Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet, die dem Umfeld einer bekannten Berliner Großfamilie zugerechnet werden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Informationen dieser Redaktion zufolge handelt es sichdabei um den Remmo-Clan. Die betroffenen Grundstücke befinden sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie in dem Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming. Das zugrunde liegende Urteil fiel zwar schon am Montag. Nach den Presserichtlinien der Berliner Justiz ist aber vorgeschrieben, gerichtliche Entscheidungen erst dann zu verkünden, wenn sie auch den Betroffenen bekannt gegeben worden sind.

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Konkret betroffen ist die im Libanon lebende 43-jährige Zeinab F., der ein Großteil der Immobilien gehörte. Weitere Immobilien standen im Eigentum der 41-jährigen Zeinab A. sowie von zwei von ihr vertretenen Gesellschaften. Die Staatsanwaltschaft kam im Zuge eines seit 2015 laufenden Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen mehrere Beschuldigte aus dem Umfeld des Berliner Clans auf die Spur der beiden Frauen. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit dem Erwerb von insgesamt 77 Immobilien.
Organisierte Kriminalität und Clans bei Vermögen und Besitz treffen
„Es bestand der Verdacht, dass die für den Erwerb aufgewendeten Gelder aus Straftaten stammten und dass die Eigentümerinnen nur zum Schein als Erwerber aufgetreten sind, um die illegale Herkunft der Geldbeträge zu verschleiern“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Zwar wurden die Ermittlungen zur Geldwäsche 2021 aus Mangel an Beweisen eingestellt, das Landgericht machte aber dennoch vom Instrument der „selbstständigen Einziehung“ Gebrauch.
Diese ermöglicht die Einziehung von Vermögenswerten auch dann, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus irgendeiner nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrühren. Die Betroffenen selbst müssen dann beweisen, dass sie rechtmäßig erworben wurden – nicht andersherum. Das Urteil reiht sich dabei nahtlos ein in das Bestreben des Senats, die Organisierte Kriminalität in Berlin verstärkt durch Vermögensabschöpfung zu bekämpfen.
Landgericht Berlin: Umfeld der Frauen geprägt von Straftaten
Die Kammer gelangte nämlich zur Überzeugung, dass die Immobilien etwa der Zeinab A. tatsächlich ihrem Ehemann und dessen Bruder zuzurechnen seien. Diese hätten die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert. „Die Einziehungsbeteiligten sind lediglich als Strohfrauen beziehungsweise Strohgesellschaften eingesetzt worden, um die rechtswidrige Herkunft der gezahlten Kaufpreise zu verschleiern“, so das Urteil.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass weder Zeinab A. noch ihr Ehemann zum Kaufzeitpunkt über ein nennenswertes Vermögen verfügten, sogar teilweise von staatlichen Transferleistungen lebten. Der Ehemann von A. und weitere Familienmitglieder seien zudem durch eine „Vielzahl von Straftaten“, etwa durch Drogendelikte, aufgefallen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Polizeigewerkschaft fordert weitere Anstrengungen im Kampf gegen Clans
Die Berliner Gewerkschaft der GdP sieht die Entscheidung als wichtiges Signal. „Seit Jahrzehnten investieren Clans inkriminiertes Vermögen aus Drogengeschäften, Raubtaten, Schutzgelderpressung und anderen OK-Bereichen in Immobilien, waschen so Millionen Euro rein und lachen dem Rechtsstaat dabei noch ins Gesicht“, sagt GdP-Sprecher Benjamin Jenrdo. „Hier den Druck hochzuhalten, nicht wegzuschauen und alle möglichen rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, ist notwendig, um diesen kriminellen Machenschaften Grenzen aufzuzeigen.“
Die Entscheidung des Landgerichts sei aber nur ein Punktsieg. „Damit wir am Ende nicht in die Röhre schauen, weil jemand als Sozialempfänger nach wie vor angeben kann, dass er eventuell drei Häuser im Libanon verkauft hat und unsere Kollegen das Gegenteil beweisen müssen, brauchen wir endlich die komplette Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung“, so Jendro.





