Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch Anklage gegen einen 40-jährigen Palliativarzt aus Berlin erhoben. Sie wirft ihm 15-fachen Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen in seiner Funktion als Arzt in einem Pflegeteam vor - und damit noch deutlich mehr als zuächst angenommen. Zuvor war von „Mordlust“ als Motiv die Rede gewesen. Der Fall des Mannes, der in vier Bundesländern tätig war, hatte in den vergangenen Monaten konstant für Entsetzen gesorgt. Nach und nach ermittelten die Sicherheitsbehörden immer mehr potenzielle Opfer des 40-Jährigen, in regelmäßigen Abständen mussten verstorbene Patientinnen und Patienten exhumiert und auf Hinweise einer Tötung untersucht werden.

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Nun ist sich die Staatsanwaltschaft sicher. Neben einer Verurteilung vor dem Berliner Landgericht strebt sie auch die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots und einer anschließenden Sicherungsverwahrung an. Zur Begehung seiner Taten soll der Angeklagte seinen Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres soll zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und so innerhalb weniger Minuten zum Atemstillstand und Tod geführt haben.

Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es noch weitere Opfer gibt

Zur Vertuschung seiner Taten soll er zudem teilweise Feuer in den Wohnungen seiner Opfer gelegt haben. Dadurch kamen ihm die Ermittler aber schließlich auf die Spur. Er sitzt seit August 2024 in Untersuchungshaft. Bisher schweigt er zu den Vorwürfen. Palliativärzte begleiten schwerstkranke Menschen, um deren Schmerzen zu lindern. Die betroffenen Patienten befanden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt allerdings nicht in einer akuten Sterbephase.

„Der Angeschuldigte ist verdächtig, zwischen dem 22. September 2021 bis zum 24. Juli 2024 15 in der Betreuung des Pflegedienstes stehende Patientinnen und Patienten getötet zu haben“, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwochmorgen. „Insofern er in einigen dieser Fälle anschließend noch in deren Wohnung Feuer gelegt haben soll, um diese Tötungen zu verdecken, wurde das Verfahren bei Anklageerhebung auf die Mordvorwürfe beschränkt.“ Heißt: Brandstiftung wird als geringer gewertetes Delikt nicht angeklagt.

Doch sind die Ermittlungen noch lange nicht abgeschlossen. Eine eigens für den Fall eingerichtete Ermittlungsgruppe des Morddezernats im Berliner Landeskriminalamt (LKA) durchforstet nach wie vor Unterlagen von Patienten des Arztes. Sie untersuchte nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher insgesamt 395 Prüffälle. In 95 dieser Fälle wurde ein Anfangsverdacht bejaht und Ermittlungsverfahren eingeleitet, in 75 Fällen dauern die Ermittlungen noch in einem separaten Verfahren an. Fünf weitere Exhumierungen sind geplant. Bedeutet: Die Zahl der tatsächlichen Opfer könnte also noch weit höher liegen. Dabei spielen auch Hinweise von anderen - etwa Pflegediensten - eine Rolle.