Berlin. Ist die Parole „From the River to the Sea“ strafbar? Vor einem Berliner Gericht wurde heute ein Fall verhandelt. So lief der Prozess.

Etwas fiel am Freitag vor dem Landgericht Berlin auf. Weder hatten sich wie üblich Demonstranten mit Bannern und Palästinaflaggen am Portal versammelt, noch beehrten die bekannten Größen der Berliner Propalästina-Szene die Gerichtssäle mit ihrer Anwesenheit. Und das, obwohl im Inneren des Gebäudes ein Fall verhandelt wurde, der grundsätzliche Auswirkungen auf alle zukünftigen Prozesse im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt haben wird. Zum ersten Mal entschied am Freitag ein Landgericht in Deutschland, dass die Parole „From the River to Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist. Konkret ging es um die 42-jährige Influencerin Benora A. L., die den Slogan kurz nach dem 7. Oktober 2023 in ihren Instagram-Posts in direkten Zusammenhang zur Terrororganisation Hamas gestellt hatte.

„Die Hamas hat sich diesen Spruch zu eigen gemacht“, begründete Richterin Susann Wettley ihre Entscheidung. Er sei mittlerweile ein Symbol und ein Kennzeichen der Terrororganisation, die damit die Auslöschung des Staates Israel meine, wie auch seit 2017 in ihrer Charta festgelegt. Seit dem Überfall auf Israel im Oktober des vergangenen Jahres habe die Hamas den Slogan außerdem bereits mehrfach in diesem Kontext verwendet. Wettley entschied dadurch nicht weniger, als dass auch der isoliert stehende Ausspruch „From the River to the Sea“ strafbar ist, etwa auch, wenn er ohne Symbolik der Hamas auf einer propalästinensischen Demonstration getätigt wird.

Denn es reiche aus, so urteilte die zweite Strafkammer, dass sich die terroristische Vereinigung das Kennzeichen durch Einübung quasi einverleibt habe, auch wenn der Spruch zuvor von anderen Akteuren aus anderen Motiven gebraucht wurde. Er müsse dafür nicht ausschließlich von einer terroristischen Organisation und bereits seit ihrer Gründung verwendet werden, so Wettley. Gerade das wird für viel Diskussion in der propalästinensischen Szene sorgen. Gängige Rechtsauslegung war bisher, dass der Slogan eben nicht in jedem Fall strafbar ist und mit ihm nicht in jedem Fall eine Auslöschung des Staates Israel gemeint ist, da er auch lange vor dem 7. Oktober verwendet worden war, etwa um eine friedliche Zweistaatenlösung zu propagieren.

Geldstrafe für ehemalige Hamas-Influencerin

Angesichts der Tragweite dieser Entscheidung scheint die Strafe für Benora A. L. gering. Wegen Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Billigung von Straftaten in einer „Zeit einer antisemitischen Grundstimmung“ muss sie 1300 Euro zahlen. Ihre Veröffentlichungen seien von dem Willen getragen gewesen, die Terrororganisation Hamas in einem positiven Lichte darzustellen und für ihre Ziele zu werben, zeigte sich Staatsanwalt Tim Kaufmann überzeugt. Ein genauer Blick auf die 42-jährige iranische Staatsbürgerin verdeutlichte dann auch, warum sich am Freitag niemand der üblichen Verdächtigen im Zuschauerraum wiederfand.

A. L. fährt keine gezielte linksextreme oder islamistische politische Linie wie viele der zuletzt Angeklagten, gehört als Einzelgängerin nicht ihrem erweiterten Kreis an. Sie wirkte impulsiv, zornig über die Situation im Nahen Osten, redete teils wirr. Die Posts habe sie Ende Oktober 2023 in einer „Trotzreaktion“ abgesetzt, sagte sie, da die Medien in Bezug auf Israels Vorgehen im Gazastreifen lügen würden. Unter anderem unter dem Instagram-Account „Hamas Lounge“ hatte sie sich explizit mit der Hamas solidarisiert sowie Bilder und Videos der Terrororganisation sowie ihres militärischen Flügels, der Qassam-Brigaden, geteilt. Unter anderem hatte sie „I Love Hamas“ und „Freedom Fighters are no Terrorists“ geschrieben und sogar davon fabuliert, ein „Hamas-Netzwerk“ zur Unterstützung der Islamisten ins Leben zu rufen.

Auch wenn sie sich heute von der Gewalt der Hamas distanziere und das nicht noch einmal posten würde, so die 42-Jährige, sei die Hamas „eine demokratisch gewählte Partei“. A. L. betonte zudem, dass Israel aus ihrer Sicht einen Völkermord begehe, der sich mit der Judenvernichtung im Dritten Reich vergleichen lasse und dass Israel kein Recht hätte, als Staat auf palästinensischen Boden zu existieren. Irgendwann werde „From the river to the sea“ wahr werden, weil es „so geschrieben steht“, sagte die momentan arbeitslose Webdesignerin, ohne darauf einzugehen, was sie damit meint. Ob man die Hamas als Terrororganisation einstufe, sei ihr egal. Posten würde sie aber schon lange nichts mehr. „Das mit den Waffen“ tue ihr Leid.

Anwalt will vor den Bundesgerichtshof ziehen

Tatsächlich wurde A.L. zum Verhängnis, dass sie ein Original-Bild des Qassam-Führers Abu Obaida für ihre Beiträge verwendete. Dadurch landete ihr Fall nicht vor dem Amtsgericht, sondern als Staatsschutzdelikt vor der höheren Instanz des Landgerichts. Mit potenziellen Auswirkungen auf die gesamte deutsche Rechtssprechung. Denn: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Anwalt der Influencerin, Frank K. Peter, kündigte an, in Revision zu gehen. Er sehe keinen Vorsatz im Handeln seiner Mandantin, so Peter. Es müsse erst bewiesen werden, ob sie mit ihren emotionalen Posts tatsächlich wissentlich eine Terrororganisation unterstützen wollte.

Damit würde der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen und ganz grundsätzlich verhandelt werden. Und die seit über einem Jahr andauernde Diskussion um die Strafbarkeit von „From the River to the Sea“ einer endgültigen juristischen Klärung einen großen Schritt näher kommen.

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Aus diesem Grund lobte die Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP das Urteil. „Das Landgericht hat heute ein sehr wichtiges Signal gesetzt und deutlich gemacht, dass es hier keinesfalls um eine dämliche Parole, sondern absolute Terrorpropaganda geht“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „Das schafft für unsere Kollegen Rechtssicherheit und nimmt hoffentlich auch denen den Wind aus den Segeln, die den Antisemitismus auf unseren Straßen kleinreden wollen, Menschenhass bagatellisieren und öffentlich dafür eintreten, solche Hassbotschaften als dumm, aber legitim darzustellen.“