Viele Familien kennen das: Streit ums Erbe bricht aus, weil das Testament unklar oder ungerecht war oder mehrere Testamente auftauchten. Ist die gesetzliche Erbfolge vielleicht besser und gerechter? Aus einer aktuellen Finanztip-Umfrage zum Thema Vererben lässt sich ableiten, dass rund zwei Drittel (67 Prozent) der Erblasser ihren Nachlass nicht selbst regeln, sondern sich auf das Gesetz verlassen.

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Doch nicht immer ist die gesetzliche Erbfolge die beste Lösung. Sie ist eigentlich als Hilfslösung gedacht, wenn der Erblasser keine eigene Erbfolgeregelung getroffen hat. Für einige Familienkonstellationen passt sie zudem nicht – besonders für Patchwork-Familien. Streit ums Erbe wird durch die gesetzliche Erbfolge nicht verhindert. Denn sehr oft entstehen durch das Gesetz Erbengemeinschaften, die gemeinsam Lösungen finden müssen.
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Reihenfolge beim Erben: Kinder zuerst – so hoch ist der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbfolge stellt die Familie in den Mittelpunkt. Es erben immer der Ehepartner und die nächsten Verwandten. Und zwar in dieser Reihenfolge:
- Kinder, Enkel, Urenkel
- Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins
Neben dem Ehepartner erben also zunächst die Kinder als gesetzliche Erben erster Ordnung zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Dabei sind alle gleichberechtigt: eheliche, nicht eheliche und adoptierte Kinder. Eigene Kinder kann man, bis auf absolute Ausnahmefälle, nicht komplett enterben. Sie müssen laut Gesetz immer mindestens den Pflichtanteil erhalten. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er schützt Kinder vor kompletter Enterbung und kann als eine Fürsorgepflicht über den Tod hinaus verstanden werden. Hat jemand keine Kinder, erben seine Eltern, falls sie noch leben. Sind die Eltern schon verstorben, erben die Geschwister zu gleichen Teilen als Erben zweiter Ordnung (§ 1925 BGB).
Sie wollen das Erbe gar nicht? Dann können Sie das Erbe ausschlagen oder darauf verzichten.
Leben keine näheren Verwandten, erben Onkel und Tanten und Cousinen und Cousins als Erben dritter Ordnung (§ 1926 BGB).
So funktioniert die gesetzliche Erbfolge
In der gesetzlichen Erbfolge gibt es drei wichtige Regeln:
- Nach dem Gesetz erben nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Nicht verwandt sind Verschwägerte. Damit sind zum Beispiel Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter oder angeheiratete Onkel und Tanten von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
- Nahe Verwandte schließen entferntere Verwandte von der Erbfolge aus. Hatte der Verstorbene zum Beispiel Kinder und damit Erben erster Ordnung, erben seine Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts.
- Innerhalb einer Ordnung schließt die ältere Generation die jüngere aus. Das bedeutet, dass Enkelkinder nach dem Gesetz nicht von den Großeltern erben, wenn deren Vater oder Mutter noch leben. Umgekehrt führt das auch dazu, dass ein Enkelkind zum Beispiel direkt von seinem Großvater erbt, falls der eigene Vater, das Kind des Großvaters, schon verstorben ist.
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So erbt der Ehepartner nach Gesetz
Neben den Verwandten erbt immer auch der noch lebende Ehegatte des Verstorbenen. In sehr vielen Familien bekommt der länger lebende Ehegatte neben den Kindern nach dem Erbrecht des Ehegatten die Hälfte des Nachlasses. Das passiert immer dann, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag hatten und somit rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft lebten.
Hatte der verstorbene Ehepartner keine Kinder und keine Eltern mehr, aber Geschwister, dann erbt der Ehegatte drei Viertel vom Nachlass. Ein Viertel wird auf die Geschwister aufgeteilt.
Was sind Nachteile der gesetzlichen Erbfolge?
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird der Nachlass allein innerhalb der Familie verteilt – und zwar nach festen Regeln. Wer eine Person bedenken will, die nicht verwandt ist, muss ein Testament machen. Auch wer seinen Enkelkindern etwas vererben will, vielleicht auch um Freibeträge bei der Erbschaftssteuer auszunutzen, muss von der gesetzlichen Erbfolge Abstand nehmen.
Sie sind verheiratet und haben Kinder? Lesen Sie hier, ob das Berliner Testament wirklich noch die beste Wahl für Ehepaare ist.
Finanztip empfiehlt, das Thema Erben und Vererben frühzeitig selbst in die Hand zu nehmen – unabhängig davon, ob es um Geld oder etwa ein Haus als Erbe geht. Bevor Sie in Ihrem Testament aufschreiben, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll, sollten Sie zunächst herausfinden, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt und wie viel.
Viele Fallbeispiele mit weiteren Tipps und Informationen erklärt Finanztip im neuen E-Paper „Richtig vererben, Fehler vermeiden“.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.






