtsänderungen – grundsätzlich rechtlich möglich“, in praktischer Hinsicht seien sie aber mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Das Bundesinnenministerium schreibt in einer Mitteilung, eine Anwendung von Drittstaatsmodellen auf eine Vielzahl von Asylantragstellern sei „unrealistisch“. Dies gelte auch für den Fall, dass auf europäischer Ebene das in der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bislang vorgesehene Verbindungselement zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat – etwa familiäre Bindungen oder ein früherer Aufenthalt in dem Staat – gestrichen werden sollte. 

„Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein sein, um irreguläre Migration zu begrenzen“, sagte die scheidende Innenministerin Faeser. Die Erfahrungen Großbritanniens zeigten aber, „dass solche Versuche auch immense Kosten verursachen und auf ganzer Linie scheitern können“. Dies müsse in eine realistische Betrachtung einfließen.