Der TÜV-Verband warnt vor dem Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr durch den Missbrauch von Medizinalcannabis. In einem vor kurzem veröffentlichten Positionspapier kritisiert der Verband, dass medizinisches Cannabis auf Rezept immer häufiger verschrieben wird, ohne klare Kontrolle der Fahreignung. Der TÜV-Verband fordert rechtliche Klarheit und verkehrssichere Standards. Die derzeitige Praxis bei Medizinalcannabis gefährdet nach Einschätzung des TÜV-Verbands die Verkehrssicherheit.

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„Der Konsum von Cannabis beeinflusst die Fahrtauglichkeit erheblich“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Die aktuelle Verordnungspraxis von Medizinalcannabis führt dazu, dass immer mehr Menschen mit hohen THC-Werten im Straßenverkehr unterwegs sind.“

Der Verband hat als Grundlage für seine Kritik und die Forderungen Daten des Spitzenverbands aller Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gegenübergestellt. Demnach sind die Verordnungen cannabinoidhaltiger Arzneimittel von 340.000 im Jahr 2020 auf mehr als 415.000 im Jahr 2024 gestiegen, ein Plus von 22 Prozent. Auffällig dabei ist, wie der Verband festgestellt hat, dass die Verordnungen von Arzneimitteln und Cannabis-Blüten in Zubereitung rückläufig sind, minus 22 Prozent beziehungsweise minus 60 Prozent.

Arztrezepte für privaten Cannabiskonsum

Dagegen sind laut TÜV die Verordnungen von Cannabis-Blüten und Cannabioid-haltigen Stoffen „in unverändertem Zustand“ in diesem Zeitraum gestiegen, plus 35 Prozent beziehungsweise 266 Prozent. „Die wachsende Zahl der Verschreibungen legt nahe, dass ärztliche Rezepte bewusst genutzt werden, um privaten Freizeitkonsum abzusichern. Damit entsteht eine Sicherheitslücke in unserem Verkehrssystem und gefährdet alle Verkehrsteilnehmer“, sagt Zaneta.

Laut TÜV-Verband hat sich seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Frühjahr 2024 auch ein florierender Onlinehandel entwickelt. Rezepte für Medizinalcannabis ließen sich über Online-Portale ohne persönliche Untersuchung beantragen, manchmal reiche ein einfacher Fragebogen. Das führt nach Ansicht des TÜV zu Gefahren im Straßenverkehr, denn dort greift im Gegensatz zum Freizeitkonsum der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum bei ärztlich verschriebenem Cannabis nicht automatisch. Wer Medikamente bestimmungsgemäß einnimmt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, kann grundsätzlich als fahrtauglich gelten, so der Verband.

MPU beim ersten Verstoß verpflichtend

Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird daher vom TÜV-Verband unterstützt. Dieser sieht vor, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch ausgestellt werden darf. „Eine strengere Verordnungspraxis ist notwendig, um den Missbrauch des Medizinprivilegs zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten“, sagt Zaneta. „Diese Sicherheitslücke muss geschlossen werden.“

Der Verband empfiehlt zusätzlich Fahreignungsbegutachtungen bei Dauermedikation, verbindliche Kontrollen für Berufskraftfahrer und gezielte Aufklärungskampagnen. Auch die Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml hält Zaneta weiterhin für problematisch: „Dieser Schritt war verkehrspolitisch ein Fehler. Mindestens muss die MPU bereits beim ersten Verstoß verpflichtend sein, und Mischkonsum mit Alkohol klar verboten werden.“