Flugreisende in Europa müssen sich womöglich auf deutlich weniger Rechte bei Verspätungen einstellen. Die EU-Staaten verhandeln derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordnung. Kritiker sprechen von einem massiven Rückschritt für den Verbraucherschutz – betroffen wären Millionen Passagiere pro Jahr. Auch die Bundesregierung lehnt den Kompromiss ab.

Geplante Reform der EU-Fluggastrechte: Hintergrund und aktueller Stand

Die derzeit gültige Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) existiert seit dem Jahr 2004 und legt fest, ab wann Flugreisende bei Verspätungen oder Annullierungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben.

Bereits im Jahr 2013 schlug die EU-Kommission eine Reform der Regelungen vor. Ein Jahr später legte das Europäische Parlament seinen Bericht vor – dann passierte lange Zeit nichts.

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Im Juni 2025 kam schließlich Bewegung in die Debatte: Der Rat der EU-Verkehrsminister einigte sich auf einen Kompromiss, der die Bedingungen für Ausgleichszahlungen deutlich verschärfen würde. Konkret vorgesehen ist eine Anhebung der Schwellen für Entschädigungszahlungen bei gleichzeitiger Senkung der Beträge. Der Vorschlag ist jedoch noch nicht endgültig: Im Herbst beginnen die Gespräche zwischen Ministerrat und Europaparlament.

Deutschland stemmt sich gegen höhere Schwellen für Entschädigung

Deutschland setzte sich dafür ein, die derzeitige Schwelle von drei Stunden Verspätung für alle Flüge beizubehalten. In Luxemburg stimmte die Bundesregierung gegen den Kompromiss – und wurde überstimmt.

„Wir haben den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt gestellt“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nach der Entscheidung. „Wir haben deshalb diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen können.“ Die Bundesregierung setzt nun darauf, in den Verhandlungen mit dem Parlament nachzubessern.

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Aktuelle Rechtslage: Welche Entschädigungen Fluggästen heute zustehen

Nach aktueller Rechtslage gilt: Ab drei Stunden Verspätung, sofern die Airline verantwortlich ist, haben Fluggäste Anspruch auf pauschale Entschädigung:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer (ab 3 Stunden Verspätung)
  • 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer (ab 3 Stunden Verspätung)
  • 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer (ab 3 Stunden Verspätung)

Ausgenommen sind Fälle, in denen außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks vorliegen.

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Reformpläne: Höhere Hürden, niedrigere Beträge

Der aktuelle Kompromissvorschlag sieht tiefgreifende Änderungen vor:

  • 300 Euro Entschädigung für Flüge bis 3.500 Kilometer (ab 4 Stunden Verspätung)
  • 500 Euro Entschädigung für Langstrecken über 3.500 Kilometer weltweit (ab 6 Stunden Verspätung)

Damit würde die bisherige Höchstsumme für Langstrecken von 600 Euro auf 500 Euro sinken. Für alle kürzeren Flüge gäbe es pauschal 300 Euro – egal ob bis 1.500 oder bis 3.500 Kilometer. Das bedeutet für mittlere Strecken eine Kürzung von bislang 400 Euro auf 300 Euro.

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Folgen für Passagiere: 80 Prozent weniger Entschädigungsfälle

Sollte die Reform so umgesetzt werden, könnte der finanzielle Ausgleich für Flugreisende drastisch sinken. Laut Berechnungen von Flugdatenanalysten würden rund 80 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle wegfallen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ warnt zudem, dass dadurch jährlich bis zu zwölf Millionen Passagiere leer ausgehen könnten.

Auch Tomasz Pawliszyn, der Chef des Flugentschädigungsanbieters „AirHelp“, kritisierte im Mai dieses Jahres: „Deutlich mehr und wesentlich längere Verspätungen könnten zur neuen Normalität werden.“ Die Pflicht zur Zahlung sei bislang ein entscheidender Anreiz für Airlines gewesen, pünktlich zu fliegen.

Kritik der Verbraucherschützer: Rückschritt für den Kunden

Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland lehnt die Pläne ab. Besonders problematisch sei, dass die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen – genau dieser Bereich würde künftig nicht mehr entschädigt.

Airlines könnten dadurch nicht nur Kosten sparen, sondern Verspätungen womöglich gezielt in Kauf nehmen, um Ausgleichszahlungen zu umgehen. „Doch gehen die wesentlichen geplanten Änderungen zulasten der Verbraucher“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Zwar könnten Ansprüche künftig einfacher geltend gemacht werden – etwa durch digitale Verfahren –, „doch eine Reform darf nicht die aktuellen Ansprüche der Verbraucher beschneiden.“

Laut „AirHelp“ gehörte Deutschland 2024 bereits zu den EU-Staaten mit den meisten Flugstörungen. Nur Portugal und Griechenland schnitten noch schlechter ab.

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Wirtschaftliche Interessen der Airlines

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern nutzen Airlines das aktuelle wirtschaftlich angespannte Umfeld, um politischen Druck auszuüben. „Die Airlines […] richten all ihre Lobby-Anstrengungen dahingehend aus, dass die Reform ihre Pflichten und finanziellen Belastungen möglichst reduziert“, erklärte Wojtal.

Für die Branche könnte die Reform erhebliche Einsparungen bringen – für Reisende hingegen einen massiven Verlust an Rechtssicherheit.

Was Passagiere jetzt tun sollten

Für Reisende gelten auch in diesem Sommer noch die aktuellen Entschädigungsregeln. Wer also mit einer deutlichen Verspätung startet, sollte seinen Anspruch rasch prüfen – zum Beispiel über den kostenlosen Online-Rechner des Verbraucherportals „Finanztip“. Dort finden sich auch vorformulierte, juristisch geprüfte Schreiben, mit denen sich Forderungen direkt an die Airline richten lassen.

Weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen, können Betroffene laut Britta Schön, Rechtsexpertin bei „Finanztip“, kostenfrei die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr einschalten. Eine weitere Möglichkeit bieten sogenannte Fluggasthelfer-Portale, die Ansprüche im Auftrag durchsetzen. Allerdings behalten sie meist zwischen 30 und 50 Prozent der erstrittenen Summe.

Laut Verbraucherzentrale lassen sich in bestimmten Fällen mögliche Ansprüche auch gegenüber dem Staat geltend machen. Die Organisation empfiehlt, dafür einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

mit dpa und afp