Immer mehr Menschen suchen ärztliche Hilfe bei dem Vorhaben, ihr Leben zu beenden. Das geht aus einer neuen Studie der Universitätsmedizin Halle hervor. Demnach gaben 27,8 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2024 an, bereits um Sterbehilfe gebeten worden zu sein. Dagegen waren es 2013 nur 20,7 Prozent. Zugleich zweifeln viele Ärzte, ob sie Sterbehilfe tatsächlich leisten würden. Ein Drittel ist sich dabei unsicher, während ein Drittel dabei helfen und wiederum ein Drittel Suizidassistenz ablehnen würde.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Dabei sind die Suizidzahlen in Deutschland insgesamt so hoch wie seit 1998 nicht mehr. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts nahmen sich über 11.000 Menschen im vergangenen Jahr das Leben. Damit starben 2025 deutlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, Mord und Totschlag, illegale Drogen und AIDS zusammen.
Assistierte Suizide werden bei diesen Zahlen nicht gesondert ausgewiesen. Laut Angaben dreier Sterbehilfeorganisationen stieg die Anzahl der Assistierten Suizide von rund 350 Fällen im Jahr 2021 auf mehr als 1200 Fälle im Jahr 2025. Es besteht aber eine Dunkelziffer.
Gesetzliche Regelungen zur Suizidhilfe stehen aus
Suizidhilfe ist momentan nicht konkret gesetzlich geregelt. Laut Bundesärztekammer zählt die Suizidassistenz nicht zu den ärztlichen Aufgaben. Ob Ärztinnen oder Ärzte im Einzelfall Hilfe leisten, bleibt somit ihrer persönlichen Gewissensentscheidung überlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
Dazu gehört auch, sich von anderen helfen zu lassen. Die letzte Handlung, die zum Tod führt, muss die Person allerdings selbst vornehmen. Sie könnte sich also bei der Beschaffung eines Medikamentes helfen lassen, muss es sich aber selbst zuführen. Andernfalls würde es sich um aktive Sterbehilfe handeln, die verboten ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Entschluss freiverantwortlich getroffen wurde. Das bedeutet, aus freiem Willen, dauerhaft und innerlich gefestigt. Wie dies festgestellt und geprüft werden soll, ist allerdings nicht gesetzlich geregelt.

Ein Vorschlag dafür findet sich in der Leitlinie zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz, die die Universitätsmedizin Halle zusammen mit über 30 Akteuren fachübergreifend erarbeitet und kürzlich veröffentlicht hat. Sie soll Mitarbeitende im Gesundheitswesen unterstützen.
Jan Schildmann, der die Studie koordiniert hat, wünscht sich vom Gesetzgeber vor allem, dass die verpflichtende Beurteilung der Freiverantwortlichkeit durch mindestens zwei voneinander unabhängige Fachpersonen festgelegt wird. Allerdings seien nicht alle Details dieser herausfordernden Entscheidungen gut gesetzlich zu regeln. „Wichtig ist aus meiner Sicht darüber hinaus eine gesellschaftliche Diskussion über die Angebote, die wir Menschen, die einen Suizid erwägen, machen wollen beziehungsweise sollen“, sagte er dieser Redaktion.
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Forderungen an die Politik, diesen Bereich zu regeln, gibt es schon lange. 2023 scheiterte der Versuch einer Neuregelung im Bundestag.
Anmerkung der Redaktion
Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über (mögliche) Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Suizidgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen.
Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.












