In der deutschen Hauptstadt wollen die Linken im großen Stil Wohnungsunternehmen enteignen, auch Grüne und SPD können sich für die Idee erwärmen – und so dürften demnächst Koalitionsverhandlungen bevorstehen. Nun könnte jedoch der Bund entsprechende Pläne durchkreuzen. Denn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedenfalls hat seinen Worten Taten folgen lassen und erste Eckpunkte vorgelegt, die mögliche Vergesellschaftungen von Wohnraum durchkreuzen könnten.
Was plant Dobrindt?
Der Innenminister will die Hürden für solche Enteignungen deutlich erhöhen. „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, erklärte Dobrindt gegenüber der „Bild“, die zuerst darüber berichtete. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber dieser Redaktion grundsätzlich die Eckpunkte.
Diese sehen drei Schritte vor: Erstens sollen Entschädigungen bei Verstaatlichungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein. Wie hoch der Verkehrswert sei, solle durch ein Wertgutachten ermittelt werden. Zweitens will Dobrindt regeln, dass Entschädigungen „unmittelbar in Geld zu erfolgen“ haben.
Und als dritten Punkt soll eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn man eine zwingende Notwendigkeit nachweist. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrigbleibt.
Ist der Plan juristisch wasserdicht?
Enteignungen so zu verhindern sei wohl möglich, aber es gebe auch ein Risiko, sagte der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis zu dieser Redaktion. „Der Ansatz ist sicherlich machbar. Die beiden Vorgaben, dass eine Vergesellschaftung unmittelbar in Geld entschädigt werden muss und ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen werden muss, halte ich für gut umsetzbar“, erklärte er.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Problematisch sei hingegen die Festlegung, dass Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert erfolgen dürften. „Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant.“ Entscheidend sei aber die Frage, ob Vergesellschaftungen überhaupt möglich seien. „Hier würde eine gesetzliche Regelung des Bundes die Möglichkeiten der Länder begrenzen“, so der Professor weiter. Die Linke selbst wies am Sonntag jedoch auch darauf hin, dass ein „reines Verhinderungsgesetz juristisch nicht haltbar“ wäre.
Was wollen Linke, SPD und Grüne in Berlin?
In ihren Sondierungsgesprächen haben sich die drei Parteien grundsätzlich darauf verständigt, die Bestände großer Wohnungskonzerne in der Hauptstadt vergesellschaften zu wollen. Private Wohnungskonzerne sollen künftig höchstens 10.000 Wohnungen in Berlin besitzen dürfen. Besitzt ein Unternehmen mehr, soll es diese in Gemeinschaftseigentum abgeben. Die drei Parteien planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was deutlich unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure seien davon ausgeschlossen, hieß es in einem gemeinsamen Papier. Ebenso Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet worden seien.
Ein entsprechendes Gesetz will eine linksgeführte Koalition zur Jahresmitte 2028 dem Abgeordnetenhaus zur Verabschiedung vorlegen. Die Linken hatten vor der Wahl stets betont, sich dabei an dem Modell der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) orientieren zu wollen. Dieses sah unter anderem auch vor, die Entschädigungssumme über 100 Jahre hinweg durch die Mieteinnahmen, die Berlin durch die Wohnungen gewinnt, abzubezahlen. Ein Weg, den Dobrindt mit seinem Gesetz in jedem Fall verhindern will.
Warum sind Enteignungen überhaupt denkbar?
Enteignungen sind in Deutschland grundsätzlich möglich, weil das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht. Artikel 15 eröffnet die Möglichkeit, Grund und Boden sowie Produktionsmittel zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen. Die Vorschrift wurde 1949 bewusst ins Grundgesetz aufgenommen, um die Option zu erhalten, bestimmte Bereiche der Wirtschaft in staatliches oder gemeinschaftliches Eigentum zu überführen. Eine solche Vergesellschaftung ist allerdings kein Freibrief: Sie muss verhältnismäßig sein und gesetzlich geregelt werden. Umstritten ist insbesondere, ob die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände tatsächlich geeignet ist, die Wohnungsnot zu beheben.
Wie reagiert die Linke auf Dobrindts Eckpunkte?
Die Partei gibt sich kämpferisch. „Dobrindt und die Merz-Regierung zeigen mit ihrem Vorgehen, dass ihnen die Aktionäre von Vonovia wichtiger sind als die Mieterinnen und Mieter in Berlin. Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben“, sagte der Parteivorsitzende Luigi Pantisano am Sonntag laut Statement. Unabhängig davon werden sich die Linke weiter für die Bedürfnisse der Menschen und die Bezahlbarkeit des Lebens einsetzen. Die Mietmafia dürfe nicht weiter ungehindert ihre Mieterinnen und Mieter auspressen. „Die Bundes-SPD muss sich nun entscheiden, auf welcher Seite sie steht. Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter“, so Pantisano weiter.
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Belastet das denkbare Linksbündnis in Berlin die Koalition im Bund?
Durchaus. Dobrindt selbst betonte am Rande des CSU-Parteitags in München, er würde sich vom Koalitionspartner eine klarere Haltung im Umgang mit den Linken wünschen – vor allem mit der Partei in Berlin. Man habe es in Berlin mit einer „ultralinken Partei zu tun, die in ihrem Umfeld Clankriminelle, Extremisten und Antisemiten zumindest duldet“, so der Politiker am Mikrofon des TV-Senders „Phoenix“. Diese Erkenntnis finde in der SPD „nicht ausreichend Bewertung“. Es gelte nun Haltung zu zeigen. „Da würde ich mir beim Koalitionspartner mehr wünschen“, so Dobrindt mit Blick auf ein mögliches Bündnis unter Beteiligung der Sozialdemokraten in der Hauptstadt.











