Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teillegalisiert. Bedeutet: 25 Gramm der beliebten Droge sind für Erwachsene ab 18 Jahren für den Eigenkonsum im öffentlichen Raum erlaubt, 50 Gramm sind es im Privaten. Zudem darf man bis zu drei Cannabispflanzen besitzen. Erwachsene können auch Mitglied einer lizensierten Anbauvereinigung werden, die dazu berechtigt ist, Cannabis anzupflanzen und zu ernten. Allerdings erfasste die Polizei bis zum 15. Oktober auch insgesamt 1912 Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG), davon betrafen 1151 Verfahren den unerlaubten Handel und Schmuggel von Cannabis.

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Der drogenpolitische Sprecher der Berliner Grünen, Vasili Franco, ist ein Befürworter des Cannabis-Gesetzes, der Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP, Benjamin Jendro, lehnt es ab. In einem Streitgespräch debattieren die beiden in der Berliner Morgenpost über Fehler in der Gesetzesumsetzung, über gesundheitliche Gefahren für Kinder und Jugendliche, kiffende Polizisten im Straßenverkehr und ob bald auch Kokain und Heroin legalisiert werden sollten.
Eineinhalb Jahre nach der Cannabis-Teillegalisierung: Wurden die Ziele des Gesetzes erreicht?
Vasili Franco: Das Hauptziel der Teillegalisierung war es, Konsumentinnen und Konsumenten zu entkriminalisieren. Verantwortungsbewusster Konsum, der schon lange Realität ist, sollte zugelassen, Abhängigen besser geholfen werden. Und unter diesen Aspekten war die Gesetzesreform ein voller Erfolg. Polizei und Justiz wurden umfassend entlastet. Allein in Berlin verzeichnen wir einen Rückgang an Cannabisdelikten über 70 Prozent, in ganz Deutschland sind es über 50 Prozent. Das spart Zeit und Arbeit. Zwar wurden auch vor der Entkriminalisierung Verfahren bei geringen Mengen in der Regel eingestellt. Dennoch war der Großteil der Cannabis- Verfahren, die Konsumierende auch wegen Kleinstmengen unter massiven Druck setzten, mit unnötiger Schreibarbeit für Polizei und Staatsanwaltschaften verbunden. Es ist doch viel sinnvoller, die freiwerdenden Ressourcen gegen die organisierte Kriminalität einzusetzen, die hinter dem Drogenhandel steht.

Benjamin Jendro: Da bin ich ganz anderer Ansicht, wir können keine Entlastung bei der täglichen Arbeit der Schutzpolizisten feststellen, die ja trotzdem weiter im Straßenland auf legale Mengen oder illegalen Handel kontrollieren müssen. Zudem war Cannabis in Berlin auch zuvor häufig nur „Beifang“ in Zusammenhang mit anderen Substanzen oder schwereren Delikten. Es gab zwei primäre Ziele des Gesetzes, die erwartbar nicht gewährleistet werden konnten: Ein besserer Kinder- und Jugendschutz und das Austrocknen des Schwarzmarktes. Der Cannabis-Schwarzmarkt existiert immer noch und unser Gesundheits- und Sozialsystem ist für eine Cannabis-Legalisierung nicht ausgelegt. Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist vollkommen legitim, Cannabis mit demokratischen Mehrheiten legalisieren zu wollen. In der Praxis verfügen Länder und Kommunen aber nicht über die nötigen Rahmenbedingungen, das auch vernünftig umzusetzen.
Alle Teile der Artikelserie lesen Sie hier:
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Franco: Ja, es gibt noch einen Schwarzmarkt. Wir sehen aber auch, dass die Menschen legale Bezugsmöglichkeiten suchen. Sei es durch den Eigenanbau, der jetzt ermöglicht ist, sei es durch Anbauvereinigungen, von denen es leider noch viel zu wenige gibt. Es zeigt sich: Wenn legale Bezugsquellen existieren, werden diese von Konsumentinnen und Konsumenten immer gegenüber dem Schwarzmarkt bevorzugt.
Jendro: Es ist ein völliger Irrglaube gewesen, den Schwarzmarkt auf diese Weise auch nur im Ansatz austrocknen zu können.
Franco: Das liegt aber nicht an den Legalisierungs-Befürwortern, sondern an den Gegnern, die das Gesetz mit so viel Bürokratie überfrachtet haben, dass sich viel zu wenig legale Bezugsmöglichkeiten entwickeln konnten. Solange diese nicht ausreichend existieren, wird es auch einen Schwarzmarkt geben.
Warum wurde es Anbauvereinigungen denn gerade in Berlin so schwer gemacht? Teilweise wurden Anträge erst im November bearbeitet.
Franco: Damals hat Berlin Rechtsbruch begangen und die Vorgaben eines Bundesgesetzes einfach nicht rechtzeitig umgesetzt und verschleppt. Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Lanze für die Anbauvereinigungen brechen. In den Vereinen, die eine Genehmigung erhalten haben, steckt sehr viel Engagement, Wissen und Bewusstsein für Prävention und verhältnismäßigen Konsum. Diese Leute geben wirklich acht darauf, alle Vorgaben des Gesetzes einzuhalten. Der Wulst an Bürokratie erschwert ihnen ihr Engagement aber unnötig. Mit einer Entbürokratisierung wäre hier allen geholfen, vor allem wenn Anbauvereinigungen eine echte Alternative zum Schwarzmarkt darstellen sollen
Jendro: Wir haben immer darauf hingewiesen, dass es noch Unschärfen bei den Anbauvereinigungen gibt. Es ist im Gesetz nicht geregelt, wie, wann und durch wen die Arbeit der Vereine kontrolliert werden soll. Dabei geht es etwa um die zugelassene Menge an Pflanzen und was mit ihrem Überschuss an Ernte geschieht.
Was bemängeln Sie noch an dem Gesetz?

Jendro: Abgesehen von Passagen, die in der Polizeipraxis nie umsetzbar sind, muss im Bereich der Suchthilfe und des Kinder und Jugendschutzes nachjustiert werden. Der Radius von 100 Metern um Schulen, Spielplätzen, Kitas und Kindergärten, in dem kein Cannabis konsumiert werden darf, ist in einer Millionenstadt wie Berlin nicht einzuhalten und auch nicht zu kontrollieren. Schwierigkeiten sehe ich auch beim THC-Gehalt im Straßenverkehr. Eine Expertenkommission hat den Wert zwar richtigerweise an 3,5 Nanogramm angepasst, aber keine Polizei in diesem Land verfügt über die nötigen Messgeräte, diesen auch nachzuweisen. Das heißt: Der Aufwand durch Blutuntersuchungen bleibt weiterhin hoch. Als Konsument habe ich im Gegensatz zu Alkohol gar nicht die Möglichkeit, meinen THC-Wert zu bestimmten oder einzuschätzen, bevor ich mich ans Steuer setze.
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Franco: Wir sind uns doch darin einig, dass niemand unter dem Einfluss einer Substanz Auto fahren sollte, inklusive Alkohol. Man kann Alkohol und Cannabis aber nicht miteinander vergleichen, wenn es um den Abbau im Blut geht. Beim Cannabis ist das individueller als beim Alkohol, das ist nun einmal so. Daher muss man die Debatte über Grenzwerte führen. Man sollte nach der Reform jedenfalls keine unverhältnismäßigen Probleme mehr mit dem Gesetz bekommen, wenn man am Tag zuvor einen Joint geraucht hat und ein THC-Gehalt unter dem Grenzwert in einer Verkehrskontrolle nachgewiesen wird.
Jendro: Gilt das auch bei Polizisten im Dienst?
Franco: Ja, das sollte auch bei Polizisten gelten, wenn sie am Abend davor einen Joint geraucht haben. Ich bin im Übrigen ebenfalls bei Herrn Jendro, dass in dem Gesetz die Prävention zu wenig mitgedacht wurde und Nachholbedarf herrscht. Hier hat der Bund die Länder allein gelassen.
Dieselben Mechanismen wie bei Cannabis wirken auch bei harten Drogen wie Kokain, Crack und Heroin. Sie sind sozusagen in der Gesellschaft angekommen. Sollen auch diese Substanzen bald für den privaten Konsum freigegeben werden?
Jendro: Wir machen uns keine Illusionen, die Büchse der Pandora ist geöffnet. Auch in unserem Land werden wir bald lauter über eine Entkriminalisierung von Drogen wie Heroin und Kokain sprechen. Wir als Gewerkschaft der Polizei können nur davor warnen, weil wir die Folgen tagtäglich auf den Straßen der Hauptstadt sehen, die Rahmenbedingungen dafür sind in Deutschland nicht gegeben sind.

Franco: Ich bin ein Verfechter der Legalisierung des privaten Konsums anderer Substanzen, mehr Drugchecking und auch der Forderungen der Suchthilfe nach legalen Abgabemöglichkeiten. Es geht ja nicht darum, harte Drogen für alle zugänglich zu machen, sondern darum, die Zahl der Drogentoten zu reduzieren. Natürlich muss dabei ein anderer Maßstab als bei Cannabis zu Genusszwecken angelegt werden. Portugal ist hier ein Vorbild für einen vernünftigen Umgang. Die Sicherheitsbehörden dort setzen auf Beratung statt Bestrafung, Süchtige von Kokain, Heroin und Co. sollen vom Schwarzmarkt weg ins Hilfesystem. Die deutsche Drogenpolitik, die nur auf Repression setzt, ist offensichtlich gescheitert.
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Jendro: Ich stimme zu, dass die deutsche Drogenpolitik der vergangenen Jahre gescheitert ist. Das kann allerdings auch daran liegen, dass Repression nicht konsequent und nachhaltig gelebt wurde. Das Lissaboner Modell kann durchaus ein Vorbild sein. Ich möchte jedoch daran erinnern: In Lissabon wird der festgestellte Besitz jeder Substanz bis zu einer bestimmten Menge zwar nur als Ordnungswidrigkeit gewertet – dazu gibt es allerdings ein verpflichtendes Suchtgespräch mit Experten. Hierfür haben wir gar nicht die Kapazitäten im deutschen Sozial- und Gesundheitssystem. Bekanntlich ist auch dieses komplett kaputtgespart.
Wird die gesundheitliche Gefahr, die von der Cannabis-Legalisierung ausgeht, allgemein unterschätzt?
Franco: Nein. Es gab viele dramatische Befürchtungen, die allesamt nicht eingetreten sind. Sei es, dass mehr Kinder und Jugendliche durch diese Reform in Massen abhängig werden würden, sei es, dass es zu einem massiven Anstieg von Verkehrsunfällen unter Cannabis-Einfluss kommen würde.
Jendro: Wir registrieren allerdings einen Anstieg von Gewaltkriminalität. Das kann auch damit zusammenhängen, dass jetzt legal Cannabis konsumiert werden darf.
Franco: Dafür gibt es keinerlei Belege. Die erste Evaluation zur Teillegalisierung von Cannabis zeigt, dass die Drogenaffinität unter Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Cannabis nicht zugenommen hat. Der Konsum der Jugendlichen hat sogar leicht abgenommen. Das hat zwar nicht unbedingt mit der Entkriminalisierung zu tun, zeigt aber auch, dass viele Befürchtungen übertrieben waren.
Jendro: Wir als Polizeigewerkschaft halten Cannabis grundsätzlich für gefährlich, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Nicht nur als Einstiegsdroge. Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Konsum in dieser Lebensphase die Wahrscheinlichkeit erhöht, an einer Psychose oder einem anderen psychischen Leiden zu erkranken. Darauf ist unser Gesundheitssystem gar nicht vorbereitet.
Franco: Dass Cannabis für die Entwicklung des Gehirns bis zum 25. Lebensjahr schädlich ist, ist medizinisch unstrittig. Das Problem, dass an jedem Schulhof Cannabis erhältlich war, gab es doch bereits vor der Reform. Die Tabuisierung von Gras hat eine offene und ehrliche Diskussion, die die Realitäten anerkennt, immer im Keim erstickt. Die Gesetzesreform hat hingegen ermöglicht, dass Betroffene in Abhängigkeit nicht mehr allein gelassen werden und Angst vor drohender Strafverfolgung haben müssen, sondern Hilfe bekommen. Dabei bleibt das Kiffen unter 18 Jahren auch weiterhin verboten. Ich glaube aber nicht, dass sich Kinder und Jugendliche jemals von einem allgemeinen Verbot vom Konsum haben abbringen lassen. Das macht gewisse Substanzen nur interessanter.

Jendro: Im Gegenteil. Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche Dinge interessant finden, die Erwachsene dürfen, sie aber nicht. In dieser Hinsicht ist die Entkriminalisierung für über 18-Jährige ein Fehler. Es ist aber ehrlich gesagt noch viel zu früh, die Folgen des Konsumcannabisgesetzes zu bewerten. Dass die negativen Effekte nicht sofort nach eineinhalb Jahren eintreten, ist völlig klar. Ob es zu mehr psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen kommen wird – wie wir als Gewerkschaft warnen – werden wir erst in fünf bis sechs Jahren beurteilen können. Wenn wir dann valide Zahlen dazu haben, können wir uns gerne noch einmal zum Streitgespräch zusammensetzen, Herr Franco.
Franco: Wenn die Morgenpost uns dazu einlädt, dann bin ich gerne wieder dabei. Ob es wirklich so dramatisch wird, wird sich zeigen. Ich glaube es allerdings nicht. Die Trends zeigen, dass Kinder und Jugendliche viel gesundheitsbewusster leben als noch unsere Generation - sowohl was Alkohol als auch was Cannabis angeht.
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