Die Affäre um die Freilassung eines mutmaßlichen Vergewaltigers am Landgericht Berlin I zieht weitere Kreise. Wie der „Tagesspiegel“ und „beck-aktuell“ berichten, war die zuständige Strafkammer offenbar nicht nur in diesem Fall von massiven Verzögerungen betroffen. Bereits Monate zuvor soll es in einem anderen Verfahren gravierende Versäumnisse gegeben haben. Den Recherchen zufolge geht es um einen Prozess vom Oktober 2024 gegen eine psychisch schwer erkrankte Frau, die wegen zahlreicher Gewalttaten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde.

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Rückblick: Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass ein wegen schwerer Sexualdelikte verurteilter Mann aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste. Hintergrund war, dass nach dem Urteil kein schriftliches Protokoll durch den Vorsitzenden Richter der zuständigen Kammer erstellt wurde. Dadurch konnte die Entscheidung nicht wirksam zugestellt werden. Das übergeordnete Kammergericht stellte eine „schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots“ fest und hob die Untersuchungshaft auf.
Der Richter, der für die Justizpanne verantwortlich ist, ist mittlerweile von seinem Vorsitz entbunden worden. Er befindet sich nicht mehr im Dienst. Disziplinarmaßnahmen gegen ihn werden geprüft. Er soll an einer Suchtkrankheit leiden. Die Kammer wird derzeit von den übrigen Kammermitgliedern vertreten, Hauptverhandlungen werden weiter durchgeführt.
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Zunächst hatte eine Sprecherin des Gerichts erklärt, es handele sich um einen krassen Einzelfall, der so noch nie vorgekommen sei. Doch genau diese Einschätzung steht nun infrage.
Massive Verfahrensverzögerungen – Aktenpannen verzögern Entscheidung am Kammergericht monatelang
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In dem Verfahren vom Oktober 2024 hieß es, die psychisch kranke Frau hätte binnen weniger Monate wahllos Passanten attackiert – darunter körperliche Angriffe, Bedrohungen und gefährliche Übergriffe. Das Gericht habe darauf ihre dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Gegen diese Entscheidung legte ihr Verteidiger Rechtsmittel ein und rügte unter anderem Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot, wie das Rechtsmedium mitteilt.
Laut dem Bericht hätte das schriftliche Urteil auch hier deutlich früher zugestellt werden müssen. Zudem sei eine Beschwerde nicht fristgerecht weitergeleitet worden. Die Akten seien zunächst unvollständig digitalisiert worden, außerdem habe eine erforderliche Unterschrift gefehlt. Dadurch verzögerte sich die Vorlage beim Kammergericht über Monate.
Auf Nachfrage betonte eine Sprecherin des Landgerichts am Mittwoch, dass in diesem Fall nicht der aus dem Dienst entfernte Richter die Verantwortung trage, sondern dessen unmittelbarer Vorgänger. Dieser habe seinem Nachfolger die nötigen Akten erst Ende Februar 2025 überstellt. Die unvollständige Digitalisierung sei darauf abgeschlossen und die Akten im Mai des vergangenen Jahres dem Beschwerdegericht übersandt worden. Zur Einordnung: Das Urteil war bereits am 16. Oktober 2024 gesprochen worden.
Kammergericht kritisiert Verfahrensverzögerungen – Unterbringung im Maßregelvollzug bleibt bestehen
Das Kammergericht fand damals in seinem Beschluss deutliche Worte, wie „beck-aktuell“ mitteilt. Eine fehlende Unterschrift rechtfertige „unter keinem Gesichtspunkt die eingetretene Verzögerung“. Diese sei „nicht nachvollziehbar“ und „erschließt sich nicht“. Auch sei die Beschwerde „nicht mit der gebotenen Beschleunigung“ bearbeitet worden.
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Zugleich betonten die Richter laut Bericht, dass ihnen die „erhebliche Aus- und Belastung der Strafkammer mit weiteren Haftsachen“ aus anderen Verfahren bekannt sei. Dennoch dürften notwendige Verfahrenshandlungen nicht über Monate unerledigt bleiben.
Trotz der scharfen Kritik sei die Frau im Maßregelvollzug geblieben. Angesichts der Vielzahl und Schwere der Taten wiege das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit höher. Wörtlich heißt es laut „beck-aktuell“, dieses vermöge „gerade noch“ zu rechtfertigen, dass die eingetretenen Verzögerungen nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung führten. Der Bundesgerichtshof bestätigte später die Entscheidung, die Unterbringung ist damit rechtskräftig.
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In der Landgerichtsverwaltung wurden derweil Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen. Derzeit sei man dabei, sämtliche Verfahren der betroffenen Kammer zu überprüfen, heißt es auf Nachfrage. „Darüber hinaus hat die Verwaltung des Landgerichts eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, die bestehenden Prozesse zu überprüfen und Arbeitsabläufe – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit – zu verbessern“, so eine Sprecherin. Die Arbeitsgruppe nehme dabei insbesondere die Zeit ab der Verkündung des Urteils in den Blick.
Auch Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte am Mittwoch im Rechtsausschuss: „Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, damit solche Fälle in Zukunft verhindert werden können.“









