• Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt erwägt die CDU den Bundeszwang
  • Noch nie wurde dieses Instrument in Deutschland eingesetzt
  • Wie es funktioniert und welche Optionen die Regierung hat

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat viele Bundespolitiker in Berlin verunsichert. Doch auch bei einer möglichen Regierung des Wahlgewinners AfD bleiben dem Bund Möglichkeiten, auf verfassungswidrige Entscheidungen im Magdeburger Parlament direkten Einfluss zu nehmen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angekündigt, den Erhalt der verfassungsmäßigen Ordnung aufrecht erhalten zu wollen. Er bezog sich auf das juristische Instrument des sogenannten Bundeszwangs, das im Grundgesetz verankert ist und dem Bund weitreichende Befugnisse geben würde. Nun signalisieren auch SPD, Grüne und Linke, dass sie das im äußersten Fall für denkbar halten.

„Sollte dort die Putin-Koalition von AfD und BSW erstmals einem Rechtsextremisten in das Amt des Ministerpräsidenten verhelfen, ist es gut zu wissen, dass das Grundgesetz Möglichkeiten vorsieht, verfassungsgemäßes Handeln eines Bundeslandes notfalls per Weisung zu erzwingen“, sagte etwa Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Bundestag, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Parteien seien „gefordert, alle Instrumente zu nutzen, die das Grundgesetz der wehrhaften Demokratie zur Verfügung stellt“, sagte auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, dem RND.

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Bundeszwang: Bundesregierung kann Ländern bindende Weisungen erteilen

„Die Bundesregierung wird dafür sorgen, dass das Grundgesetz durchgesetzt wird“, sagte Merz vergangene Woche in Berlin. Das Gesetz gelte auch in Sachsen-Anhalt, „auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“. Wenn verfassungsmäßige Grenzen überschritten würden, werde die Bundesregierung sie korrigieren, so der Kanzler. Als Beispiel nannte er die Migrationspolitik. Was meint Merz? Und wie ließe sich ein Bundeszwang durchsetzen?

Der Bundeszwang wird in Artikel 37 des Grundgesetzes geregelt. Er ist in zwei Punkte unterteilt und damit recht knapp gehalten: „Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“, heißt es unter Punkt eins.

Zur Spezifizierung führt Punkt zwei aus: „Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“

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Bund könnte bei Verfassungsverstoß Kontrolle übernehmen

Die Bundesregierung hat also die Möglichkeit, auf alle wichtigen Institutionen in Sachsen-Anhalt zuzugreifen, wenn eine mögliche AfD-Regierung verfassungswidrig handelt. Das gilt zunächst nur theoretisch. Denn in der Praxis wurde der Bundeszwang noch nicht angewendet.

Experten hatten die „notwendigen Maßnahmen“ in der Vergangenheit oft weit interpretiert. Die Bundesregierung würde vorübergehend anstelle einer rechtswidrig arbeitenden Landesregierung selbst die Gesetze beschließen und die Verwaltung übernehmen. Das Bundesland käme quasi unter die Zwangsverwaltung des Bundes. Das ist verfassungsrechtlich sensibel. Die Bundesländer sind keine bloßen Verwaltungsregionen, sondern Staaten mit eigener Staatsgewalt.

FDP-Chef Kubicki stellt sich hinter Kanzler

Merz bezieht sich mit seinen Ausführungen auf die freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands – also die Grundfeste der Bundesrepublik. Zu ihr gehören die Menschenwürde, die Volkssouveränität sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Unterstützung bekommt der Kanzler ausgerechnet vom FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki, der ihn zuletzt heftig kritisiert und ihm eine Mitverantwortung für das starke Abschneiden der AfD in Sachsen-Anhalt zugeschrieben hatte. Kubicki hatte sich schon vor der Sachsen-Anhalt-Wahl zum Bundeszwang geäußert und der AfD mit dem Einsatz dieses rechtsstaatlichen Mittels gedroht.

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„Politisch ist das Ergebnis in Sachsen-Anhalt fatal. Den demokratischen Rechtsstaat gefährdet es nicht“, sagte der FDP-Chef nun dieser Redaktion. „Das Recht ist stärker als jedes Angstszenario. Auch die Bundesländer sind rechtsstaatlich verfasst.“

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Kubicki: „Menschen wegen eines Wahlergebnisses nicht verängstigen“

Laut Kubicki – selbst Jurist und als Strafverteidiger aktiv – ist die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle gewährleistet. Das Grundgesetz sehe einen ganzen Instrumentenkasten vor, falls eine Landesregierung bewusst und anhaltend Bundesrecht breche, sagte er. An dessen Ende könne auch der Bundeszwang stehen. Zunächst gebe es aber erst das Informations- und Weisungsrecht nach Artikel 84 des Grundgesetzes „und, falls dies erfolglos bleibt, der Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte er.

„Erst dann kann der Bundeszwang in Betracht gezogen werden“, so Kubicki. Man könne daher „mit einer gewissen Souveränität und Wachsamkeit die Entwicklungen beobachten, ohne die Menschen wegen eines Wahlergebnisses weiter zu verängstigen“.

Auch die Linke kann sich einen Bundeszwang im äußersten Fall vorstellen, hält das Instrument und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe jedoch für unzureichend. Derzeit diskutierte Maßnahmen hätten „längst beschlossen und vorbereitet werden müssen“, sagte Linksfraktionsvize Clara Bünger dem RND. „Die Bundesregierung ist im Schlafwandlermodus, wenn sie glaubt, jetzt noch weitere Monate in Arbeitsgruppen diskutieren zu können.“ Bünger forderte zudem, ein Parteienverbot zu prüfen.

Experte: Bundeszwang muss verhältnismäßig angewendet werden

Der Politikwissenschaftler Carsten Koschmieder von der Freien Universität Berlin sagte dieser Redaktion, es sei wichtig, „dass die eingesetzten Mittel verhältnismäßig sind, also das mildeste mögliche Mittel zur Erreichung der Ziele“ eingesetzt werde. „Was das konkret bedeutet, darüber würde natürlich öffentlich und im Zweifel vor Gericht gestritten.“

Unter Bundeszwang würde laut Koschmieder ein Beauftragter oder eine Gruppe in das entsprechende Bundesland fahren „und die Dinge tun, die ganz konkret die dortige Regierung nicht getan hat, oder umgekehrt Dinge, die sie nicht hätte tun dürfen, rückgängig machen“.

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Bundesregierung darf bei Gefahr für Demokratie eingreifen

Koschmieder verweist auf ein weiteres Gesetz, das der Bundesregierung weitreichende Kompetenzen geben würde. Artikel 91 Absatz 2 des Grundgesetzes komme zum Einsatz, wenn ein Bundesland eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung verursache oder nicht unterbinde, sagte er. Wenn „sich diese Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes“ erstrecke, könne die Bundesregierung „den Landesregierungen Weisungen erteilen“, heißt es dort.

Als weiteres Instrument bringt Koschmieder das in der Vergangenheit schon oft diskutierte und stets umstrittene mögliche AfD-Verbot ins Spiel. Wenn es realistisch sei, „dass eine AfD-Regierung sich so verhält – warum läuft dann eigentlich immer noch kein Verbotsverfahren gegen die Partei?“, so der Politikwissenschaftler.

Artikel im Grundgesetz

Bundeskanzler Friedrich Merz bezieht sich auf den Artikel 37 des Grundgesetzes. Darin heißt es:

(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.

(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.