Die Spitzen von SPD, CDU und CSU reden bereits darüber, was sie in der Regierung vorhaben. Auch die Planungen für die Besetzung der Kabinettsposten in der Bundesregierung von einem Kanzler Friedrich Merz laufen. Doch noch gibt es einen Stolperstein: die Meinung der SPD-Mitglieder.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Denn bei den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entscheidet nicht der Parteivorstand über den Eintritt in die Koalition, sondern die gesamte Mitgliedschaft – in einem sogenannten Mitgliedervotum. Wir geben einen Überblick über das Verfahren:

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Mitgliedervotum bei der SPD: Wer darf abstimmen – und wann?

Das Mitgliedervotum findet zwischen dem 15. und dem 29. April 2025 statt. In diesem Zeitraum können alle stimmberechtigten SPD-Mitglieder online über die Annahme oder Ablehnung des Koalitionsvertrags entscheiden.

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Stimmberechtigt sind alle Personen, die bis spätestens zum 23. März 2025 in die SPD eingetreten sind und zum Stichtag auch offiziell als Mitglied registriert waren. Das sind 358.322 Genossinen und Genossen. Grundlage ist die zentrale Mitgliederverwaltung der Partei („MAVIS“). Die Stimmabgabe muss spätestens bis zum 29. April um 23:59 Uhr erfolgt sein. Danach wird die digitale Urne geschlossen.

Ablauf: So funktioniert die Online-Abstimmung

Die Abstimmung wird ausschließlich digital durchgeführt. Um teilzunehmen, erhalten alle stimmberechtigten Mitglieder per Post einen Brief, in dem ein individueller Link zum Abstimmungsportal, ein persönliches Passwort sowie ausführliche Informationen zum Verfahren enthalten sind.

Lars Klingbeil bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags.
Die Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Jetzt soll die SPD-Basis in einem Mitgliedervotum darüber abstimmen.© Michael Kappeler/dpa | Michael Kappeler

Zur Anmeldung im Abstimmungsportal ist ein Zwei-Faktor-Verfahren vorgesehen: Neben dem zugesandten Passwort muss auch die eigene Mitgliedsnummer eingegeben werden. Erst danach kann die Stimme abgegeben werden. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt gespeichert und gelangen direkt in eine digitale Urne, die erst nach Ende der Abstimmungsfrist geöffnet wird.

Wann werden die Ministerinnen und Minister verkündet?

Die Auszählung übernimmt eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK). Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Landesverbände und -Bezirke zusammen. Eine notarielle Aufsicht ist ebenfalls vorgesehen, um Transparenz und Fairness zu garantieren. Das Ergebnis soll am 30. April 2025 im Laufe des Tages veröffentlicht werden. Erst danach sollen laut SPD-Co-Chef Lars Klingbeil die Namen der zukünftigen Ministerinnen und Minister bekanntgegeben werden.

Koalitionsvertrag: Darauf haben sich CDU/CSU und SPD geeinigt

Das Mitgliedervotum ist bindend, allerdings nur unter einer Bedingung: Es müssen sich mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung beteiligen. Wird diese Schwelle verfehlt, wäre das Votum nicht gültig. Bedeutet: Selbst bei einer klaren Mehrheit pro oder contra Koalition – ohne die nötige Beteiligung bliebe das Votum rechtlich wirkungslos.

Koalitionsvertrag bestätigen: Was machen CDU und CSU?

Während die SPD-Mitglieder abstimmen, haben die Unionsparteien bereits teilweise ihre Zustimmung erteilt – allerdings in unterschiedlicher Form:

  • Die CDU will bei einer Sitzung des Bundesausschusses über den Koalitionsvertrag abstimmen. Bei diesem „kleinen Parteitag“, der möglicherweise am 28. April stattfinden soll, kommen rund 160 Mitglieder zusammen, um über die Beteiligung an der neuen Regierung zu entscheiden.
  • Die CSU hat bereits entschieden. In einer Schaltkonferenz haben der Parteivorstand, die Bundestags-Landesgruppe und die Landtagsfraktion über das Papier beraten und anschließend zugestimmt.

Sollten alle drei Parteien – SPD, CDU und CSU – dem Vertrag zustimmen, steht der Wahl von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler voraussichtlich am 6. Mai nichts mehr im Weg.