Juristische Klatsche für Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seinen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU): Die Zurückweisung von Asylbewerbern hinter der deutschen Grenze ist rechtswidrig. Das hat am Montagnachmittag das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Damit wackelt ein zentrales Element der von der neuen Bundesregierung versprochenen „Wende“ in Sachen Asyl und Migration. Minister Dobrindt will trotzdem nichts ändern. Ein Überblick.

Was genau haben die Berliner Richter jetzt entschieden?

Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen laut Verwaltungsreicht Berlin nicht ohne Durchführung des so genannten Dublin-Verfahrens abgewiesen werden. Bei diesem Verfahren geht es darum, festzustellen, in welchen EU-Mitgliedsstaat die Person zum ersten Mal einen Fuß auf europäischen Boden gesetzt hat – womit dieser Staat für das Asylverfahren zuständig ist.

Mitte Mai besuchten Innenminister Alexander Dobrindt und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU) den Übergang Kiefersfelden an der Grenze zu Österreich. Sie wollten damit die neue deutsche Entschlossenheit in Sachen Asyl und Migration unterstreichen.
Mitte Mai besuchten Innenminister Alexander Dobrindt und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU) den Übergang Kiefersfelden an der Grenze zu Österreich. Sie wollten damit die neue deutsche Entschlossenheit in Sachen Asyl und Migration unterstreichen.© dpa | Peter Kneffel

Damit gaben die Richter den Eilanträgen von zwei Männern und einer Frau aus Somalia weitgehend statt. Diese waren am 9. Mai auf dem Bahnhof von Frankfurt (Oder) aus Polen kommend von der Bundespolizei kontrolliert worden. Sie äußerten ein Asylgesuch und wurden gleichwohl noch am selben Tag ins Nachbarland zurückgeschickt.

Die Bundespolizei begründete dies damit, dass die Personen aus einem sicheren Drittstaat – hier Polen – nach Deutschland eingereist seien. Das entspricht der Linie, die Merz und Dobrindt gleich nach Amtsantritt der neuen Regierung vorgegeben hatten. Die Somalier gingen von Polen aus mit Unterstützung der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl juristisch gegen ihre Zurückweisung vor. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied jetzt: Das Vorgehen der deutschen Behörden war rechtswidrig (Aktenzeichen VG 6 L 191/25).

Wie begründen die Richter die Entscheidung?

Die Antragssteller hätten ein Asylgesuch geäußert, sodass ihnen laut Verwaltungsgericht Berlin der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Es fehle „an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“.

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Die Richter hielten jedoch auch fest: Die Antragssteller – also die drei Somalier – könnten nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. „Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse“, teilte das Gericht mit.

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Die Beschlüsse sind den Angaben zufolge unanfechtbar. Die Verfahren wurden am Verwaltungsgericht Berlin verhandelt, weil es um Vorgänge im Verantwortungsbereich der Bundespolizeidirektion Berlin geht. Diese ist zuständig für die Hauptstadt und das Land Brandenburg.

Sind damit sämtliche Zurückweisungen von Asylbewerbern hinfällig?

Das wahrscheinlich nicht. Die Eilentscheidung bezieht sich auf drei konkrete Fälle. Es kann sein, dass andere Verwaltungsgerichte in anderen Fällen zu anderen Ergebnissen kommen. Wie die aktuelle Praxis der Zurückweisungen ohne Dublin-Verfahren insgesamt zu bewerten ist, werden voraussichtlich höhere Instanzen abschließend bewerten müssen – bis hin zum Europäischen Gerichtshof.

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Warum birgt die Entscheidung dennoch politischen Sprengstoff?

Die Zurückweisung von Asylbewerbern gleich an der Grenze war ein zentrales Wahlkampf-Versprechen der Union und ihres Spitzenkandidaten Friedrich Merz. Dieser hatte bereits Ende Januar, also einen Monat vor dem Urnengang, neben anderen Maßnahmen ein „faktisches Einreiseverbot“ für Ausländer ohne gültige Papiere angekündigt und entsprechende Anträge in den Bundestag eingebracht.

Nach der Wahl verständigten sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen tatsächlich auf eine härtere Gangart in Sachen Asyl und Migration. Unmittelbar nach Amtsantritt der neuen Regierung verfügte Innenminister Dobrindt schärfere Kontrollen an sämtlichen Landesgrenzen und schickte deutlich mehr Bundespolizisten dorthin. Auch nach der Eilentscheidung des Gerichts möchte der neue Innenminister die Zurückweisung wie bislang handhaben: „Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest“, sagte er am Montagabend in Berlin. Er wolle ein Hauptsacheverfahren anstreben.

Kritiker hatten allerdings schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen rechtlich auf wackeligen Füßen stehen könnte: Denn nach dem deutschen und dem europäischen Recht müssen Asylanträge zumindest geprüft werden. Auch die SPD, inzwischen Junior-Partnerin von CDU und CSU in der Merz-Regierung, vertrat diese Auffassung.

Die Union argumentierte hingegen stets, dass sich Deutschland auf eine „Notlage“ in Sachen Asyl berufen könne, womit das Vorgehen rechtlich gedeckt wäre. Das wies das Verwaltungsgericht Berlin nun ausdrücklich zurück. Auch außenpolitisch war und ist das Vorgehen Deutschlands heikel: Insbesondere aus Polen gab es in den vergangenen Wochen deutliche Kritik an den verschärften Grenzkontrollen.

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Was bedeutet die Entscheidung für die Bundespolizei?

An der Praxis der Zurückweisungen soll sich nichts ändern, wie Innenminister Dobrindt am Montagabend betonte. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) machte deutlich, dass sie die Eilentscheidung des Gerichts für nachvollziehbar hält. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die jetzt eingeführten Verfahrensweise, Zurückweisung von Asyl- und Schutzersuchenden, juristisch stark umstritten ist“, sagte der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei bei der GdP, Andreas Roßkopf, dieser Redaktion.

Der Gewerkschafter ergänzte: „Wichtig ist uns nur, dass keinerlei Konsequenzen und rechtliche Schritte an unseren Kolleginnen und Kollegen hängen bleiben.“ Diese hätten klar nach Weisung von Innenminister Dobrindt gehandelt.

Grünen-Chef Felix Banaszak sagte dieser Redaktion: „Mit scharfen Ankündigungen und rechtlich offensichtlich nicht tragbaren Anweisungen versucht die CDU in Trump-Manier, ihren Kurs durchzusetzen. Dafür holt sich die Union nun eine schallende Ohrfeige vor Gericht. Genau davor haben wir vorab gewarnt.“