Berlin rüstet auf im Kampf gegen Clans, Banden und die Organisierte Kriminalität. Das Stichwort der Senatsjustizverwaltung und der Staatsanwaltschaft lautet: Vermögensabschöpfung. Kriminelle Großfamilien sollen dadurch genau da getroffen werden, wo es ihnen am meisten wehtut: beim lieben Geld. Auch ihr direktes Umfeld soll sich nicht mehr sicher fühlen. Seit Donnerstag wird in diesem Sinne gegen die 35-jährige Nina O. vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Informationen dieser Redaktion zufolge wird sie dem Dunstkreis der berüchtigten, arabischstämmigen Großfamilie Remmo zugeordnet, laut Ermittlern handelt es sich bei ihr um eine „Strohfrau“ des Clans.

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Oder besser gesagt: Es sollte gegen O. verhandelt werden. Da eine Schöffin nicht zum angesetzten Termin am Donnerstag erschien, wurde das Verfahren ausgesetzt. Es soll nun am 8. Oktober neu eröffnet werden. Einen Blick auf die mutmaßliche Mittelsfrau werfen zu können, wäre aber ohnehin unwahrscheinlich gewesen. Sie ist keine Angeklagte, muss also nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Vielmehr gilt sie im Prozess als Betroffene. Denn es ist der Staat, der O. um ihren Besitz bringen will. Und um den ihres erst 12-jährigen Sohnes.
Die Staatsanwaltschaft strebt an, insgesamt neun Immobilien in den Ortsteilen Lichtenrade und Spandau sowie im Brandenburger Landkreis Elbe-Elster und im Thüringischen Landkreis Greiz zu konfiszieren. Eine der Immobilien soll Nina O. dabei im Namen ihres minderjährigen Kindes erworben haben. Derartig krasse Verschleierungspraktiken sollen künftig nicht mehr möglich sein, das ist das Ziel von Berlins Justizbehörden.
Mit diesem Instrument kann Berlins Gericht Vermögen einziehen
Laut dem Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche geführt - unter anderem gegen Nina O. Es bestand der Verdacht, dass die genannten Immobilien in den Jahren 2012 bis 2017 mit Geldern aus rechtswidrigen Taten finanziert worden sind. Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens wurden die Immobilien beschlagnahmt, auch wenn das Verfahren gegen O. 2021 schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde.
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Das Justiz-Instrument der Wahl heißt jetzt „selbstständige Einziehung“. Diese ermöglicht die Einziehung von Vermögenswerten auch dann, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens – wie im Fall von Nina O. – nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass das Gericht dennoch zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus irgendeiner nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrühren. Die Betroffenen selbst müssen dann beweisen, dass sie rechtmäßig erworben wurden – nicht andersherum. O. hat nun mindestens neun Verhandlungstage Zeit, das für sich und ihren Sohn zu bewerkstelligen.
Im März 2025 verloren zwei Strohfrauen vor dem Landgericht Berlin
Ein Präzedenzfall wird ihr und ihren Verteidigern dabei wohl immer vor Augen schweben: Erst im März hatte das Landgericht nach einem ähnlichen Verfahren die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet, die zwei Frauen gehörten, ebenfalls aus dem direkten Umfeld der Remmos.
Die Kammer gelangte damals zur Überzeugung, dass die Immobilien einer der Frauen tatsächlich ihrem Ehemann und dessen Bruder zuzurechnen seien. Diese hätten die Objekte mit Geldern aus Straftaten finanziert. „Die Einziehungsbeteiligten sind lediglich als Strohfrauen beziehungsweise Strohgesellschaften eingesetzt worden, um die rechtswidrige Herkunft der gezahlten Kaufpreise zu verschleiern“, so das Urteil.
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Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass weder die Besitzerin noch ihr Ehemann zum Kaufzeitpunkt über ein nennenswertes Vermögen verfügten, sogar teilweise von staatlichen Transferleistungen lebten und immer wieder durch Drogendelikte in Erscheinung getreten waren.
Polizeigewerkschaft fordert mehr Einsatz im Kampf gegen kriminelle Machenschaften
„Selbstständige Einziehungen“ sind daher genau der richtige Weg, findet die Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP. „Kriminelle arabische Großfamilien investieren seit Langem inkriminiertes Vermögen aus Raubtaten, Schutzgelderpressung, Prostitution oder Drogenhandel in Immobilien und lachen dem Rechtsstaat dabei noch ins Gesicht, weil parallel auch noch Sozialleistungen eingesackt werden“, sagt GdP-Landesvizechef Thorsten Schleheider. „Es ist alternativlos, den Clans hier Grenzen aufzuzeigen und alle rechtsstaatlichen Mittel zu ergreifen.“
Die GdP unterstütze daher die Richtung von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), die mit einem neuen Referat und auch im Stellenplan bei der Staatsanwaltschaft einen klaren Fokus auf das Thema Vermögensabschöpfung lege. „Damit sich Clankriminalität nicht weiter wie ein Krebsgeschwür durch unsere Gesellschaft frisst“, so Schleheider. „Leider fehlt es hier aber weiter an einem ganzheitlichen Ansatz und einer entsprechenden Personalfokussierung auch im Bereich Inneres.“
Laut dem Gewerkschafter bräuchte es insbesondere mehr Personal im LKA 3, das unter anderem für Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfungen zuständig ist – zum Beispiel auch durch die Einstellung von externen Finanzexperten. „Zudem benötigen wir endlich die komplette Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung, damit kriminelle Sozialempfänger als Vermögensgrund nicht weiter angeben können, eventuell drei Häuser im Libanon verkauft zu haben und unsere Kollegen dann erst den Gegenbeweis erbringen müssen.“





