Unter dem akkurat kurz geschorenen Haar scheint das rundliche Gesicht in einem Zustand permanenten Lächelns zu verharren. Es strahlt Freundlichkeit, Sanftmütigkeit und eine gewisse Wärme aus – lässt auf Einfühlungsvermögen schließen. Auf den ersten Blick scheint Dr. Gunther S. ein Arzt zu sein, dem man ohne Weiteres vertrauen würde - ein Mediziner, der sich, selbstverständlich dem hippokratischen Eid verpflichtet, dem Wohl seiner Patienten verschrieben hat.

Da allerdings mindestens zwei Menschen durch die Hand des Kardiologen zu Tode gekommen sind, muss sich der 56-Jährige seit Dienstag vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag, die Staatsanwaltschaft geht sogar von Mord aus. S. habe sich „aus eigensüchtigen Motiven als Herr über Leben und Tod“ geriert, heißt es in der Anklageschrift. Er habe als Oberarzt der kardiologischen Intensivstation der Charité am Campus Virchow bewusst zwei Menschen getötet.

So soll Dr. S. am 22. November 2021 mehrere Pflegerinnen angewiesen haben, die Reanimation eines 73 Jahre alten Patienten einzustellen. Ihnen gegenüber habe er angegeben, dass eine Ultraschalluntersuchung ergeben habe, dass die Herzklappen des Mannes nicht mehr funktionsfähig seien. Dann habe er eine der Pflegerinnen angewiesen, dem Patienten Propofol zu verabreichen. Dies geschah laut Anklage in der Absicht, „den Tod des Geschädigten herbeizuführen“.

Nachdem die Patienten wider Erwarten weiterlebten, wurde ihnen mehr Propofol gespritzt

Laut Anklage ist auch der Pflegerin Katja W. bewusst gewesen, dass die angeordnete Menge des Narkosemittels für den Patienten tödlich sein würde. Dennoch sei sie der Anweisung „zögerlich“ nachgekommen. Die 39-Jährige ist daher wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Totschlag angeklagt. Nachdem der Patient trotz der ersten Dosis „wider Erwarten weiterhin Vitalzeichen“ aufwies, habe ihm Dr. S. eine zweite, letztlich letale Dosis verabreicht.

Am 23. Juli 2022 soll Dr. S. einer weiteren Patientin ebenfalls Propofol gespritzt und sie von den lebenserhaltenden Geräten getrennt haben. Auch die 73-Jährige habe trotz der Einnahme des Narkosemittels weitergelebt, sodass der Arzt kurz darauf eine weitere, doppelt so hohe Dosis verabreichte, was letztlich zum Tod geführt habe.

Nachdem die Leitung der Charité kurz darauf anonyme Hinweise zu „nicht rechtmäßigen medizinischen Vorgehen mit Todesfolge“ erhielt, wurde Dr. S. am 19. August 2022 suspendiert. Am 8. Mai 2023 wurde er wegen Mordverdachts festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Dr. S. habe seine Vorstellung vom „Leben und Sterben schwerstkranker Personen“ verwirklichen wollen

Die Anklage geht davon aus, dass Dr. S. vorsätzlich getötet hat. Staatsanwalt Martin Knispel geht dabei von Mord aus. So habe der Arzt seine Patienten umgebracht, um seine „Vorstellung von Leben und Sterben schwerstkranker Personen zu verwirklichen“, so der Ankläger nach dem Prozessauftakt gegenüber der Presse. „Das sind für mich niedrige Beweggründe.“

Die 30. Strafkammer des Landgerichts bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders. Zwar sieht sie auch einen hinreichenden Tatverdacht für eine vorsätzliche Tötung – allerdings im Sinne des zweifachen Totschlags ohne Verwirklichung von Mordmerkmalen. Wo die Staatsanwaltschaft niedere Beweggründe sieht, könne es sich „auch um Mitleidstötungen zum Tode geweihter Patienten gehandelt haben“, so Gerichtssprecherin Lisa Jani.

Auch dem in der Anklage dargelegten Tathergang des ersten Falls aus dem November 2021 widerspricht die Kammer. So bestehe „nach Aktenlage lediglich hinreichender Tatverdacht betreffend einer Propofolgabe durch die Angeklagte W., nicht aber einer weiteren Propofolgabe durch den Angeklagten Dr. S.“ wie es im Eröffnungsbeschluss des Verfahrens heißt.

Staatsanwaltschaft prüft weitere Fälle

Ob die Mordmerkmale nachgewiesen werden können oder nicht, werde die Verhandlung zeigen, so Staatsanwalt Knispel. Daneben sei ein weiteres Verfahren wegen des Anfangsverdachts weiterer Taten eingeleitet worden. Hier gebe es allerdings noch keine konkreten Anhaltspunkte. „Ob es in eine weitere Anklage mündet, ist fraglich.“ Laut Staatsanwaltschaft würden derzeit Patientenakten im hohen zweistelligen Bereich entsprechend ausgewertet.

Beide Angeklagte schwiegen zu Prozessauftakt vor Gericht. Ihre Verteidiger stellten jedoch eine Aussage für einen späteren Zeitpunkt des Verfahrens in Aussicht. Die Witwe des ersten Opfers tritt vor Gericht als Nebenklägerin auf, war allerdings am Dienstag lediglich durch ihre Anwältin Galina Rolnik vertreten. Ihre Mandantin werde jedoch im Laufe des Prozesses erscheinen.

Ihre Mandantin sei „am Boden zerstört“, sagte Rolnik nach dem Prozessauftakt. „Da hat jemand einfach Gott gespielt.“ Letztlich hätte es jedoch jeden treffen können, der in Behandlung von Dr. S. gewesen ist. Warum der Arzt das getan habe, werde sich „hoffentlich im Laufe des Verfahrens klären“ lassen. Man habe darauf vertraut, dass ein approbierter Arzt sich an seinen Eid hält und seine Patienten entsprechend behandle und sie nicht töte.

Prozess bis Mitte Januar terminiert

Für den Prozess gegen Dr. S. sowie Krankenschwester Katja W. sind insgesamt 19 weitere Verhandlungstage bis Mitte Januar 2024 angesetzt. Der nächste Verhandlungstag ist für den 7. November geplant. Auch wenn die Motive des Arztes Dr. S. bislang unklar sind, erinnert der Fall an den der Krankenschwester Irene B., die als „Schwester Tod“ traurige Berühmtheit erlangte. Sie war ebenfalls auf der kardiologischen Intensivstation der Charité beschäftigt, wo sie in den Jahren 2005 und 2006 mindestens fünf Menschen durch die Gabe von Medikamenten tötete. 2007 wurde sie dafür wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie begründete ihre Taten mit einer vermeintlichen „Mitwirkung am göttlichen Willen“.