Im Dezember will sich AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund im Magdeburger Landtag zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Die CDU will den Saal verlassen, das BSW will sich enthalten. Wie viele Stimmen bräuchte er? Was passiert, wenn kein Wahlgang klappt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann wird der neue Ministerpräsident gewählt?

Siegmund hat angekündigt, in der Dezember-Sitzung des Landtags anzutreten. Dabei gilt der 15. Dezember als wahrscheinlicher Termin. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte Siegmund: „Wir gehen davon aus, dass wir am 15. Dezember hier die Wahl zum Ministerpräsidentenkandidaten hier in diesem Landtag erleben werden und auch positiv erleben werden, dass wir die erste AfD-geführte Regierung in Deutschland möglich machen.“

Eine Frist schreibt die Landesverfassung nicht vor. Sie regelt nur, dass der neue Landtag spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentritt. Das ist am 6. Oktober bei der konstituierenden Sitzung geschehen. Wann der erste Wahlgang stattfindet, bestimmen die Abgeordneten selbst.

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Wer regiert Sachsen-Anhalt bis zur Wahl?

Die bisherige Landesregierung bleibt geschäftsführend im Amt. Das regelt Artikel 71 der Landesverfassung. Ministerpräsident bleibt damit vorerst Sven Schulze (CDU). Er hatte das Amt im Januar 2026 von Reiner Haseloff übernommen. Nach der Wahl übernahm Schulze zusätzlich den Vorsitz der CDU-Landtagsfraktion.

Wie sind die Kräfte im Landtag verteilt?

Der Landtag hat 83 Sitze. Die AfD wurde bei der Wahl am 6. September mit 43,8 Prozent klar stärkste Kraft und stellt 39 Abgeordnete. Die CDU kam auf 17,2 Prozent und hat 15 Sitze. Linke, SPD und Grüne haben zusammen 24 Sitze, das BSW hat 5.

Damit steht es rechnerisch 39 zu 39: AfD auf der einen Seite, CDU, Linke, SPD und Grüne auf der anderen. Das BSW mit seinen fünf Stimmen ist das Zünglein an der Waage.

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Wer kandidiert?

Ulrich Siegmund, 35, ist AfD-Fraktionschef und war Spitzenkandidat seiner Partei. Der Landesverfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch ein. Lesen Sie hier: Ulrich Siegmund (AfD) im Steckbrief: Lebenslauf, Ehefrau, Kinder und Co.

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Vor der Wahl hatte Siegmund mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene absolute Mehrheit zu regieren. Inzwischen sagt er, er rechne mit einem Erfolg schon im ersten Wahlgang. Antreten will er nach eigener Aussage nur im ersten Wahlgang. Gegenkandidaten sind bislang nicht bekannt. Sven Schulze deutete im ZDF-Morgenmagazin an, dass die Entscheidung der CDU auch von der Kandidatenlage abhänge: „Gibt es dann einen Kandidaten, gibt es mehrere Kandidaten?“, skizzierte Schulze mögliche Optionen.

Sven Schulze spricht nach CDU-Fraktionsversammlung vor der Presse
Sven Schulze, CDU-Fraktionsvorsitzender und noch Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.© Heiko Rebsch/dpa | Heiko Rebsch

Wie läuft die Abstimmung ab?

Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung. So steht es in Artikel 65 der Landesverfassung. Es gibt also keine Debatte vor der Wahl. Wie einzelne Abgeordnete abgestimmt haben, lässt sich hinterher nicht nachvollziehen.

Bei der Wahl des Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt hatte dies schon für Aufruhr gesorgt. Der AfD-Politiker Tobias Rausch hatte bei seiner Wahl vor einer Woche nicht nur Stimmen von AfD und BSW, sondern bei der geheimen Abstimmung auch mindestens vier Stimmen aus anderen Reihen bekommen. Es wurde immer wieder spekuliert, es könnten Stimmen aus der CDU gewesen sein, bei der die Abstimmungsempfehlung laut Schulze auf Enthaltung stand. In der Summe gab es bei der geheimen Wahl aber nur fünf Enthaltungen.

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Wie viele Stimmen braucht ein Kandidat?

Das hängt vom Wahlgang ab:

  • Erster und zweiter Wahlgang: Nötig ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Das sind 42 von 83 Stimmen. Siegmund fehlen also mindestens drei Stimmen aus anderen Fraktionen.
  • Dritter Wahlgang: Es reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen zählen dabei nicht als abgegebene Stimmen. Das legt Artikel 51 der Landesverfassung fest.

Wie viele Wahlgänge gibt es – und welche Fristen gelten?

Die Verfassung sieht eine feste Reihenfolge vor:

  • Erster Wahlgang: absolute Mehrheit nötig (42 Stimmen).
  • Zweiter Wahlgang: muss innerhalb von sieben Tagen folgen, wieder mit absoluter Mehrheit.
  • Abstimmung über Neuwahlen: Scheitert auch der zweite Wahlgang, entscheidet der Landtag innerhalb von 14 Tagen, ob die Wahlperiode vorzeitig endet. Auch dafür braucht es 42 Stimmen.
  • Dritter Wahlgang: Kommt die Auflösung nicht zustande, wird sofort erneut gewählt. Jetzt reicht die einfache Mehrheit.

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Was passiert bei einem Patt im dritten Wahlgang?

Das ist ein realistisches Szenario: Die 39 AfD-Abgeordneten stimmen für Siegmund, CDU, Linke, SPD und Grüne mit ebenfalls 39 Stimmen dagegen, das BSW enthält sich. Dann hat niemand die Mehrheit.

Die Verfassung regelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Juristen sind sich aber weitgehend einig, dass dann weiter gewählt wird. Der frühere Landesverfassungsrichter Michael Kilian sagte der dpa: „Besteht ein Patt, so wird so lange gewählt, bis sich eine einfache Mehrheit findet.“

Sollte Ulrich Siegmund gewählt werden, wäre er der erste Ministerpräsident der AfD. Sein Landesverband wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

aino/dpa