Seit Dienstag verfügt Berlin erstmals über eine Gerichtskammer, in der die Prozessführung auch in englischer Sprache möglich ist. Denn bisher galt: Die Prozesssprache in Deutschland ist ausschließlich Deutsch. Seit der Verabschiedung des „Justizstandort-Stärkungsgesetzes“ durch den Bundestag im vergangenen Jahr haben die Länder jedoch die Möglichkeit erhalten, einzelne Senate der Zivilgerichtsbarkeit an den Oberlandesgerichten – in Berlin ist das das Kammergericht – als sogenannte Commercial Courts (zu Deutsch etwa: Handelsgerichte), staatliche Gerichte für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, zu bestimmen. Davon hat Berlin nun Gebrauch gemacht.

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Der Berliner Commercial Court ist ein auf Bau- und Architektenrecht spezialisierter Senat, der vom Vorsitzenden Richter Björn Retzlaff, einem Experten in den genannten Rechtsgebieten, geleitet wird. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Justizstandortes Deutschland. Die deutschen Gerichte sollen durch die Möglichkeit der Prozessführung auf Englisch für zivile Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen internationalen Unternehmen attraktiver gemacht werden und sich im internationalen Wettbewerb gegen Konkurrenten aus Großbritannien und den Niederlanden behaupten können.
Commerical Court: Spruchwert muss mindestens 500.000 Euro betragen

Der spezialisierte Spruchkörper, dessen Zuständigkeit örtlich nicht begrenzt ist, soll eine effiziente, zügige und strukturierte Rechtssprechung gewährleisten. Der Streitwert muss allerdings mindestens 500.000 Euro betragen.
„Unser neuer Commercial Court in Berlin ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft der Rechtsprechung“, freut sich Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). „Das neue Angebot von schnellen, effizienten und qualitativ hochwertigen Verfahren soll die Attraktivität der staatlichen Gerichte für komplexe und wirtschaftlich bedeutsame Rechtsstreitigkeiten steigern.“ Mit dem Fokus auf das Baurecht könne Berlin zudem eine eigene Stärke in die bundesweite Justizlandschaft einbringen, so Badenberg weiter.
Erfreut zeigt sich auch Berlins Kammergerichtspräsidentin Andrea Diekmann. „Der Commercial Court ermöglicht den Beteiligten an Bauvorhaben in ganz Deutschland, aber auch im Ausland, auf die hervorragende Erfahrung und Expertise des Kammergerichts zurückzugreifen“, sagt Berlins oberste Richterin.
Commercial Courts sollen staatliche Gerichtsbarkeit stärken
Nach Auffassung der Bundesregierung bot die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland bis zuletzt „nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten“ für derartige Wirtschaftsstreitigkeiten. „In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt“, heißt es in der Begründung zur Einführung der Commercial Courts.
Ziel ist es demnach, der Flucht großer Unternehmen in die private Schiedsgerichtsbarkeit entgegenzuwirken und teilweise den Platz des Londoner Commercial Courts auszufüllen, der durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union an Bedeutung verloren hat.
Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der deutschen Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof, ebenfalls in englischer Sprache, möglich sein soll. Die Öffentlichkeit bleibt wegen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen aus den Prozessen ausgeschlossen.





