Und plötzlich ist er da, der barmherzige Samariter. Der zuvorkommende Herr oder die nette Frau, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die alleinstehende Witwe von nebenan im Alltag zu unterstützen. Die dem gehbehinderten Senioren beim Einkaufen helfen, beim Gang zum Arzt oder zur Bank. Und die penibel darauf achten, von Nachbarn und Freunden als aufopferungsvolle Kümmerer wahrgenommen zu werden – gerade in Abgrenzung zu angeblich undankbaren Kindern und Verwandten.

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Bis der Umschwung kommt. Bis die älteren Menschen von jetzt auf gleich vollkommen abgeschottet und isoliert werden. Bis sparsame Rentner auf einmal Ausgaben tätigen, die mehr als ungewöhnlich für sie sind. Bis eine Menge Geld in die Taschen der Kümmerer fließt, ehe der Senior ins Heim abgeschoben wird.
Unterschriebene Vollmacht öffnet Tür und Tor für Besitz
Wenn das Umfeld auf diese Entwicklungen reagiert, ist es meist schon zu spät: Denn die gewieften Täter haben sich in der Regel juristisch und notariell abgesichert – durch eine von ihren Opfern unterschriebene Vorsorgevollmacht, die ihnen Tür und Tor für deren Besitz öffnet.
Nicht selten wurde diese Unterschrift unter Zwang oder Manipulationen getätigt, während Alzheimer und Demenz bereits fortgeschritten waren oder die Senioren unter dem Einfluss von Medikamenten standen. Das nachzuweisen, ist jedoch schwierig – vor allem, wenn der Betrogene davon ausgeht oder ernsthaft glaubt, dass in seinem Willen gehandelt wird. Theoretisch könnte er die Vollmacht einfach widerrufen, rechtlich gibt es aber viele Möglichkeiten, diesen Schritt zu verhindern.
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Gerichte fallen oft auf Fürsorge-Rhetoriken herein
„Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften fallen oft auf Fürsorge-Rhetoriken herein“, sagt Rechtsanwältin Hilda Winnebeck von der Initiative gegen Vollmachtmissbrauch, die sich dem Kampf gegen eine derartige Ausbeutung von Senioren verschrieben hat. Deutschland sei dementsprechend ein Eldorado für Taten, die früher als Erbschleicherei bekannt waren.
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„In den USA oder im europäischen Ausland muss der Inhaber der Vollmacht nachweisen, dass der Unterzeichner bei der Unterschrift in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte war und dass in seinem Namen gehandelt wird. Bei uns ist das nicht so.“ Die Geschäftsfähigkeit älterer Menschen werde in Deutschland als eine Art heilige Kuh behandelt.
Deutschland bietet ideale Bedingungen für Erbschleicher
Dabei bietet die Bundesrepublik mit ihrer rasant alternden, überdurchschnittlich wohlhabenden Bevölkerung ideale Voraussetzungen für Erbschleicher. Hier gibt es meist sechs- und siebenstellige Beträge zu ergaunern. Zwischen Flensburg und Berchtesgaden werden jedes Jahr um die 400 Millionen Euro vererbt. „Derzeit kommt die Erbengeneration in ein hohes Alter, deren Eltern es während der Wirtschaftswunderzeit zu Geld gebracht haben“, so Winnebeck. Deren Kinder wiederum seien oftmals berufstätig oder verzogen. Ein Einfallstor für Betrüger. Heute wird nicht mehr auf den Erbfall gewartet, sondern Senioren schon vorher mit der Vollmacht ausgeplündert.
Deutschlandweit einzigartige Polizeieinheit in Berlin

In Berlin wurde das Problem längst erkannt. „Die Täter können über einfache Mechanismen sehr schnell sehr viel Beute machen, das Entdeckungsrisiko ist gering, eine Verurteilung nur schwer zu erreichen“, sagt Annett Mau vom LKA 222. Einer Dienststelle der Berliner Polizei, die sich – deutschlandweit einmalig – unter anderem auch auf Vollmachtsmissbrauch spezialisiert hat. Jedes Jahr bearbeiten die Ermittler 70 bis 100 Fälle, der Schaden geht in die Millionenhöhe. Doch das Dunkelfeld ist enorm.
Warum? Das Thema ist schambehaftet – umso mehr, wenn es sich beim Täter um eines der eigenen Kinder handelt. Außerdem erkennt der Betroffene oft selbst nicht mehr, dass ihm geschadet wird, sodass es auch zu keinen Anzeigen kommt.
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Täter brauchen keine große kriminelle Energie
„Wir haben oft den Fall, dass ein Kind in finanziellen Schwierigkeiten zurück zu den Eltern zieht, sich kümmert – und dann unter fadenscheinigen Begründungen Anschaffungen macht oder Umbauten vornehmen lässt, die ihm vor allem selbst nützen“, sagt Winnebeck. Täter von außen wiederum seien juristisch mit allen Wassern gewaschen, würden die wichtigen Gesetzeslücken und Methoden kennen.
Die Täter können über einfache Mechanismen sehr schnell sehr viel Beute machen, das Entdeckungsrisiko ist gering, eine Verurteilung nur schwer zu erreichen.
Annett Mau , Ermittlerin beim LKA 222
„Dabei braucht man nicht einmal besondere kriminelle Energie“, betont Ermittlerin Mau. Für Haushalts- und Putzhilfen, Pflegekräfte, Gärtner, Taxifahrer und Bankmitarbeiter sei die Versuchung groß, die Situation eines betagten und geistig eingeschränkten Menschen mit Vermögen ohne viel Aufwand für sich auszunutzen.
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„Mit einer unterschriebenen Vorsorgevollmacht haben sie ein scharfes Schwert in der Hand, fast schon einen Blankoscheck“, sagt Mau. Ein Blankoscheck, dessen Vorlage einfach im Internet herunterzuladen ist. Der Grund dafür liege in einer Fehlkonstruktion des Gesetzgebers. Seit Jahrzehnten wurden Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und eben Vorsorgevollmachten massiv beworben. Die Bürger sollten sich frühzeitig selbst damit beschäftigen, wer sich im Falle eines Unfalls oder von Krankheit um ihre Angelegenheiten kümmert.
Gesetzgeber hat es versäumt, Leitplanken zu ziehen
Der Gedanke dahinter: Aufgrund hoher Pflegekosten könne eine staatliche Fürsorge und Betreuung etwa im Falle kognitiver Einschränkungen nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Zudem entsprach das alte Betreuungsrecht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention, wurde daher 2023 reformiert, um unter anderem die Selbstbestimmung der Menschen zu stärken. „Selbstbestimmung im Alter ist ein hohes Gut, doch es wurde versäumt, Leitplanken zu ziehen, um alte Menschen im Zweifel auch vor sich selbst zu schützen“, so Mau.
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Nachbesserungen im Gesetz gefordert
Das sieht Hilda Winnebeck von der Initiative gegen Vollmachtsmissbrauch ähnlich. Sie wirbt dafür, mehrere Vollmachten an mehrere Personen gleichzeitig auszustellen, sodass Absprachen getroffen werden müssen. Vollmachten sollten zudem so detailliert wie möglich verfasst, etwa Kontaktverbote von vorneherein ausgeschlossen werden.
Doch aus Sicht des LKA Berlin reicht das nicht aus. Solange Vorsorgevollmachten jederzeit und ungeprüft widerrufen werden können, nutzten all diese Vorkehrungen nichts. Annett Mau setzt sich daher für eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelungen ein, unter anderem für eine Registrierungspflicht der Vollmachten, um falsche Datierungen zu unterbinden, sowie für eine verpflichtende Überprüfung der Geschäftsfähigkeit bei Unterzeichnung der Vollmacht.
Hier erhalten Betroffene Hilfe
In Berlin hat das LKA 222 bereits viel Präventionsarbeit geleistet, etwa Ärzte, Notare und Bankmitarbeiter informiert, um erste Anzeichen des Missbrauchs zu erkennen. „Wir sind aber auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen“, sagt Mau.
Das LKA 222 erreichen Sie unter hinweis-vollmachtsmissbrauch@polizei.berlin.de
Die Initiative gegen Vollmachtmissbrauch, erreichen Sie unter info@vollmachtmissbrauch.de










