Seit die Zinsen für die Baufinanzierung gestiegen sind, werden Bausparverträge für den Immobilienkauf wieder interessanter. Warum? Bausparverträge locken in der Regel mit vergleichsweise günstigen Kreditzinsen. Gleichzeitig gibt es staatliche Förderungen, mit denen Kaufinteressierte zudem Geld sparen können. Doch was gilt es hier zu beachten? Das haben wir Thorben Mellage vom Finanzierungsvermittler Dr. Klein gefragt.
Bausparvertrag: Wie funktioniert die Art der Baufinanzierung?
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen – einer Sparphase und einer Darlehensphase. In der ersten Phase zahlen Sie regelmäßig in Ihren Bausparvertrag ein, bis die zuvor vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. Während dieser Zeit wird Ihr Guthaben von der Bank verzinst. Nach Abschluss der Sparphase können Sie ein Bauspardarlehen zu festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen. Ob ein Bausparvertrag sinnvoll ist, haben wir hier durchgerechnet.
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Bausparvertrag: Das kritisieren Verbraucherschützer
Klingt nach einem guten Deal – doch Verbraucherschützer kritisieren vor allem die niedrige Verzinsung in der Sparphase: „In der Sparphase lassen sich keine nennenswerten Guthabenzinsen mehr erwirtschaften, da die meisten Bausparkassen in den Tarifen nur noch Guthabenzinsen von zum Beispiel 0,1 Prozent pro Jahr gutschreiben.“
Zudem mindern Abschluss- und Kontoführungsgebühren die Rendite zusätzlich. „Wenn Sie aber die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulagen erfüllen, könnte ein Bausparvertrag für Sie als Geldanlage interessant sein“, ergänzen die Experten der Verbraucherzentrale.

Wohnbauprämie, Wohn-Riester, Arbeitnehmersparzulage: Diese staatlichen Förderungen gibt es
Womit sich die Frage stellt: Welche Förderungen gibt es für Bausparer? Der Baufinanzierungsexperte bei Dr. Klein stellt drei Förderungsmodelle vor:
1. Wohnungsbauprämie: Wer hat Anspruch darauf?
Eine der bekanntesten Förderungen ist die Wohnungsbauprämie. Bausparende erhalten dabei zehn Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie – maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare pro Jahr.
Voraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Singles unter 35.000 Euro und bei Verheirateten unter 70.000 Euro liegt. Zudem muss das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt werden, und es sind jährlich mindestens 50 Euro einzuzahlen.
Bitte beachten:
Dieser Artikel stellt keine Kreditberatung dar. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert und dienen der redaktionellen Übersicht. Bei Interesse an einem Kredit sollten Sie individuelle Konditionen direkt bei der jeweiligen Bank prüfen und bei Bedarf eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
2. Wohn-Riester: Für wen lohnt es sich?
Auch das Wohn-Riestern – oft als Eigenheimrente bezeichnet – sei eine Fördermöglichkeit. „Die Zulagen können sowohl für das Ansparen von Eigenkapital in einen Riester-Bausparvertrag als auch für die Tilgung des Bauspardarlehens genutzt werden“, so Mellage. Darüber hinaus können die Einzahlungen und Zulagen als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angegeben werden. Gegebenenfalls ergeben diese erhebliche Steuervorteile.
Anspruchsberechtigte erhalten eine jährliche Zulage von maximal 175 Euro sowie eine Kinderzulage von maximal 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie von maximal 300 Euro je jüngerem Kind.
So funktioniert es:
- Ansparphase: Der Sparer zahlt regelmäßig in seinen Bausparvertrag ein. Zusätzlich gibt es staatliche Riester-Zulagen (Grundzulage sowie Kinderzulage) und die Einzahlungen können steuerlich abgesetzt werden.
- Zuteilung: Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann das angesparte Guthaben zusammen mit einem Bauspardarlehen für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.
- Tilgungsphase: Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt weiterhin mit Riester-Förderung, sodass die monatliche Belastung reduziert wird.
Allerdings weist Wohn-Riestern auch Einschränkungen auf: „Der Vertrag ist an eine bestimmte Immobilie gebunden, die Abschlussgebühren sind mit rund drei Prozent deutlich höher als bei einem klassischen Bausparer, und eine vorzeitige Auflösung kann dazu führen, dass Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen“, warnt Mellage.
3. Arbeitnehmersparzulage
Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Arbeitnehmersparzulage. Wer vermögenswirksame Leistungen seines Arbeitgebers in einen Bausparvertrag einzahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 43 Euro jährlich vom Staat erhalten.
Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers, die für den Arbeitnehmer in spezielle Sparformen eingezahlt werden. Diese sollen helfen, langfristig Vermögen aufzubauen.



