Berlin hat einen neuen „Dr. Tod“. Doch nur selten hat ein Fall eines tödlichen Arztes, eines „Killers in Weiß“, überregional derart für Entsetzen gesorgt wie der des Palliativmediziners Johannes M. , der sich ab diesem Montag vor dem Landgericht Berlin verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen Mord in 15 Fällen vor. Sie ist davon überzeugt, dass M. im Rahmen seiner Tätigkeit für einen Pflegedienst in Kreuzberg mindestens 15 Patientinnen und Patienten „aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen“ getötet hat. Die Getöteten – zwölf Frauen und drei Männer – waren zwischen 25 und 94 Jahre alt und lebten über die ganze Stadt verteilt.

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Die tatsächliche Zahl seiner Opfer könnte allerdings deutlich höher liegen. Eine eigens für den Fall eingerichtete Ermittlungsgruppe des Morddezernats im Berliner Landeskriminalamt (LKA) durchforstet nach wie vor Unterlagen von Patienten des Arztes. Derzeit werden 96 Todesfälle in seinem Umfeld näher untersucht, Medienberichten zufolge befindet sich darunter auch seine Schwiegermutter. Arbeitskollegen wollen M. sagen gehört haben, er sei nach Polen gefahren und hätte die Mutter seiner Ehefrau gemeinsam mit ihr „tot gespritzt“.

Johannes M. schweigt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft

Denn der Arzt, der seit einem knappen Jahr in Untersuchungshaft sitzt, soll immer dieselbe Methode angewandt haben: Zur Begehung seiner Taten soll er laut den Ermittlern seinen Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres soll zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und so innerhalb weniger Minuten zum Atemstillstand und zum Tod geführt haben. M. selbst schweigt zu den Vorwürfen.

Palliativärzte begleiten schwerstkranke Menschen, um deren Schmerzen zu lindern. Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, dass sich die betroffenen Patienten zum Tatzeitpunkt nicht in einer akuten Sterbephase befanden, in früheren Mitteilungen hatte sie dem Arzt dementsprechend „Mordlust“ unterstellt. Das unterscheidet den Fall von Johannes M. womöglich von zwei Berliner Mediziner-Prozessen, die zuletzt für Aufsehen gesorgt hatten.

Immer wieder stehen Mediziner in Berlin vor Gericht

Im April vergangenen Jahres wurde ein Oberarzt der Berliner Charité, Gunther S., zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, weil der Kardiologe zwei Patienten auf einer Intensivstation mit einer Überdosis des Narkosemittels Propofol getötet hatte. Es sei um Sterbebegleitung gegangen, argumentierte sein Verteidiger.

Fast zeitgleich musste auch der 74-jährige Arzt Christoph T. für drei Jahre hinter Gitter. Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und leistete im Juli 2021 passive Sterbehilfe bei einer 37-jährigen Frau, die unter Depressionen litt. Er habe ihren seelischen Schmerz lindern wollen, sagte T. Die Ermittlungsbehörden bestreiten derartige Motive im Fall von M. aber vehement.

Zum Thema: Wann Ärzte in Deutschland Sterbehilfe leisten dürfen - und wann nicht

Die Verbrechen, die dem 40-Jährigen vorgeworfen werden, erinnern demnach eher an die Krankenschwester Irene B., auch bekannt als „Schwester Tod“. Zwischen 2005 und 2006 soll sie ebenfalls durch Medikamente mindestens fünf Patienten getötet haben. 2007 war B. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Ihr Fall führte dazu, dass die Charité ein sogenanntes Compliance-Management-System einführte, über das jeder Mitarbeiter und jeder Patient auch anonym auf mögliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße aufmerksam machen kann. Das Landgericht sah es damals als erwiesen an, dass B. durch die Taten ihrer „Machtbesessenheit Ausdruck verliehen wollte“.

Viele Patienten von Johannes M. wurden exhumiert

Trifft das auch auf Johannes M. zu? Auffällig ist: Die Polizei kam M. nur auf die Spur, weil er teilweise Brände in den Wohnungen seiner Opfer legte - wohl, um seine Taten zu vertuschen. Der Fall hielt die Republik im Anschluss monatelang in Atem: Nach und nach ermittelten die Sicherheitsbehörden immer mehr potenzielle Opfer des 40-Jährigen, in regelmäßigen Abständen mussten verstorbene Patientinnen und Patienten exhumiert und auf Hinweise einer Tötung untersucht werden. Der Palliativmediziner war zuvor in vier Bundesländern tätig gewesen.

Dabei sind mobile Pflegedienste, wie jener, für den M. arbeite, für die Ermittler oft eine „Blackbox“. „Ich vermute, die niedrige Anzeigenbereitschaft innerhalb des Kollegiums liegt daran, dass man dem Arbeitgeber gegenüber loyal sein und nicht als ‚Nestbeschmutzer‘ dastehen möchte. Deshalb müssen wir auch insoweit an der Anzeigebereitschaft arbeiten“, erzählte Oberamtsanwältin Annika Stübe in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Stübe ist bei der Amtsanwaltschaft die zuständige Ansprechpartnerin der Ermittlungsgruppe „Pflege als Risiko“ (PaRis), in der Delikte gegen Pflegebedürftige gesondert ausgewertet und bearbeitet werden.

Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung und lebenslanges Berufsverbot

Als Ergebnis von PaRis wurde unter anderem eine Koordinatorin „Sichere Pflege“ installiert, die alle nennenswerten Player aus der Gesundheits- und Pflegebranche in Berlin an einen Tisch holt, um Vernachlässigung und Gewalt gegenüber Seniorinnen und Senioren in der ambulanten wie stationären Pflege besser zu erkennen und zu bekämpfen. Immer wieder werden hier Fälle von Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung aufgedeckt. Einen derart schockierenden Fall wie den von Johannes M. gab es allerdings noch nie.

Die Staatsanwaltschaft geht deshalb in die Vollen. Im Falle einer Verurteilung vor dem Landgericht fordert sie für M. zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung sowie die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots.