Noch ist ungewiss, ob die Inhalte der E-Mails aus dem Hackerangriff auf die AfD authentisch sind. Die Vorwürfe wiegen schwer: Es soll um Nazi-Parolen und Gewaltfantasien von Landes- oder Kommunalpolitikern gehen. Sie würden den Extremismus-Vorwurf gegen die AfD untermauern und Forderungen nach einem Parteiverbotsverfahren stärken, das dann parteiübergreifend nötiger erscheinen würde.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Hackerangriffe auf vertrauliche E-Mails sind nach wie vor illegal und strafbar. Die AfD war hier Opfer von Kriminellen und verdient unabhängig von ihren Positionen staatlichen Schutz. Doch was ist mit den Informationen, die jetzt nun mal in der Welt sind? Ihre Verwertbarkeit vor Gericht ist mehr als zweifelhaft – „Früchte des verbotenen Baums“ nennt man solche kriminell erlangten Beweismittel.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Doch für die mediale Berichterstattung oder für politische Entscheidungen über ein mögliches Verbotsverfahren gelten andere Regeln. Fraglos dürfen Journalisten oder Politiker sich nicht mit rechtswidrigen Mitteln Informationen verschaffen.

Aber es ist ethisch zulässig, die politisch wichtigen Informationen aus dem Leak zu prüfen, auszuwerten, daraus Schlüsse zu ziehen. Hier geht es nicht um private Chats, sondern offenbar um Aussagen zu Parteispenden oder zur demokratischen Gesinnung von AfD-Funktionären.
Sollten AfD-Funktionäre ausweislich des Leaks den demokratischen Konsens verlassen haben, dann müssen sie damit leben, dass dies diskutiert wird. Zumal diese Partei ständig den grundlegenden Wertekompass unseres Gemeinwesens infrage stellt. Dies in den eigenen Worten der AfD zu zeigen, wäre wichtig und legitim.









