Die Zeit drängt ein wenig. Die Alterssicherungskommission hatte im Juni in ihren Empfehlungen für eine Reform der Rente geschrieben, dass sich die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – noch im Jahr 2026 auf eine Regelung zur Stärkung der Betriebsrenten einigen sollten. Es geht vor allem darum, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge „insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich zu erhöhen“, wie es in einer der Empfehlungen heißt.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Es entstand zunächst der Eindruck, die Kommission habe die Verantwortung abgeschoben. Der Schritt ist aber nachvollziehbar, weil die Verhandlungsparteien in ihren Forderungen recht weit auseinanderliegen.
Das für die Umsetzung der Kommissionsempfehlung zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun die Einladungen für den Start des Sozialpartnerdialogs verschickt. Die Auftaktveranstaltung soll am 8. Oktober in Berlin stattfinden. Fragen und Antworten zu den größten Streitpunkten.
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Warum soll die Betriebsrente gestärkt werden?
Zusätzlich zur Reform der gesetzlichen Rente will die Bundesregierung auch die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verbessern. Zwar soll in der gesetzlichen Rente ein anlageorientierter Kapitalbereich geschaffen werden. Das sehen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission von Ende Juni vor. Doch für Renten, die nicht nur allein die Existenz sichern, sondern auch einen finanziellen Spielraum ermöglichen, braucht es mehr.
„Die Reformempfehlungen mit der gesetzlichen Kapitalrente und den Strukturreformen beim Renteneintritt sorgen dafür, dass auch aus der gesetzlichen Rente in Zukunft wieder mehr herauskommt“, sagte der CSU-Politiker Florian Dorn im Gespräch mit dieser Redaktion. „Wer aber gemessen am letzten Nettoeinkommen eine lebensstandardsichernde Alterssicherung haben möchte, der sollte auch weiterhin zusätzlich betrieblich oder privat vorsorgen.“ Dorn war als einer von drei Vertretern der Regierungsparteien Mitglied der sogenannten Rentenkommission.
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Wer ist Teil des Sozialpartnerdialogs?
Zu den Sozialpartnern gehören die großen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sowie einzelne Berufsverbände: zum Beispiel die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Laut informierten Kreisen wurden in dem Schreiben des Arbeitsministeriums insgesamt elf Institutionen adressiert.
Den Angaben zufolge könnte der Teilnehmerkreis noch erweitert werden. Die Interessenvertretungen sollen dem Vernehmen nach nun zunächst ihre Positionen formulieren und diese an das SPD-geführte Ministerium schicken.

Was wollen die sogenannten Sozialpartner?
Der DGB fordert eine verpflichtende Betriebsrente, die von den Arbeitgebern mitgetragen wird. Gewerkschaftschefin Yasmin Fahimi hatte sich Mitte Juli gegenüber dieser Redaktion für einen Zwei-Prozent-Pflichtbeitrag ausgesprochen. Der BDA lehnt eine Verpflichtung ab und setzt auf Freiwilligkeit. Ein Treffen im Kanzleramt unter anderem mit diesen beiden Parteien im Juni blieb ohne Ergebnis. Beide Organisationen wollten sich auf Anfrage vor Beginn des Sozialpartnerdialogs nicht äußern.
Verdi-Chef Frank Werneke sagte dieser Redaktion, das von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Ziel einer lebensstandardsichernden Gesamtversorgung im Alter von 70 Prozent nach Steuern könne nur erreicht werden, „wenn alle Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung erhalten“.
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Laut Werneke müssen dafür bestehende Systeme der betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten und alle Betriebe geöffnet werden. „Es braucht jedoch gleichzeitig eine gesetzliche Vorgabe für eine obligatorische betriebliche Altersversorgung mit verpflichtenden Arbeitgeberbeiträgen“, sagte er. Denn Hoffnung mache er sich keine, dass die Arbeitgeberverbände sich im Rahmen des Sozialpartnerdialogs „darauf freiwillig mit uns verständigen werden“. Werneke sagte: „Am Ende ist die Bundesregierung in der Pflicht, eine obligatorische betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten gesetzlich vorzugeben.“
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander sagte dieser Redaktion, die Rahmenbedingungen müssten so attraktiv gestaltet werden, „dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig auf eine Versorgungszusage verständigen“. Dafür müssten die Beiträge sowie auch die späteren Auszahlungen der Betriebsrenten steuer- und beitragsfrei sein, so der Chef des Arbeitgeberverbands. Der Bezug dieser Betriebsrente müsse „ausschließlich dem Sozialpartnermodell vorbehalten sein“.
Welche Modelle gibt es schon?
Die bestehenden Angebote zu den Betriebsrenten sind vielfältig. Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) sieht ebenfalls vor allem in den Sozialpartnermodellen „die besten Voraussetzungen“. Der Öffnung dieser Modelle komme eine Schlüsselrolle zu, sagte Lutz Mühl, Geschäftsführer Wirtschaft und Sozialpolitik des BAVC.
Bei den Sozialpartnermodellen zahlen Arbeitgeber feste Beiträge an einen externen Versorgungsträger. Garantien für eine feste Rentenhöhe gibt es nicht. Diese orientiert sich an den Einzahlungen und den Renditen. Die Tarifvertragsparteien sind für die Ausgestaltung der Modelle verantwortlich.
Die Sozialpartnermodelle „vereinen eine einfache, bürokratiearme Umsetzung, den Verzicht auf jahrzehntelange Haftung der Arbeitgeber und die vertrauensbildende Einbindung der Sozialpartner mit den Chancen einer renditestarken, professionellen Kapitalanlage“, sagte Mühl.
Voraussetzung dafür ist meist eine tarifliche Einigung. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, sagte dieser Redaktion, es komme nun auf die Rahmenbedingungen an. „Die Arbeitgeberverbände müssen ihre Blockadehaltung gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen aufgeben“. Damit würden auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht genommen.
„Wer sich als Sozialpartner versteht, darf die Verbreitung von bAV-Tarifverträgen nicht blockieren“, so Finnern. Dazu wies sie darauf hin, dass „jede gesetzliche Regelung Rücksicht auf die gewachsenen, erfolgreichen bAV-Strukturen nehmen“ müsse, um sie nicht zu beschädigen. „Was funktioniert, darf nicht kaputtreformiert werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, können wir uns eine Verständigung im Sozialpartnerdialog durchaus vorstellen.“
Wie viele Arbeitnehmer haben eine Betriebsrente?
Rund 21 Millionen Menschen in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge. Das sind rund die Hälfte der Arbeitnehmer. Kleineren und mittleren Unternehmen fällt es oft schwer, Betriebsrenten zu finanzieren..
Der Bundesgeschäftsführer des Mittelstandsverbands BVMW, Christoph Ahlhaus, sagte dieser Redaktion: „Wenn die Betriebsrente flächendeckend kommen soll, muss sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver werden.“ Das heiße: transparenter, unbürokratischer und flexibler. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, „dass Betriebsrenten auch bei Jobwechsel ‚mitgenommen‘ werden können“, so Ahlhaus. Dazu müsse die Arbeitgeberhaftung für die Auszahlung sowie die Garantieverpflichtung für Versicherer entfallen.
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Wie ist der Zeitplan?
Das Arbeitsministerium hat den informierten Kreisen zufolge die Teilnehmer in dem Schreiben von Mitte August gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 17. September an das zuständige Referat zu schicken. Die Positionen sollen dann bei den gemeinsamen Treffen ab dem 8. Oktober diskutiert werden.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen nach der Sommerpause in den Bundestag kommen. Über den Herbst berät das Parlament über alle 33 Punkte. In der Zeit müsste dann auch eine Einigung über die Betriebsrenten entstehen. Denn Ende des Jahres soll das Gesetz zur Rentenreform verabschiedet werden, damit es Anfang 2027 wie vorgesehen in Kraft tritt.













