Politisch, sagt Stefanie Hubig, gehe es jetzt ans Eingemachte: um die Grundrechte, um die Menschenwürde. Am Ende um die Demokratie. Erstmals nach 1945 könnte eine rechtsextreme Partei in Sachsen-Anhalt regieren. Die Bundesjustizministerin warnt vor einer Koalition mit der AfD. Und sie appelliert an jeden einzelnen Beamten, rechtswidrige Weisungen durch einen AfD-Minister nicht zu befolgen: „Er kann sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde.“
Fast die Hälfte der Wähler in Sachsen-Anhalt stimmte für die AfD. Muss eine Demokratie eine rechtsextreme Partei regieren lassen, wenn sie demokratisch gewählt ist?
Stefanie Hubig: Meine Antwort als Juristin: Eine Partei, die nicht verboten ist, darf auch regieren. Als Politikerin sage ich: Eine rechtsextreme Partei an der Regierung ist ein Ernstfall für unsere Demokratie. Die AfD stellt sich mit ihrer Politik gegen die Menschenwürde. Eine Einteilung der Bevölkerung in Menschen erster und zweiter Klasse ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
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Heißt das, die anderen Parteien sollten die AfD trotz dieses Wahlsieges von einer Regierung abhalten?
Das müssen die Politiker und Politikerinnen in Sachsen-Anhalt entscheiden. Für die SPD ist die Haltung klar: Mit uns wird es kein gemeinsames Regieren mit Rechtsextremen geben.
Ihr SPD-Parteikollege in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, hat sich offen gezeigt für einen überparteilichen Ministerpräsidenten, getragen von allen Parteien, einschließlich der AfD. Was ist faul an diesem Kompromiss?
Daran wäre nichts faul – es wäre eine Möglichkeit. Aber für sehr realistisch halte ich es nicht, dass es so kommt. Die AfD verfolgt politische Ziele, die alle demokratischen Parteien fundamental ablehnen.
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Wenn die AfD mit der Wagenknecht-Partei BSW koaliert, regiert erstmals seit 1945 eine rechtsextreme Partei. Welche Gefahr sehen Sie für Deutschland?
Auch eine AfD-Regierung könnte nicht einfach schalten und walten, wie sie will. Unser Rechtsstaat hat starke Sicherungen: die Grundrechte, eine unabhängige Justiz. Aber wir müssen uns nichts vormachen. Die AfD verändert das politische Klima. Die Stimmung wird aggressiver. Es geht gegen Geflüchtete, gegen die freie Presse, gegen Queere und politisch Andersdenkende. An den Infoständen wird es zunehmend rau, da werden Wahlkämpfer bepöbelt und bespuckt. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sich gerade viele Menschen große Sorgen machen vor einer AfD-Regierung.

Welche konkreten Gesetze kann eine AfD-Regierung umschmeißen?
Gerade bei der Bildungspolitik hat das Land die Hoheit. Die AfD in Sachsen-Anhalt will die Schulpflicht faktisch abschaffen. Und sie will Kinder mit Behinderungen getrennt unterrichten, auch Kinder von Geflüchteten sollen in Sonderklassen unterrichtet werden. Das halte ich für nicht vereinbar mit dem Grundsatz: Jeder Mensch ist gleich. Und auch die Polizei und die Verwaltung sind in weiten Teilen Ländersache. Die Innenseite beschäftigt sich nicht ohne Grund mit der Frage, wie damit umzugehen ist, wenn zukünftig Extremisten Zugang zu sensiblen Informationen der Sicherheitsbehörden haben könnten.
Appellieren Sie an die Beamten, sich gegen verfassungswidrige Vorhaben der AfD zu wehren?
Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung. Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern. Er kann sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde.

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Was kann die Regierung zum Schutz der Demokratie jetzt noch tun?
Es gilt die Stärke des Rechts – und nicht das Recht des Stärkeren. Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue. Bund und Länder sind danach verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Verletzt ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, kann der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen. Außerdem gibt es den sogenannten Bundeszwang.
Wie könnte die Bundesregierung eine Landesregierung konkret zwingen?
Bis dato ist das eine rein hypothetische Frage, und ich hoffe, dass das auch so bleibt. Aber stellen wir uns vor, dass eine Landesregierung ihre Landesbehörden anweist, geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen. Dann könnte die Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden. Dazu bräuchte es die Zustimmung des Bundesrates.

Klagt die AfD in Sachsen-Anhalt etwa gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz – wie groß ist der Druck auf Richterinnen und Richter, wenn an der Spitze des Ministeriums ein AfD-Justizminister sitzt?
Richterinnen und Richter sind unabhängig. Und ich bin mir sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde. Bei Staatsanwaltschaften ist der rechtliche Rahmen anders. Als Teil der Exekutive unterliegen sie einem ministeriellen Weisungsrecht. Allerdings ist das natürlich begrenzt. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden.

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Befürchten Sie rechtswidrige Weisungen durch einen AfD-Justizminister?
AfD-Funktionäre haben sich wiederholt so geäußert, dass sie ihre politischen Konkurrenten gerne strafrechtlich verfolgt sähen. Ein Rechtspolitiker der AfD hat davon gesprochen, ein schneidiger Justizminister könne sich der Sache annehmen. So abwegig ist das Szenario solcher Weisungen also nicht. Aber noch einmal: Es gibt in unserem Rechtsstaat gute Schutzmechanismen gegen rechtswidrige Weisungen. Gleichzeitig arbeiten wir daran, unseren Rechtsstaat noch resilienter zu machen. Uns geht es zum Beispiel darum, ein Unterwandern des Schöffenwesens durch Extremisten zu verhindern. Schöffinnen und Schöffen müssen klar auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Tun sie das nicht, können sie gar nicht erst ins Schöffenamt gewählt oder daraus entlassen werden.
Wie wollen Sie das kontrollieren?
Wir wollen keine Gesinnungsprüfung für Schöffen. Aber wenn sich Schöffen verfassungswidrig äußern oder Straftaten begehen, muss die Justizverwaltung eine klare Konsequenz ziehen können.

Reicht die Mitgliedschaft in der AfD aus?
Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Verfassungsfeindlichkeit einer Person hinreichend belegt ist. Wir wissen, dass der Verfassungsschutz bei einzelnen Mitgliedern der AfD bereits nachgewiesen hat, dass ihr Verhalten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.
Würden Sie einem AfD-Justizminister die Hand geben?
Grundsätzlich ja, das gebietet die Höflichkeit. Aber ich habe rote Linien. Wer andere Menschen bloßstellt und gegen sie hetzt, kann keine Höflichkeitsgesten erwarten. Ich wüsste durchaus ein paar Personen, denen ich nicht die Hand geben möchte. Wer das ist, will ich nicht zur öffentlichen Diskussion machen.
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Sind Sie für ein AfD-Verbotsverfahren?
Meine Haltung dazu hat sich nicht geändert. Ich bin der Meinung, dass man ein Verbot sehr genau prüfen muss. Und wenn es Erfolgschancen für ein Verbot dieser Partei gibt, müssen wir diesen Schritt auch konsequent gehen. Ich sehe mit Interesse, dass es in dieser Frage Bewegung bei der Union gibt.
Wie viel Verantwortung trägt die Politik der Bundesregierung am Wahlerfolg der AfD?
Ich glaube schon, dass wir es den Wahlkämpfern in den Ländern gerade nicht leicht machen. Gleichzeitig beweist Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern ja gerade, wie man als Ministerpräsidentin gegen eine extreme Partei einen Wahlkampf überzeugend führen kann. Aber ja, ich gebe Ihnen recht: Natürlich trägt die Bundesregierung einen Anteil am Ergebnis der AfD in Sachsen-Anhalt. Das ist schmerzhaft. Allein mit zerknirschten Bekenntnissen kommen wir aber nicht weiter. Ich arbeite deshalb jeden Tag daran, unsere Vorhaben in der Justizpolitik und beim Verbraucherschutz weiter umzusetzen und vernünftige Kompromisse zu ermöglichen.

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Das klingt danach, dass Sie weitermachen wie bisher.
Nein. Ich frage mich jeden Tag, was ich anders und besser machen kann. Meine Maxime ist: Lieber in kleinen Schritten Dinge umsetzen, als den Menschen nur große Versprechungen anzukündigen. So kommen wir in der Koalition auf gute Kompromisse …
… und auf immer weniger Zustimmung bei der Bevölkerung. Zeit für einen Kanzlerwechsel?
Personaldebatten bringen uns jetzt nicht weiter.
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Zur Person
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig wurde in Frankfurt am Main geboren, studierte Jura in Regensburg. Mehrere Jahre arbeitete Hubig als Richterin am Landgericht, bevor sie erstmals ins Bundesministerium der Justiz wechselte. Danach zog es die SPD-Politikerin nach Rheinland-Pfalz, sie wurde dort Staatsministerin für Bildung. Seit 2025 ist Hubig nun wieder in Berlin, im Kabinett von Kanzler Merz.
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