Wer eine Baufinanzierung abschließt, sollte sich vorab mit den wichtigsten Begrifflichkeiten auseinandersetzen. Besonders bei Bauprojekten können die sogenannten Bereitstellungszinsen relevant sein. In der Regel erwartet die Bank den zeitnahen Abruf des Kredits, sobald die Parteien den Darlehensvertrag unterzeichnet haben. Verzögert sich das Bauprojekt jedoch, können Kosten für die ungenutzte Immobilienfinanzierung anfallen – die Bereitstellungszinsen. Wer von Anfang an richtig plant und kalkuliert, kann sie allerdings umgehen.

Baukredit: Was sind Bereitstellungszinsen und wann fallen sie an?

Nach Abschluss eines Darlehensvertrags hält die Bank die vereinbarte Kreditsumme für den Kreditnehmer bereit. Sie zahlt das Geld in der Regel aus, wenn der Kreditnehmer es anfordert. Ruft er den Kredit aber nicht oder nur teilweise ab, berechnet die Bank für den ungenutzten Betrag nicht die regulären Bauzinsen. Stattdessen kann sie Bereitstellungszinsen verlangen. Sie dienen als Ersatzzins dafür, dass die Bank den Kreditbetrag reserviert und abrufbereit hält.

Vor allem bei Baukrediten vergeht oft Zeit, bis der Kredit vollständig abgerufen ist. Um den Kreditnehmer in dieser Phase zu entlasten, enthalten viele Verträge eine sogenannte bereitstellungsfreie Zeit, in der keine Bereitstellungszinsen anfallen. Laut Finanzratgeber „Finanztip“ beträgt die bereitstellungsfreie Zeit in der Regel drei bis zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Erst danach berechnet die Bank die Zinsen für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Eine Familie baut ein Haus
Die Bank berechnet Bereitstellungszinsen, wenn sie einem Kreditnehmer Geld zur Verfügung stellt, dieser es aber noch nicht abruft. © Getty Images | galitskaya

Der Gedanke dahinter: Beim Neubau ist oft unklar, wann einzelne Bauabschnitte fertig sind und Rechnungen anfallen. Je länger das Baugeld zinsfrei dann bei der Bank liegen kann, desto besser. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie brauchen Kreditnehmer diese Frist dagegen meist nicht. Sie können in der Regel genau planen, wann sie das Geld in Anspruch nehmen werden.

>> Sie suchen einen Baukredit? Unser Baufinanzierungsvergleich stellt mehrere Angebote vor. Unser Rechner kann zudem helfen, die passende Finanzierung zu finden. <<

Baufinanzierung: Sind Bereitstellungszinsen zulässig?

Banken dürfen solche Bereitstellungszinsen rechtlich verlangen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kunde selbst verantwortlich ist, wenn er das auf seinen Wunsch bereitgestellte Geld nicht sofort nutzt (Urteil vom 21. Februar 1985 – III ZR 207/83).

Entscheidend ist aber im Einzelfall, was der Vertrag regelt. Kreditnehmer sollten die Höhe und Bedingungen der Bereitstellungszinsen daher genau prüfen.

Bitte beachten:

Aktien, Immobilien und andere Investments sind grundsätzlich mit einem Risiko verbunden. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können Kredite eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Verbraucher sollten ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen und alle Kosten gründlich durchrechnen. Die veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten und ersetzen keine fachliche Beratung.

Wie hoch fallen Bereitstellungszinsen aus? Die Kosten im Check

Die Höhe der Bereitstellungszinsen sind nicht geregelt oder festgelegt. Laut „Finanztip“ verlangen die meisten Banken etwa 0,25 Prozent pro Monat – das entspricht drei Prozent pro Jahr. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall weist allerdings darauf hin: Je länger die bereitstellungsfreie Zeit, desto höher fällt meist der Zinssatz aus.

In der aktuellen Zinssituation stellen Bereitstellungszinsen keine zusätzliche Belastung dar. Die üblichen 0,25 Prozent pro Monat liegen etwa auf dem Niveau der normalen Hypothekenzinsen. Im April 2026 betrug der Bauzins rund 3,5 bis vier Prozent im Jahr bei zehnjähriger Zinsbindung. Tagesaktuelle Bauzins-Entwicklungen im Überblick.

Finanziell problematisch kann es werden, wenn sich die Fertigstellung des Hauses verzögert. Dann müssen die Bauherren länger in der alten Immobilie bleiben und zahlen doppelte Wohnkosten. Gleichzeitig verschiebt sich die Auszahlung des Baukredits, sodass die Rückzahlung erst später beginnt. Unser Zinsradar zeigt wöchentlich die neuesten Konditionen der Banken.

Zwei Handwerker bauen ein Haus
Bereitstellungszinsen zählen vor allem bei Bauvorhaben.© Getty Images | fotodelux

Bereitstellungszinsen: Wie berechnen sie sich? Ein Beispiel

Bereitstellungszinsen liegen üblicherweise bei etwa 0,25 Prozent pro Monat. Sie fallen auf den Teil der Darlehenssumme an, den der Kreditnehmer noch nicht abgerufen hat. Sobald eine Teilauszahlung erfolgt, berechnet die Bank die Zinsen auf die verbleibende Summe neu.

Ein Beispiel: Ein Bauherr nimmt für sein Traumhaus ein Darlehen von 330.000 Euro auf. Der Vertrag sieht eine bereitstellungsfreie Zeit von drei Monaten vor. Aufgrund von Verzögerungen kann der Kreditnehmer erst zehn Monate später in die Immobilie einziehen und die meisten Rechnungen begleichen. Nach Abzug der drei Monate bereitstellungsfreier Zeit muss er also noch sieben Monate Bereitstellungszinsen zahlen.

Bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent pro Monat auf die gesamte nicht abgerufene Summe von 330.000 Euro fallen 825 Euro pro Monat an. Insgesamt summieren sich die Kosten nach sieben Monaten auf 5775 Euro.

Baukredit: Sind Bereitstellungszinsen verhandelbar?

Zinsen für einen Kredit zu zahlen, den man noch gar nicht nutzt, kann ärgerlich sein. Die Konditionen rund um die Bereitstellungszinsen lassen sie sich aber theoretisch verhandeln. Dabei steht oft die Länge der bereitstellungsfreien Zeit im Mittelpunkt. Eine zu kurze bereitstellungsfreie Zeit kann zu höheren Kosten führen, daher lohnt es sich, einen möglichst langen Zeitraum zu vereinbaren – idealerweise zu günstigen Konditionen.

Allerdings sollten Bauherren vorsichtig sein: Manche Banken verlangen für eine Verlängerung der bereitstellungsfreien Zeit einen Zinsaufschlag auf die gesamte Darlehenssumme und für die komplette Zinsbindungsdauer. Deshalb lohnt es sich, vorher genau zu rechnen, ob eine Verlängerung tatsächlich günstiger ist.

Ein Mann renoviert sein Haus
Wer Bereitstellungszinsen umgehen möchte, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen. © Getty Images | South_agency

Besonders bei Neubauten ist die Kalkulation wichtig: Dort wird meist ein Großteil des Darlehens frühzeitig abgerufen, sodass die Bereitstellungszinsen ohnehin vergleichsweise gering ausfallen. Außerdem sollten Kreditnehmer darauf achten, dass alle Vereinbarungen zur Bereitstellungszeit schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Bereitstellungszinsen umgehen: Ist das möglich?

Sind die Konditionen für die Bereitstellungszinsen einmal im Vertrag festgeschrieben, haben Kreditnehmer kaum Spielraum. Eine sorgfältige Finanzplanung kann die Bereitstellungszinsen aber reduzieren. Bei Bauträgerprojekten lassen sich zeitliche Abläufe oft vertraglich absichern. Beim Eigenbau zählt die eigene Planung: Die Kreditaufnahme sollte dann so terminiert werden, dass die bereitstellungsfreie Zeit kurz vor Beginn der Bauarbeiten startet. Dann reicht die vereinbarte Frist meist aus, um den Großteil des Darlehens rechtzeitig abzurufen.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall empfiehlt zudem, die übliche Finanzierungsregel „Eigenkapital vor Fremdkapital“ individuell anzupassen. Das bedeutet: Statt zunächst Eigenkapital einzusetzen, vereinbart der Kreditnehmer, zuerst Fremdkapital der Bank zu nutzen. So begleicht er die letzten Zahlungen mit seinem Eigenkapital, verkürzt die Dauer der Bereitstellungszinsen, und verringert den Teil des Darlehens, auf den die Zinsen anfallen.

Bereitstellungszinsen von Steuer absetzen: Nur dann möglich

Wer eine Immobilie zur Erzielung von Mieteinnahmen nutzt, kann Bereitstellungszinsen grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die neu gebaute oder gekaufte Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Für selbst genutzte Immobilien oder unvermietete Teile sind die Bereitstellungszinsen dagegen nicht steuerlich absetzbar. Wichtig: Bereitstellungszinsen lassen sich nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden. Eine rückwirkende Ansetzung ist nicht möglich.

Ein junges Paar zieht in ein neues Haus ein
Auch bei Förderkrediten gibt es Bereitstellungszinsen – ein genauer Blick lohnt sich hier. © Getty Images | mixetto

KfW-Bereitstellungszinsen liegen meist bei 0,15 Prozent pro Monat

Auch bei Krediten mit KfW-Förderung fallen Bereitstellungszinsen an. Meist sind diese mit rund 0,15 Prozent pro Monat etwas niedriger als bei normalen Baukrediten. Die genauen Konditionen hängen jedoch vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 zahlen Kreditnehmer ab dem 13. Monat nach Zusage für den noch nicht abgerufenen Betrag etwa eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat (Stand: April 2026). Damit zeigt sich die KfW vergleichsweise großzügig: Die bereitstellungsfreie Zeit beträgt zwölf Monate, der Zinssatz liegt unter dem Niveau normaler Baukredite. Für andere Programme können die Regeln abweichen.

Quellen:

Bereitstellungszinsen bei Baufinanzierung, in: finanztip.de. Zuletzt abgerufen am 28.01.2026

Gebühren bei Darlehen – welche Bankentgelte unzulässig sind, in: verbraucherzentrale.de. Zuletzt abgerufen am 28.01.2026

Bereitstellungszinsen – was Bauherren wissen sollten, in: schwaebisch-hall.de. Zuletzt abgerufen am 28.01.2026

Merkblatt zur Wohngebäude‑Energieeffizienzförderung, in: kfw.de. Zuletzt abgerufen am 30.01.2026