Fremdgehen gilt in den meisten Beziehungen und Ehen als schwer verzeihbarer Betrug. Doch wo im heutigen Europa auf einen Seitensprung im schlimmsten Fall die Scheidung folgt, erwarteten Ehebrüchige im frühen Mittelalter harte Strafen. Das lag einerseits an der systematischen Unterdrückung und Abwertung von Frauen – andererseits an einer großen Angst vor illegitimen Erben, sogenannten Bastarden.

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Da nur die Mutter sicher wissen konnte, ob ihr Kind von ihrem Ehemann stammte oder ein Liebhaber es gezeugt haben könnte, galten die Strafen meistens ihr: Im 7. und 8. Jahrhundert hatten Männer einzelnen Stammesrechten zufolge das Recht, ihre Frau und deren Geliebten zu töten, wenn sie die beiden in flagranti erwischten. Doch auch andere gesellschaftliche Praktiken sollten den Ehebruch hart bestrafen – mit Folter und öffentlicher Ächtung.

Mittelalter-Regel sorgte für Seitensprünge: „Liebe war kein Ziel“

Einen großen Einfluss darauf hatte die moralische Verteufelung von Sex außerhalb der Ehe durch die katholische Kirche. Ab dem 9. Jahrhundert führte die Christianisierung der breiten Bevölkerung dazu, dass die Ehe zum religiösen Symbol wurde. „Die Ehe ist die einzige Institution, in der Sexualität legitim ausgelebt werden darf“, erklärt Linda Dohmen, promovierte Historikerin und Lehrende an der Universität Bonn.

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Ehen seien die gängige Lebensform gewesen, Unverheiratete hätten dagegen legal keinen Geschlechtsverkehr haben dürfen, so Dohmen. Das galt auch für Witwer und Witwen: „Männer und Frauen wurden ab dem 13. bis 15. Lebensjahr verheiratet“, sagt die Mittelalterforscherin. „Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin starb, heiratete man in der Regel neu oder trat ins Kloster ein.“

Das Problem: Ehen waren damals keine Verbindungen zwischen verliebten Menschen, sondern zumindest bei den Adeligen reine Interessensgemeinschaften: „Ehen wurden eingegangen, um Bündnisse zu schließen und wirtschaftliche oder politische Vorteile zu generieren“, erklärt Dohmen. Diese Zwänge hätten sowohl Männer als auch Frauen betroffen, so die Historikerin. „Liebe war kein Ziel der Ehe.“ Eine Entschuldigung für Fehltritte bedeutete das allerdings nicht.

Hände von Mann und Frau bei einer mittelalterlichen Hochzeit
Ehebruch galt im Mittelalter als schwere Sünde. Entsprechend grausam waren die Strafen.© Getty Images/iStockphoto | ksb75

Wann beginnt Fremdgehen im Mittelalter? Sex nur zur Reproduktion

Treue galt laut Dohmen als Grundbedingung mittelalterlicher Ehen: „Sexualität zielte ganz allein auf die Zeugung von Nachkommen ab und sollte nur dafür ausgelebt werden“, sagt sie. „Alle Formen von Sexualität, die nicht der Zeugung von Kindern dienten, waren im Mittelalter Sünde.“ Entsprechend hart seien die Strafen bei einem Ehebruch gewesen.

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Doch während sich sowohl Männer als auch Frauen in arrangierten Ehen und Zwangsheiraten wiederfanden, betrafen die gesellschaftlichen Regeln nicht alle gleichermaßen: So galt die Affäre eines verheirateten Mannes mit einer unverheirateten Frau als Unzucht, die Ahndung orientierte sich am sozialen Status der Frau. Handelte es sich beispielsweise um die hörige Dienstmagd eines anderen Mannes, so musste ihr Liebhaber diesem lediglich einen Ausgleich zahlen.

Nur wenn ein verheirateter Mann Sex mit der Ehefrau eines anderen Mannes hatte, warteten echte Konsequenzen. Die Strafen variierten je nach Region und reichten von Verbannung bis hin zu körperlichen Strafen wie Auspeitschung oder in selteneren Fällen auch einer Todesstrafe. „Insgesamt gewinnen wir deutlich den Eindruck, dass ein Mann im frühen Mittelalter seine eigene Ehe im Grunde genommen nicht brechen konnte“, erklärt Dohmen dazu. „Bei Frauen wurde Unzucht oder Ehebruch anders und letztlich stärker geahndet.“

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Erst das Verchristlichen der Ehe durch die Kirche im 12. Jahrhundert bestrafte Untreue bei verheirateten Männern härter – zumindest in der Theorie: „Im christlichen Gedanken war der außereheliche Geschlechtsverkehr eines verheirateten Mannes als Ehebruch strafbar, es gab ein Gesetz für Männer und Frauen“, sagt Dohmen.

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In der Praxis erlebten ehebrechende Frauen jedoch nach wie vor häufiger Konsequenzen als die Männer. Die Strafen waren grausam: Das Wiener Stadtrecht von 1340 ließ schuldige Fremdgänger von einem Pfahl durchbohren. In Frankreich wurden Frauen mit ihrem Liebhaber an den Genitalien zusammengebunden und durch die Stadt getrieben. Die Kreuzfahrerstaaten schnitten Untreuen die Nase ab.

Viele Fremdgänger kamen mit ihrer Untreue jedoch auch davon: Denn wer jemandem ohne Beweise oder sogar fälschlicherweise Ehebruch vorwarf, musste mit derselben Strafe rechnen wie der angeblich Schuldige. Deshalb sprachen viele ihre Beobachtungen gar nicht an.

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Scheidung im Mittelalter: Unter diesen Umständen war sie möglich

Einen Ausweg aus einer unglücklichen Ehe gab es nur selten. Scheidungen waren im Mittelalter kaum möglich, erklärt Linda Dohmen: „Eheleute konnten sich trennen, mussten dann aber enthaltsam leben, etwa indem sie in ein Kloster eintraten – eine idealtypische Buße“, so die Historikerin. Die Inzestgesetzgebung ermöglichte eine Auflösung von verwandtschaftlich nahen Ehen. Der Adel nutzte sie aber oft als Vorwand, um unliebsam gewordene Ehefrauen loszuwerden.

Eine weitere Option war die Annullierung der Ehe wegen Nichtvollzugs: Im kirchlichen Recht war der erste Sex in der Ehe – der sogenannte Vollzug – ein maßgebliches Kriterium für deren Gültigkeit. Gab es keinen Sex, konnte die Kirche die Ehe mit ihrer Entscheidungsgewalt auflösen. Allerdings war der Prozess dafür kompliziert, denn der eheliche Nichtvollzug ließ sich nur schwer beweisen und das Verfahren zur Eheauflösung war komplex.

Folter bei Ehebruch, Männer als Vormund: So lebten Frauen im Mittelalter

Obwohl sowohl Männer als auch Frauen im Mittelalter Strafen bei Ehebruch erwarteten, waren letztere in allen Lebensbereichen benachteiligt. Ein Mädchen unterstand bis zur Hochzeit der sogenannten Munt seines Vaters, einer Art Vormundschaft. Nach der Hochzeit übernahm der Ehemann die Rolle des Hausherrn und Vormunds. Frauen hatten in diesem System keinerlei Entscheidungsgewalt und konnten sich vor Gericht nicht selbst vertreten.

Doch Linda Dohmen gibt zu bedenken: Die systematische Unterdrückung von Frauen beschränkte sich nicht auf das Mittelalter oder eine bestimmte Region, wie steigende Femizidraten und hohe Vorkommnisse sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen zeigen. „Es ist kein speziell mittelalterliches Erbe, mit dem wir hier zu kämpfen haben, sondern eines der Geschichte insgesamt“, so die Historikerin.

Zwar seien Frauen in manchen Epochen und Kulturen besser gestellt gewesen als in anderen, strukturell lasse sich jedoch in sehr vielen Konstellationen ein Ungleichgewicht erkennen, so Dohmen. Wie lange diese tatsächlich historisch zurückreicht, sei aber schwer zu bestimmen: „Ohne schriftliche Quellen können wir relativ wenig dazu sagen“, erklärt sie. „Und das ist vielleicht auch der Grund, warum wir geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit typischerweise mit dem Mittelalter in Verbindung bringen.“