- Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung von drei Somaliern als rechtswidrig erklärt
- Am Mittwoch einigte sich das Kabinett auf eine Reform zur Einstufung sicherer Herkunftsländer
- Welche Migrationsvorhaben von Kanzler Merz noch scheitern könnten
Nun schaltet sich der Kanzler ein. Friedrich Merz sieht eines seiner großen Wahlversprechen gefährdet, die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze. Also geht der neue Regierungschef in die Offensive. Der Entscheid des Berliner Verwaltungsgerichts von Montag sei „vorläufig“, man könne nach wie vor Zurückweisungen vornehmen. Doch auch Merz ist sich offenbar seiner Politik nicht mehr ganz sicher. Er sprach von einem Urteil, das „die Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas einengt“. Dann sagt er auch: „Die Spielräume sind nach wie vor da.“ Merz (CDU) singt im Kanon mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Was passiert ist, so heißt es selbst in der Bundesregierung hinter den Kulissen, kam nicht überraschend. Das Berliner Gericht hat drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung nach Polen ohne Dublin-Verfahren wehrten. Eigentlich muss eine deutsche Behörde immer erst die Zuständigkeit für das Asylverfahren prüfen. Das sei geltendes EU-Recht, so das Gericht. Dagegen verstoßen die Zurückweisungen.
Merz und Dobrindt wollen die Kontrollen an den Grenzen und die Praxis der Zurückweisungen fortsetzen. Dabei bringen sie auch neue juristische Argumente. Aber reicht das? Und sind noch ganz andere Projekte von Schwarz-Rot bei der Asylpolitik von Gerichtsentscheidungen gefährdet? Schließlich hat die Bundesregierung gerade ein großes Maßnahmenpaket verabschiedet: Stopp der Aufnahmeprogramme etwa aus Afghanistan, Aussetzung des Familiennachzugs, Einstufung neuer sicherer Herkunftsländer.
Wie geht der juristische Streit um die Zurückweisungen weiter?
Innenminister Dobrindt setzt darauf, in weiteren Verfahren vor Gericht oder in höheren Instanzen, etwa einem Oberverwaltungsgericht, doch noch Recht zu bekommen. Es gebe durch irreguläre Migration eine Überforderung bei der Integrationsfähigkeit, in den Kitas, den Schulen bis zum Gesundheitswesen, so der CSU-Politiker. Dies könne man vor Gericht gegebenenfalls ausführlich nachweisen und damit auch die Zurückweisungen von Asylsuchenden begründen.
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Bei der aktuellen Praxis an der Grenze beruft sich Dobrindt auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht. Die Union beruft sich bei den Zurückweisungen auf die früheren Verfassungsrichter Peter Huber und Hans-Jürgen Papier.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Huber vertritt die Auffassung, dass das Europarecht Zurückweisungen nicht entgegenstehe. Papier hält sie nach deutschem Recht sogar für geboten. Viele andere Rechtsexperten halten die Maßnahme für rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung war auch das Bundesinnenministerium gekommen, als es noch unter Leitung der SPD-Politikerin Nancy Faeser stand.
Dobrindts Problem: Das Berliner Gericht sieht keine Notlage. Die Asylzahlen gehen seit Monaten deutlich zurück, bleiben dieses Jahr möglicherweise unter 100.000 neuen Schutzsuchenden. Viele Kommunen sind am Limit. Zugleich geben andere Gemeinden an, gerade bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen eine Entlastung zu spüren – jedenfalls keine „Notlage“.
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Überhaupt ist unklar, ob Dobrindt vor Gericht noch einmal die Chance bekommt, seine Politik rechtlich zu untermauern. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl gibt an, dass derzeit keine weiteren Klagen mit ihrer Unterstützung ausstehen. Und der Eilbeschluss des Berliner Gerichts ist nicht anfechtbar. Das liegt an einer Sonderregelung im Asylgesetz. Ein Eilbeschluss zum Thema Asyl kann nicht angefochten werden, eine Beschwerde ist nicht zugelassen. Das soll sicherstellen, dass solche Verfahren schnell abgeschlossen werden können.
Laut dem Berliner Gericht reichte eine Somalierin zwar nach dem Eilantrag auch eine Klage ein – doch ist unklar, ob es hier zum Hauptsacheverfahren kommt. Denn schon der Eilentscheid gibt den Klägern Recht, sie haben ihr Ziel erreicht, bleiben vorerst in Deutschland.

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bei Asyl noch?
Dobrindt und Merz haben bereits in den ersten Wochen der neuen Regierung mehrere Asylmaßnahmen beschlossen. Die Union argumentiert hier auch damit, dass sich die Mehrheit der Deutschen laut Umfragen eine schärfere Asylpolitik wünscht. Beschlossen ist durch das Bundeskabinett bereits einiges: der Familiennachzug enger Verwandter wird ausgesetzt. Das trifft vor allem Eltern, Eheleute und Kinder von Geflüchteten aus Syrien. Die meisten von ihnen haben kein Asylstatus in Deutschland, sondern bekommen subsidiären Schutz.
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Beschlossen ist zudem, dass die humanitären Aufnahmeprogramme von Menschen aus Afghanistan ausgesetzt werden. Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban hatte die damalige Bundesregierung 2021 den Afghaninnen und Afghanen Hilfe und Schutz zugesagt, die für deutsche Organisationen und die Bundeswehr vor Ort aktiv waren und nun unter dem Taliban-Regime gefährdet sind. Bis jetzt wurden etwa 36.300 Menschen über diese Programme nach Deutschland gebracht. Zugleich gibt es Kritik an der Aufnahme – es gibt Vorwürfe, dass Menschen mit gefälschten Papieren oder falschen Identitäten über die humanitären Programme nach Deutschland einreisen.
Zudem will die Bundesregierung von Merz sichere Herkunftsländer künftig nicht per Gesetz festlegen, sondern per Rechtsverordnung durch das Innenministerium. Das Kabinett entschied nach Angaben des Bundespresseamts am Mittwoch über eine Formulierungshilfe des Innenministeriums für die Koalitionsfraktionen zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer. Dieser Weg ist für die Regierung einfacher, denn in der Vergangenheit waren im Bundesrat die Einstufungen von nordafrikanischen und arabischen Staaten politisch hoch umstritten. Hier will Dobrindt Konflikte vermeiden.
Die geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien.“ Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten solle geprüft werden. Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt bekommen. Die Reformpläne bedürfen noch der Zustimmung des Bundestags.

Weitere Pläne werden vor allem von Seiten der Union diskutiert: So brachte Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ins Spiel, das im Grundgesetz festgeschriebene individuelle Recht auf Asyl zu reformieren und einzuschränken. Zur Debatte steht auch immer wieder, Asylverfahren in Drittstaaten – etwa Kenia oder Ruanda – auszulagern. Dort sollen Schutzsuchende untergebracht und über ihren Asylantrag entschieden werden.
Bei welchen Maßnahmen droht eine weiter Pleite vor Gericht?
Der Eilentscheid des Berliner Gerichts sei „in der Deutlichkeit und klaren Aussage zur Rechtswidrigkeit der Zurückweisungen wenig überraschend“, sagt Rafael Bossong unserer Redaktion. Er ist Migrations- und Europaexperte der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Zugleich hebt Bossong mit Blick auf die weiteren Asylverschärfungen hervor: „Wie rechtskonform die weiteren Maßnahmen sind, hängt sehr von der Ausgestaltung der Gesetze ab. Gelten also etwa beim Familiennachzug weiterhin klare Ausnahmen für Härtefälle? Werden die restriktiven Maßnahmen zurückgenommen, wenn sich die Asyllage weiter entspannt? All das muss klar kommuniziert werden.“
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Beim Stopp des Familiennachzugs verweisen Kritiker auf das Grundgesetz. Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Schon Ende der 1980er-Jahre urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass auch bei der Familienzusammenführung das Grundgesetz greife. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof kritisiert 2021 die Praxis in Dänemark, als dort eine komplette Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte beschlossen wurde. Der Einzelfall müsse weiter geprüft werden. Zudem ist umstritten: Menschen, die Asyl in Deutschland oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, dürfen ihre Angehörigen weiterhin nachholen. Es ist fraglich, ob eine Gruppe – hier die subsidiär Geschützten – allein rechtlich schlechter gestellt werden können.
Zugleich gibt es andere Positionen, die den Stopp des Familiennachzugs für rechtlich machbar halten. „Es besteht ein menschenrechtlicher Spielraum für eine Verschärfung“, sagt der Konstanzer Rechtsprofessor Daniel Thym. Die Urteile der Vergangenheit hätten zeitlich begrenzte Stopps möglich gemacht – und: Schon vergangene Regierungen schränkten den Familiennachzug ein.
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Algerien, Tunesien, Marokko und Indien sollen zu sicheren Herkunftsländern werden. Bisher musste der Bundesrat zustimmen. Nun will Dobrindt per Rechtsverordnung die Einstufung beschließen und so Abschiebungen in die Länder erleichtern. Dafür braucht er zunächst ein Gesetz, das ihm das erlaubt. Im Grundgesetz ist eine Zustimmung des Bundesrats klar vorgegeben. Das Bundesinnenministerium will deshalb offenbar den Weg über die EU gehen. Denn die sei maßgebliche Prüfinstanz bei Fluchtfragen, wie auch Experte Thym hervorhebt. Nicht das Grundgesetz. Denn 2024 erhielten nur 0,7 Prozent aller Schutzsuchenden Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
Deutlich umstrittener sind die menschenrechtlichen Bedenken, wenn Regierungen Asylverfahren in Staaten wie Kenia auslagern wollen. Dort gelten weder humanitäre noch menschenrechtliche Standards wie in der EU. Bisherige Versuche dieser Asyl-Auslagerung etwa der britischen Regierung scheiterten vor Gericht.
Wie bewerten Juristen den Kurs der neuen Regierung insgesamt?
Migrationsexperte Bossong sagt einerseits: „Das bestehende EU-Asylsystem ist dysfunktional, hat ebenso starke rechtliche Mängel.“ Es sei daher „politisch nachvollziehbar“, dass die Bundesregierung mit mehreren Maßnahmen versucht, einen „anderen Kurs in der Migrationspolitik zu fahren“. Andererseits übt Bossong scharfe Kritik: „Wenn Merz und Dobrindt nun unbeirrt, oder ohne weitere Einschränkungen, ihre Zurückweisungen weiterführen wollen, droht erheblicher Schaden für Europa.“ Deutschland müsse nicht immer der Musterknabe in Europa sein. „Aber: Die harte Konfrontation mit dem EU-Recht ist ein zu riskanter Weg“, so Bossong. Rechtsprofessor Thym sieht die Bundesregierung mit dem Beschluss des Berliner Gerichts in der Defensive. Dies hätte Dobrindt verhindern können, wenn sie ihre Grenzpolitik „von Anfang an“ gut begründet hätten. Zudem fehle eine „Exit“-Strategie, wann man die Zurückweisungen beende, weil sie juristisch nicht standhalten, so Thym.

Relevant ist nun auch, wie die EU reagiert. Auffällig ist, dass sich die Brüsseler EU-Kommission bisher mit einer detaillierten Bewertung der neuen deutschen Migrationspolitik zurückhält. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (wie Merz CDU) betonte bisher nur allgemein, dass „beim gegenwärtigen Sachstand“ die Mitgliedstaaten an den Binnengrenzen Kontrollen einführen dürfen. Dies müsse aber innerhalb der geltenden Regeln geschehen. Der für Migration zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner, der der konservativen Österreichischen Volkspartei angehört, zeigte sich sogar verständnisvoll: „Ich habe natürlich Verständnis bei allen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, wenn der Druck groß ist.“










![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)



