Schlechte Nachrichten für den Berliner Remmo-Clan. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in dieser Woche ein Urteil des Berliner Landgerichts kassiert, das den Remmos große finanzielle Verluste erspart hatte. Es geht um die umstrittene Einziehung von Immobilien mit Millionenwert der berüchtigten Clan-Familie, die das Gericht nun neu prüfen muss.

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Ursprünglich lehnte das Landgericht die Beschlagnahmung ab, machte dabei aber Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung, wie der BGH nun feststellte. Konkreter Streitpunkt sind sechs Wohnungen oder Gebäude, die zwischen 2012 und 2018 für insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro erworben wurden. Bei allen besteht laut Staatsanwalt der dringende Verdacht der Geldwäsche.
Selbstständige Einziehung ermöglicht Beschlagnahmung ohne Verfahren
Ermittelt wurde deshalb laut „B.Z.“ bis 2020 gegen Mohamed und Rabieh Remmo – beide waren auch an dem Jahrhundertraub im Dresdner Grünen Gewölbe im November 2019 beteiligt. Es gelang den Ermittlern jedoch nicht, ihnen Geldwäsche nachzuweisen.
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Das Justiz-Instrument der Wahl heißt hier nun „selbstständige Einziehung“. Diese ermöglicht seit 2017 die Einziehung von Vermögenswerten auch dann, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens – wie in diesem Fall – nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass das Gericht dennoch zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus irgendeiner nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrühren.
Die Betroffenen selbst müssen dann beweisen, dass sie rechtmäßig erworben wurden – nicht andersherum. Erst im März hatte das Landgericht nach einem ähnlichen Verfahren die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet, die zwei Frauen gehörten, die dem direkten Umfeld der Remmos zugerechnet werden.
BGH: Mängel in der Beweiswürdigung durch das Berliner Landgericht
Nach Ansicht des Landgerichts konnte im Fall der Immobilien von Mohamed und Rabieh Remmo aber nicht nachgewiesen werden, dass das Geld für die Käufe der Immobilien ausschließlich aus dunklen Geschäften stamme. Angeblich wurden die Käufe durch Mieteinnahmen aus dem Libanon finanziert. Diesem Urteil haben die Richter aus Karlsruhe nun klar widersprochen.
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Dem Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Objekte und einem Sparkassen-Überfall im Jahr 2015 sei ebenso wenig nachgegangen worden wie dem möglichen Einsatz von Strohleuten. Eine andere Kammer muss nun neu verhandeln und entscheiden.
Polizeigewerkschaft: „Einzig rechtliche Möglichkeit im Geldwäscheparadies Deutschland“
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt diese Entwicklung. „Das ist eine erfreuliche und richtige Entscheidung des BGH und eine klare Ansage an das Berliner Landgericht“, sagt GdP-Landesvize Thorsten Schleheider. „Das Prinzip der selbstständigen Einziehungsverfahren bleibt aktuell die einzige rechtliche Möglichkeit, um zumindest im Ansatz zu verhindern, dass inkriminiertes Vermögen im Geldwäscheparadies Deutschland in den legalen Kreislauf gespült wird.“
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Nach wie vor sperre man sich in Deutschland gegen die Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung, so Schleheider weiter. „So können Kriminelle weiterhin behaupten, man hätte drei Häuser im Libanon verkauft oder sonst irgendwo Hunderttausende Euro gefunden. Wenn wir die Hydra der Clan-Kriminalität wirklich in den Griff bekommen wollen, darf sich der Rechtsstaat nicht ständig am Nasenring durch die Manege ziehen lassen, weil Straftäter sämtliche Schlupflöcher unseres Rechtssystem brutal ausnutzen.“






