280 Gigabyte Daten, 420.000 E-Mails, 50.000 Dokumente: Hacker haben umfangreiche Daten erbeutet, die einen tiefen Blick in die interne Kommunikation der AfD bieten. Seit das Leak am Montagabend im Internet zum Download steht, werden einzelne Auszüge aus Mails öffentlich. Die AfD hat den Hackerangriff bestätigt, ob die Mails alle authentisch sind, ist allerdings unklar. Für Journalisten ist diese Lage herausfordernd – hier erklären wir, wie die FUNKE Mediengruppe mit dem Leak umgeht. Und warum es einige Zeit dauert, bis belastbare Erkenntnisse aus den Dokumenten gewonnen werden können.
Woher stammen die Daten?
Die Hacker haben der AfD zufolge im September 2026 den Dienstleister angegriffen, bei dem die Partei mindestens einen Teil ihrer Mail-Postfächer bereitgestellt hatte. Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann hat den Weg der Angreifer rekonstruiert. Demnach konnten die Angreifer sich über eine technisch veraltete Website weitgehende Rechte für die Mailverwaltung der Partei einräumen – und sich schließlich die Mails aus den Postfächern kopieren.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Was steckt in den Daten?
Das Leak setzt sich aus dem Inhalt von etwa zehn Mailaccounts zusammen. Darunter sind Funktionsadressen wie die der Bundesgeschäftsstelle in Berlin, des Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Persönlich betroffen sind die Mails von Bundessprecherin Alice Weidel, dem Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland und von Leif-Erik Holm, dem Spitzenkandidaten der Partei bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September. Die jüngsten Mails stammen aus dem September, die ältesten reichen bis ins Jahr 2014 zurück.
Dürfen Journalisten die Mails auswerten?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2022 keine Gefahr gesehen, dass sich Journalisten strafbar machen, wenn sie geleakte Daten zum Zwecke der Recherche entgegennehmen. Journalisten dürfen die Daten also auswerten – bei der Veröffentlichung gibt es aber klare Grenzen, sowohl durch das Presserecht als auch durch den Pressekodex, dem sich auch die FUNKE Mediengruppe verpflichtet sieht.

Können auch Privatmenschen die Daten anschauen?
Theoretisch kann jeder die Daten aus dem Internet herunterladen und auswerten. IT-Sicherheitsexperten raten davon aber strikt ab. Es ist unklar, ob in den Daten Schadsoftware versteckt ist, die den eigenen Rechner infizieren und ausspionieren kann.
Wie wertet die FUNKE Mediengruppe die Daten technisch aus?
Wir nutzen für die Auswertung Rechner, die unabhängig von unserer normalen IT-Infrastruktur sind – um zu verhindern, dass sich aus dem Leak möglicherweise eine Schadsoftware unbemerkt in unseren Systemen einnistet. Zwischen diesen Rechnern und unseren normalen Rechnern gibt es keinerlei Verbindung: weder über Kabel noch über WLAN oder USB‑Sticks. Nur so können wir die Sicherheit unserer Systeme garantieren.
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Wie werden die Daten inhaltlich analysiert?
Bei der Analyse suchen wir nach Stichwörtern, dabei nutzen wir auch KI. Danach schauen wir aber intensiv auf die Zusammenhänge. Wichtig ist, dass wir im Normalfall nicht nur einzelne Mails betrachten, sondern immer den Kontext, in dem Nachrichten geschrieben wurden. Das heißt: Wir können uns nicht auf KI-Analysen verlassen, sondern müssen die betreffenden Mailverläufe selbst nachvollziehen.
Was dürfen Journalisten veröffentlichen?
Die Grundregel lautet: Wir Journalisten dürfen Leaks auswerten, aber nicht alles veröffentlichen, was wir darin finden. Wenn wir Sachverhalte aus den Dateien veröffentlichen wollen, müssen wir die Rechte der Betroffenen berücksichtigen und die Regeln der sogenannten Verdachtsberichterstattung einhalten. Die erste und wichtigste Frage ist dabei, ob ein öffentliches Interesse an den fraglichen Informationen besteht – und inwieweit im Gegenzug andere Rechte, etwa das Persönlichkeitsrecht, verletzt werden.
Das ist immer eine Abwägung im Einzelfall. Zwei fiktive Beispiele: Wenn es in den Mails etwa darum gehen würde, dass sich der Parteivorstand über den Umgang mit fragwürdigen Spenden austauscht, bestünde darin ein öffentliches Interesse – und es dürfte grundsätzlich veröffentlicht werden. Wenn dagegen womöglich ein intimes Verhältnis von zwei unbekannten Parteimitgliedern thematisiert würde, dann wäre das eher nicht von öffentlichem Interesse – und dürfte nicht veröffentlicht werden.
Was passiert vor einer Veröffentlichung?
Wenn wir in einem Mailverlauf etwas Interessantes finden, müssen wir recherchieren, ob dieser Vorgang sich wirklich so ereignet hat. Das geleakte Dokument ist gewissermaßen nur das erste Puzzleteil der Recherche. Wenn sich dabei ein Verdacht gegen jemanden ergibt, dürfen wir nicht nur Beweise für den Verdacht recherchieren, sondern müssen auch nach Argumenten suchen, die vielleicht das Gegenteil zeigen. Wenn wir sicher sind, dass die Informationen authentisch sind und sich ein Verdacht möglicherweise erhärtet hat, müssen wir den Betroffenen das Recht einräumen, sich zu den Vorgängen zu äußern.
Würde die FUNKE Mediengruppe auch Leaks anderer Parteien auswerten?
Ja, natürlich. Unsere Aufgabe als Journalisten ist es, den Mächtigen auf die Finger zu schauen. Wenn wir die Gelegenheit haben, zu überprüfen, ob eine Partei rechtlich sauber arbeitet oder ob sich möglicherweise internes Handeln vom öffentlichen Auftreten unterscheidet, dann werden wir das tun. Was wir dann veröffentlichen, muss aber immer den Regeln der Verdachtsberichterstattung genügen.
Wie lange dauert es, bis weitere Informationen aus den Leaks öffentlich werden?
Seriöse Recherche braucht Zeit. Wenn Journalisten nach den Regeln der Verdachtsberichterstattung arbeiten, dauert es einige Tage, bis die Daten ausgewertet sind – und weitere, bis alle Beteiligten angehört sind.







