Die Verteidigungsstrategie von Mustafa El-H. ist nicht aufgegangen. Am Donnerstag kam es knüppeldick für den 24-jährigen Ex-Studenten der Freien Universität (FU). Nach der Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira am 2. Februar 2024 ist er nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden – mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den damaligen Kommilitonen des Opfers der gefährlichen Körperverletzung schuldig und ging strafverschärfend auch von einem antisemitischen Motiv aus. Genau das hatte der Kampfsportler stets bestritten.

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Zuvor war es teils zu skurillen Szenen vor dem Amtsgericht gekommen Die Entscheidung des Richters Sahin Sezer, am Donnerstag Teile von WhatsApp-Gruppenchats von Lehramtstudenten der FU laut vorzulesen, sorgte am zweiten Tag der Verhandlung für Gelächter und Amüsement im Saal. Auch Sahin schien sich in der Rolle des Erzählers zu gefallen, lieferte spitze Kommentare und Anmerkungen zu Aussagen, Memes und geteilten Bildern. „Das sollen wirklich Lehramtsstudenten sein?“, fragte er rhetorisch.
Der Hintergrund des Vorgangs aber war ernst. Der Verteidiger von Mustafa El-H. wollte mit den Chats beweisen, dass allein persönliche Differenzen für den brutalen Angriff seines Mandanten am 2. Februar 2024 am Rosenthaler Platz auf den jüdischen Studenten verantwortlich waren. Der 32-jährige Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftat, erlitt damals eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Bilder seines von Tritten und Schlägen geschwollenen Gesichts führten zu einem Raunen im Publikum. Die Tat selbst bestritt der Kampfsportler El-H. nicht, wohl aber seinen Antisemitismus. Genützt hat es ihm nichts.
Shapira-Prozess: Wer postete das Hass-Video?
Der Tenor des Verteidigers Ehssan Khazaeli: In den Chats sei Shapira erzieherisch, ruppig und mit einem herablassenden Tonfall gegenüber allen aufgetreten, die vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts kritische Aussagen gegenüber der Politik und der militärischen Reaktion Israels in Gaza tätigten – auch gegenüber Mustafa El-H. Die minutiöse Aufzählung der Dialoge, gespickt mit Referenzen von Animationsserien wie „SpongeBob Schwammkopf“ und „One Piece“, Schimpfwörtern und Spottnamen wie „Browski“ hatten dabei durchaus etwas Skurriles. Sie dokumentieren aber auch die aufgeheizte Stimmung unter einigen Lehramtsstudentinnen und - studenten an der Hochschule nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023
Klar schien danach aber nur zu sein, dass Shapira tatsächlich vehement gegen in seinen Augen antisemitische Beiträge vorging. Und einen eigentlich guten Umgangston mit El-H. pflegte, was dessen Attacke umso bemerkenswerter macht. Das sah wohl auch das Gericht so. Am Ende ging es dabei auch um einen Clip von wenigen Sekunden. Ein Hass-Video aus der Tatnacht, auf der sozialen Plattform Snapchat geteilt. „Musti hat diesen Judenhurensohn totgeschlagen“, steht darunter. Die Polizei fand die Datei auf dem Handy des Angeklagten. Doch hat er das Video auch selbst aufgenommen oder wurde es ihm lediglich geschickt? Dass er selbst der Ersteller ist, konnte ihm auch nach der Vernehmung mehrerer Polizeizeugen kaum nachgewiesen werden. Letztlich spielte es in der Entscheidung des Gerichts aber keine Rolle.
Haftstrafe bei antisemitischer Motivation wahrscheinlich
Erneut saß der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, am Donnerstag im Publikum, um die Justiz zu mahnen, Antisemitismus konsequent zu ahnden. Der Angriff war laut Anklage und Aussage von Shapira unvermittelt erfolgt, aufgrund seines jüdischen Glaubens und seines Engagements für das Existenzrecht Israels. Der in Berlin geborene Angeklagte, dessen Eltern aus dem Libanon stammen, hatte hingegegn erklärt, es sei ihm bei der Attacke „nicht um Politik gegangen“.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Es handele sich um einen „antisemitischer Gewaltexzess“, sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann in seinem Plädoyer: „Lahav Shapira wurde angegriffen, weil er Jude ist und sich gegen Antisemitismus einsetzte.“ Die Intensität des Angriffs sei zudem immens gewesen. Er hätte lebensgefährliche Folgen haben können. mit dpa





