Erst am Dienstag schockierte die Bundesregierung mit Zahlen zur häuslichen Gewalt und zu sexuellem Missbrauch in Deutschland. Und ausgerechnet in dieser Zeit sorgt nun eine Justizpanne in Berlin für Schlagzeilen, die das Leben einer Frau in ernsthafte Gefahr bringen könnte. Wie der „Tagesspiegel“ zuerst berichtete, ist ein gefährlicher Vergewaltiger trotz seiner Verurteilung aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ein Richter eine wichtige Frist versäumt hat. Ein krasser Einzelfall, der so noch nie vorgekommen ist, wie eine Sprecherin der Strafgerichte auf Nachfrage betont.

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Das ist passiert: Der 28-jährige Afghane Mahmood D. war im Juni 2025 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Unter anderem soll D. mehrmals in die Wohnung seiner Ex-Partnerin im Berliner Ortsteil Hellersdorf eingedrungen sein und sie mit einem vorgehaltenen heißen Bügeleisen und einem Messer mit dem Tod bedroht haben. In drei Fällen soll er sie vergewaltigt und schwer misshandelt haben.
Gegen das Urteil hat D. Revision eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig und wird derzeit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft. Seit Mai 2024 saß D. in Untersuchungshaft. Das hätte laut der Strafkammer auch bis zum Antritt seiner Gefängnisstrafe so bleiben sollen.
Mahmood D. soll seiner Frau Rache angedroht haben
Doch hat das Berliner Kammergericht im Januar 2026 die Untersuchungshaft aufgehoben und D. damit vorerst auf freien Fuß gesetzt. Die Begründung: Der Vorsitzende Richter am Landgericht habe nach der Verkündung des Urteils gegen D. kein Verhandlungsprotokoll verfasst. Damit konnte das schriftliche Urteil den Anwälten des Vergewaltigers nicht wirksam zugestellt werden.
Ein schwerwiegender Verfahrensfehler und ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, wonach die Justiz immer zügig und verhältnismäßig arbeiten muss, wenn Menschen hinter Gittern sitzen. Zwar existiert keine gesetzliche Frist für derartige Protokolle, wie es aus Justizkreisen heißt, in diesem Fall seien sie aber geradezu verschleppt worden. Aus diesem Grund sei der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig, hieß es vom Kammergericht. Trotz Gefährlichkeit und Fluchtgefahr.
Richter mittlerweile nicht mehr im Dienst
Wichtig: Das Urteil gegen D. ist damit nicht aufgehoben. Sobald der BGH in Karlsruhe über die Rechtskraft entschieden hat, wird er seine Haft antreten müssen. Für die Partnerin von Mahmood D. dürfte das aber ein schwacher Trost sein. Medienberichten zufolge soll Mahmood D. seiner Ex-Frau mit Rache gedroht haben. Die Frau ist daher von den Behörden inzwischen an einen sicheren Ort gebracht worden. Sie steht unter Polizeischutz. D. wird als extrem gefährlich eingestuft. Laut „Tagesspiegel“ wurde etwa geprüft, ob Mahmood D. mit einer elektronischen Fußfessel überwacht oder in sein Heimatland abgeschoben werden kann.
„Das ist eine absolute Vollkatastrophe und ein ungeheuerlicher Vorfall, der in einem Rechtsstaat nicht passieren darf“, kritisiert Stephan Weh, Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP. „Dass jetzt weitere polizeiliche Kapazitäten benötigt werden, um eine Frau und auch unsere Gesellschaft vor dieser offensichtlich gefährlichen Person zu schützen, ist unfassbar.“ Die GdP erwarte, dass sich an den Gerichten strukturell etwas verändert, damit so etwas nicht wieder passieren könne. „Denkbar sind eine Task Force und ein Ampelsystem, womit man dann zeitnah reagieren kann, wenn durch Fehlerverhalten Einzelner ganze Abläufe scheitern“, so Weh. „Die Judikative steht hier in der Verantwortung für unser demokratisches Zusammenleben.“
Der Richter, der für die Justizpanne verantwortlich ist, ist mittlerweile von seinem Vorsitz entbunden worden. Er befindet sich nicht mehr im Dienst. Disziplinarmaßnahmen gegen ihn werden geprüft. Er soll an einer Suchtkrankheit leiden.





