Für einen kurzen Moment ist Dr. Todor D. am Dienstag bereit, sich zu rechtfertigen. „Die Patientin....“, beginnt der 78-jährige Bulgare in seiner Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, ehe ihn seine Verteidiger zurückhalten. „Unser Mandant wird heute keine Aussage machen“, unterbechen sie ihn, während D. langsam auf die Anklagebank zurücksinkt.

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Ihm, einem „Halbgott in Weiß“, wird von der Staatsanwaltschaft ein höchst seltenes Delikt vorgeworfen – neben Körperverletzung mit Todesfolge auch versuchter Mord durch Unterlassung an einer 59-jährigen Patientin. Sie war wegen eines chronischen Rückenleidens von ihm behandelt worden. Der inzwischen 78-jährige Facharzt für Anästhesie, der für verschiedene Praxen tätig ist, sei im Januar 2020 von einem Orthopäden hinzugezogen worden, um die Patientin in eine Vollnarkose zu versetzen, heißt es in der Anklageschrift.

Der Angeklagte soll mehrere Dinge bei der Vorbereitung der Narkose und später bei der Überwachung versäumt haben. So soll D. den Atem- und Herzstillstand der Patientin acht Minuten lang nicht bemerkt haben. Zudem soll er die 59-Jährige im Vorfeld nicht über das Risiko und die möglichen Alternativen der Narkose informiert haben. Der Einwilligungsbogen sei stattdessen von der Tochter der Geschädigten unterschrieben worden, allerdings ohne, dass diese hierfür bevollmächtigt gewesen sei. Während der Narkose der Patientin habe es der Angeklagte unterlassen, Vitalfunktionen und Herzfrequenz zu kontrollieren sowie ihr Sauerstoff zuzuführen – obwohl die Frau übergewichtig war, an Anämie und Bluthochdruck litt.

Arzt vor Gericht: Ein Tatvorwurf wird noch geprüft

Der Angeklagte steht im Gerichtssaal des Kriminalgerichts beim Prozessauftakt. Der Narkosearzt soll für den Tod einer 59-jährigen Patientin verantwortlich sein.
Der Angeklagte steht im Gerichtssaal des Kriminalgerichts beim Prozessauftakt. Der Narkosearzt soll für den Tod einer 59-jährigen Patientin verantwortlich sein. © Paul Zinken/dpa | Paul Zinken

Die Patienten sei dadurch in ein Wachkoma gefallen, aus dem sie bis zu ihrem Tod im April 2020 durch eine im Krankenhaus eingefangene Lungenentzündung nicht wieder erwachte. Eine in der Arztpraxis versuchte Reanimation der Patientin sei zuvor erfolglos verlaufen. Der mögliche Tatvorwurf der Unterlassung – den das Gericht noch prüft – ergibt sich aus dem, was danach passiert sein soll.

Arzt soll sein eigenes Fehlverhalten vertuscht haben

Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte zwar einen Notruf abgesetzt, die Notärztin über den bisherigen Behandlungsverlauf aber nicht informiert. Bedeutet: Todor D. soll die eintreffende Notärztin und auch die weiteren behandelnden Ärzte im Krankenhaus nicht ordnungsgemäß über das Vorgefallene aufgeklärt haben. Und zwar, um damit den ursächlichen Grund für das Wachkoma der 59-Jährigen zu verschleiern – sein eigenes Fehlverhalten.

Deswegen habe zunächst keine adäquate Notfallbehandlung stattfinden können. Das hierdurch eingetretene zusätzliche Risiko habe den Tod der Patientin zwar nicht verursacht, so die Anklage, ihr Tod sei aber dennoch vorhersehbar und deswegen auch vermeidbar gewesen. Die Notärztin hatte die Ungereimtheiten während der Behandlung der Frau bemerkt und den Fall angezeigt. Seine Angaben zum Vorgeschehen hätten sich regelmäßig verändert, hieß es, außerdem sei von einer Reanimation keine Rede gewesen.

Verschwundene Anamesebogen: Mediziner vor Gericht

Ungereimtheiten fielen auch den Ermittlern auf, die den Tod der Patientin im Anschluss untersuchten. So seien wichtige Dokumente wie der Anamnesebogen und der OP-Bericht zunächst nicht auffindbar gewesen, sagte ein Polizeibeamter am Dienstag im Zeugenstand aus. Der angebliche Grund laut des Angeklagten: Als externer Dienstleister würden alle Unterlagen in der betreffenden Praxis lagern, die auch für die Abrechnung bei den Krankenkassen zuständig sei. „Er sagte, er führe üblicherweise ein kurzes Informationsgespräch vor der Sedierung.“

Entgegen der Anklageschrift habe die Tochter der Toten zudem bei einer Befragung angegeben, dass ein entsprechender Bogen ohne Rücksprache mit ihr unterschrieben worden sei. Die Unterschrift könnte zwar von ihrer Mutter stammen, sei aber nicht in ihrer Gegenwart erfolgt, so die Tochter, die regelmäßig für ihre schlecht Deutsch sprechende Mutter übersetzen musste. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass die Tochter den Bogen selbst unterschrieben hat.

Prozess in Berlin: Noch 13 weitere Verhandlungstage

D. sei sehr angefasst und „ergriffen“ gewesen, als er vom Tod seiner Patientin erfahren habe, erinnerte sich derweil der Polizeibeamte. Er hätte sich mehrmals zuvor über den Zustand der Frau im Krankenhaus erkundigt. Eine Abrechnung seiner Leistung habe er aus „ethischen Gründen“ abgelehnt. Während der gesamten Aussage des Beamten betrachtete D. ihn stumm, nickte ab und zu und wischte sich Flüssigkeit aus den Augenwinkeln. Für den Prozess gegen den Narkose-Arzt sind bislang 13 Tage bis zum 17. Juli angesetzt.