Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind hoch verschuldet. Dennoch gewähren sie ihren Mitarbeitern Freifahrten, auch in der Freizeit, und sogar deren Angehörigen großzügige Rabatte. Wie berichtet, erhalten bei der BVG rund 20.000 Beschäftigte, Pensionäre und Vorruheständler jährlich Freifahrten und 7000 weitere Personen Fahrpreisermäßigungen. Die betragen bis zu 75 Prozent. Der Rechnungshof hatte dies mehrfach gerügt, geändert hat das so gut wie nichts.

Manchmal kann Marion Claßen-Beblo nur staunen, wie die Dinge laufen in Berlin. „Wir sind seit zehn Jahren an dem Thema dran“, sagte die Präsidentin des Landesrechnungshofes zu den Gratis- und Billig-Tickets der BVG für Mitarbeiter und Angehörige. Zuletzt hatten die Wächter über die Landesfinanzen in ihrem Jahresbericht 2011 die Praxis der landeseigenen Anstalt „ausführlich beanstandet“. Aber es sei „nicht viel rausgekommen“.

Dabei sei sich der Rechnungshof in diesem Falle einig mit der Landesregierung und dem Parlament. „Der Senat teilt unsere Auffassung, und das Abgeordnetenhaus hat sich schon mehrfach damit befasst“, sagte Claßen-Beblo. Zuletzt formulierten die Volksvertreter im Sommer 2013 einen Beschluss. Darin äußern sie die Erwartung, dass die BVG für die nach 2010 eingestellten Neubeschäftigten diese Vergünstigung abschafft und bei den Altbeschäftigten die Fahrpreisermäßigungen für Ehegatten und Pensionäre zumindest reduziert.

Die Gratis-Fahrscheine gebe es schon, seit die BVG existiert

Die BVG habe immer versichert, sich kümmern zu wollen, berichtete die Rechnungshof-Chefin von ihren Erfahrungen bei dem Versuch, die von ihren Beamten aufgedeckten Missstände abzustellen. Die Gratis-Fahrscheine gebe es schon, seit die BVG existiert. Solche Kollektiv-Regelungen zwischen einem Unternehmen und den Mitarbeitern zu ändern, sei kompliziert. So habe die BVG stets auf die Gewerkschaft verwiesen, die eine Kompensation für den Wegfall der Gratis-Tickets im Tarifvertrag verlangt habe. Das wäre teurer geworden als die bisherige Praxis, hätten die Verkehrsbetriebe argumentiert.

Für die Altbeschäftigten leuchtet das der Rechnungshof-Chefin noch ein. Aber für die neuen Mitarbeiter, die nach 2010 zur BVG kamen, liege die Sache anders. Zwar habe die BVG die Regel für die Neubeschäftigten geändert und eingeführt, dass diese den unentgeltlichen Fahrausweis eigens beantragen müssen. Sie erhielten ihn dann als „freiwillige betriebliche Sozialleistung“, ohne dass sich daraus eine „Rechtspflicht“ des Unternehmens ableiten lasse.

Claßen-Beblo geht aber davon aus, dass die meisten neuen Mitarbeiter die Tickets beantragen und in Anspruch nehmen. Dass die Neubeschäftigten ohne einen rechtlichen oder vertraglichen Anspruch die Vergünstigung erhalten, sei wohl nur auf die Pflege des „Betriebsklimas“ zurückzuführen. „Was die Neubeschäftigten angeht, hätte der Senat sich anders durchsetzen müssen“, findet die Präsidentin des Landesrechnungshofs.

BSR und Gasag bieten ihren Mitarbeitern keine Rabatte

Die politische Debatte um die Gratis-Fahrscheine ist aber nicht beendet. Im März sei der Rechnungshof mit dem Thema wieder im Unterausschuss Haushaltskontrolle des Abgeordnetenhauses, sagte die Präsidentin: „Da kann man gespannt sein, was da herauskommt.“

In Berlin steht die BVG mit diesen Mitarbeiter-Vergünstigungen ziemlich allein da. Das ergab eine Umfrage der Berliner Morgenpost unter verschiedenen landeseigenen Unternehmen. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zum Beispiel bieten gar nichts. Sprecherin Sabine Thümler sagte, dass es keine Deputate für Mitarbeiter gebe. „Es gibt weder eine kostenlose Müllentsorgung für unsere Mitarbeiter, noch bekommen diese Laubsäcke umsonst oder die Straßenreinigung vor ihrer Haustür.“ Sabine Thümler betonte, dass das Unternehmen diesbezüglich seine Mitarbeiter behandelt wie alle anderen Bürger auch.

Die Berliner Gaswerke AG (Gasag) hat an ihre Mitarbeiter ebenfalls nichts zu verschenken. „In unserem Unternehmen gibt es für niemanden Vergünstigungen, auch nicht bei unserem neuen Stromangebot“, sagte Sprecher Rainer Knauber. Tierpark und Zoologischer Garten bewilligen ihren Beschäftigten freien Eintritt in beide Anlagen.

Gewobag verteilt günstige Tickets für die Komische Oper

Das landeseigene Wohnungsbauunternehmen Gewobag unterliegt nach Aussagen von Sprecherin Gabriele Mittag einer strengen betriebswirtschaftlichen Beurteilung. Geschenke an die Mitarbeiter seien da nicht drin. Es gebe aber einige kleine „Extras“ für die Beschäftigten. Sie kämen in den Genuss von kostenlosen Führungen oder günstigen Tickets für die Komische Oper. „Es gibt eine Kooperationsvereinbarung mit diesem Haus“, sagte Mittag. Die solle vor allem den Mietern nützen und das Wohnumfeld verbessern helfen. Davon würden aber auch die Mitarbeiter profitieren.

Bei der Gesobau gibt es keinerlei Rabatte für die Mitarbeiter. Melanie Geyer, Sprecherin des Unternehmens, betonte, dass es Verhaltensrichtlinien gebe, die das gar nicht zulassen würden.

Anders ist es bei der Deutschen Bahn. Diese ist kein Landesunternehmen, aber ein staatlicher Betrieb mit mehr als 18.000 Beschäftigten in Berlin. Die Mitarbeiter der Bahn können sich über Freifahrten freuen. Eine Sprecherin der Deutschen Bahn sagte, dass das Unternehmen den Beschäftigten 16 Freifahrten im Jahr gewährt. Diese Reglung dürften auch Pensionäre in Anspruch nehmen.

Vattenfall schaffte Vergünstigungen vor zehn Jahren ab

Ehepartner und Kinder der Beschäftigten hätten Anspruch auf acht Freifahrten pro Jahr. „Einnahmeausfälle aufgrund der Rabatte können nicht beziffert werden, da die tatsächliche Inanspruchnahme der Freifahrttickets nicht erfasst wird“, hieß es. Neben dem Freifahrten-Kontingent im Nah- und Fernverkehr biete die Bahn auch Job-Tickets an.

Beim Stromversorger Vattenfall heißt es, dass Vergünstigungen für Beschäftigte vor rund zehn Jahren abgeschafft worden sind. Sprecher Hannes Hönemann sagte dazu: „Es gibt für Mitarbeiter keinerlei Rabatte mehr.“ Nur einige langjährige Beschäftigte und Ruheständler hätten noch ein Stromdeputat. Das habe es für Mitarbeiter der städtischen Bewag früher gegeben. Hönemann konnte am Freitag keine Angaben dazu machen, in welchem Umfang solche Vergünstigungen gewährt wurden und wie diese sich heute auswirken.

BVG-Sprecherin Petra Reetz sagte, die kostenlosen und ermäßigten Fahrten seien Bestandteile des Gehalts und wie ein Deputat anzusehen. Dies sei bei Verkehrsunternehmen in Deutschland üblich, auch in anderen Branchen würden Mitarbeiter-Deputate gewährt. Zudem müssten sie versteuert werden.

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