Die Waffenkammer des Mannes aus Nordrhein-Westfalen ist groß. 197 Schusswaffen und andere Waffenteile zählen die Behörden. Und auch seine Frau sammelt, sie besitzt 27 Waffen. Das reicht den Eheleuten nicht, sie beantragen bei der Verwaltung weitere Waffenbesitzkarten. Doch die Behörden genehmigen nichts. Im Gegenteil: Der Fall landet vor dem Verwaltungsgericht. Das Amt will das ältere Ehepaar entwaffnen.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Der Grund: Die beiden sind Mitglieder der AfD – eine Partei, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremen „Verdachtsfall“ einstuft. Das Gesetz erlaubt, einer Person den Waffenbesitz zu verbieten – auch wenn zuvor keine Straftat stattgefunden hat. Dafür müssen die Behörden annehmen, dass sich ein Mensch „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richtet. Oder seine Interessen etwa gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ richtet. Und im Fall des Ehepaars sieht die Behörde mit der Mitgliedschaft in der AfD genau das als gegeben an. Dem Gericht gelten sie als „unzuverlässig“, sie müssen ihre Sammlung vernichten oder abgeben. Die beiden aber wollen das nicht hinnehmen und gehen in Berufung.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Bei der Razzia gegen die Gruppe um Prinz Reuß finden die Beamten Hunderte Schusswaffen
Es ist ein typischer Fall im Ringen des Staates, die Gewalt durch Waffen einzudämmen. Vor allem durch Radikale. Die Regierungen von Bund und Ländern wollen Extremisten entwaffnen. Denn in den vergangenen Jahren nahm die Polizei mehrere Gruppierungen von Rechten oder sogenannten Reichsbürgern fest – und entdeckte immer wieder Waffen.
Bei der Razzia gegen die Gruppe um Prinz Reuß stellen die Beamten Hunderte Schusswaffen und Stichwaffen, Munition und Armbrüste sicher. Die Staatsanwälte werfen ihr Umsturzpläne vor. Angeklagt ist auch eine frühere AfD-Politikerin. Bei Hausdurchsuchungen gegen Mitglieder der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe „Sächsische Separatisten“ finden Ermittler Waffen und Munition. Es sind mutmaßliche militante Neonazis, die AfD-Rechtsaußen Björn Höcke jüngst als „Justizopfer“ darstellte.
Razzia, Festnahmen, Beschlagnahmungen – und der Entzug von Waffenbesitzkarten: Mit diesen Mitteln geht der Staat gegen Gewalt mit Pistolen oder Gewehren vor. Ein Wendepunkt in der Waffenpolitik liegt im Jahr 2016, als ein „Reichsbürger“ einen Polizisten bei einer geplanten Hausdurchsuchung erschießt.
Auch interessant
Neonazis zu entwaffnen, ist für den Staat nicht einfach
Doch wo die Politik entschlossen vorgehen will, kommt sie nur mühsam voran. Laut Bundesregierung standen Ende 2024 noch 1120 Rechtsextremisten unter Waffen, darunter 357 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“. Mehrere Tausend Waffen sind auf diese Radikalen registriert. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor. In rund 350 Fällen entzogen die Behörden im Jahr 2024 Rechtsextremisten ihre Waffen. Dabei sind die Waffen, die Neonazis illegal und geheim horten, gar nicht in den Statistiken aufgeführt.
Schon diese Zahlen zeigen: Neonazis zu entwaffnen, ist für den Staat nicht einfach. Bei der AfD aber wird es noch komplizierter. Denn die Partei gilt bisher nur in Teilen als „gesichert rechtsextrem“, etwa in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. In anderen Bundesländern nicht.
weitere Videos
Und so hat das AfD-Ehepaar beim Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen Erfolg. Es muss die mehr als 200 Waffen nicht abgeben, denn das Gericht kassiert das vorherige Urteil: Die bloße Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ reiche nicht aus, damit ein Mitglied der Partei waffenrechtlich als „unzuverlässig“ gelte. Ein Rückschlag für die Innenbehörden.
Auch einzelne Gerichte in Thüringen und Bayern entschieden zugunsten der AfD. Tenor: Allein die Mitgliedschaft in der Rechts-außen-Partei rechtfertige nicht den Entzug der Waffenerlaubnis.
Auch interessant
Entscheidend sei eine „objektiv kämpferisch aggressive Haltung“
Nun aber bekommt der Staat wiederum Rückhalt – ausgerechnet aus Sachsen-Anhalt, wo in Kürze der Landtag gewählt wird. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschied, dass mehrere Funktionäre und Unterstützer der AfD ihre Waffenbesitzkarten beim Amt abgeben müssen. Auch hier argumentieren die Richter, dass AfD-Anhänger nicht als „zuverlässig“ gelten. Anders gesagt: Tragen sie Waffen, ist das ein Risiko für die Sicherheit, so das Gericht.
Besonders an den Entscheidungen in Sachsen-Anhalt ist: Die Richter prüften nicht nur den Entzug des Waffenscheins – sondern die Verfassungsfeindlichkeit der AfD selbst. Das Verwaltungsgericht verwies also nicht nur auf die Einschätzung des Nachrichtendienstes.
Entscheidend sei, so die Richter, eine „objektiv kämpferisch aggressive Haltung“ gegen Grundsätze wie Menschenwürde und Rechtsstaat. Die AfD in Sachsen-Anhalt propagiere „ein ethnopluralistisches Volksverständnis“ und missachte „den universalen Gehalt der Menschenwürde“. Die AfD, so das Gericht, betrachte „Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig“ oder „als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers“. Konzepte wie „Remigration“ würden „pauschal“ ausgrenzen.
Auch interessant
AfD kritisiert die Entscheidung des Gerichts als „politische Schikane“
Deutlicher geht es kaum vonseiten der Justiz in Sachsen-Anhalt. Die Richter heben hervor, dass „einzelne Interviews“, in denen AfD-Politiker sich von „völkisch rassistischem“ Verständnis distanzieren, nicht das „Gesamtbild“ entkräften würden.
In der Entscheidung des Gerichts geht es nicht um ein Parteiverbot. Aber die Justiz bilanziert: Um frei seine Meinung zu äußern und politisch aktiv zu sein, brauche es keinen Waffenbesitz. Der Schutz der Gesellschaft vor möglicherweise tödlicher Gewalt wiege höher.
Auf Nachfrage unserer Redaktion verweist einer der betroffenen AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt auf die Mitteilung seiner Fraktion. Die AfD wittert „politische Schikane gegen rechtstreue Sportschützen“. Man stehe „felsenfest auf dem Boden der Verfassung“, heißt es.
Für die AfD in Sachsen-Anhalt rauschen die Urteile mitten in den Wahlkampf, in dem es bisher sehr gut für die Partei um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund läuft. Die Chance auf eine Regierungsbeteiligung steht gut – womöglich gar eine Alleinregierung. Bei den Innenbehörden wächst die Sorge vor einer Machtübernahme der Radikalen. Gerade der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt muss mit massiver Einflussnahme durch die AfD rechnen, wenn die Partei regiert.
Auch interessant
Die Innenminister der Länder hatten die „Entwaffnung von Extremisten“ in den vergangenen Jahren mehrfach auf der Tagesordnung. Der Inlandsnachrichtendienst hat nun deutlich mehr Mitsprache, wann eine Person als „unzuverlässig“ gilt, prüft regelhaft die Eignung mit.
Deutschland hat im Vergleich zu anderen EU-Staaten ein scharfes Waffenrecht, das jüngst noch verschärft wurde. Waffenbehörden bekommen unter engen Voraussetzungen personenbezogene Daten von anderen Ämtern, etwa zu psychischen Erkrankungen oder Drogenmissbrauch. Mehrfach hatten politisch motivierte Attentäter in der Vergangenheit Waffen für Anschläge genutzt – und waren psychisch stark auffällig.

Viele Länder erfassen nicht, wie viele Waffen in Händen von AfD-Mitgliedern sind
Das Problem: Ein scharfes Recht nützt nur, wenn die Behörden es auch durchsetzen können. Doch die Waffenbehörden in den Landratsämtern gelten als überfordert, behandeln zu viele Fälle. Bei der Entwaffnung von AfD-Mitgliedern erschweren nicht nur die unterschiedlichen Urteile den Behörden ihre Arbeit. Sie wissen offenbar nicht einmal: Wer in der AfD besitzt überhaupt eine Waffe?
In Sachsen-Anhalt prüfen Beamte aktuell in 122 Fällen die waffenrechtliche Erlaubnis von AfD-Mitgliedern. Einige klagen auch hier gegen das Vorgehen. Andere Bundesländer haben laut einer Recherche der Nichtregierungsorganisation „Campact“ im Waffenregister nicht einmal erfasst, welche Parteimitgliedschaft der Besitzer einer Pistole oder eines Gewehrs hat.












