Am Ufer der Weser bläst ein warmer Wind, als sich die Innenministerinnen und Innenminister in Bremerhaven vergangene Woche treffen. Die Tagesordnung ist lang, umfasst mehr als 80 Punkte. Doch gleich am ersten Abend reden viele der Politiker von SPD und Union über eine brisante Entscheidung, die gar nicht auf der Agenda steht: das AfD-Verbotsverfahren.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei in einem Gutachten als „gesichert rechtsextrem“ einstuft, reißt die Debatte nicht ab. Vor allem in der SPD nicht. Kommende Woche ist Parteitag der Sozialdemokraten – und gleich mehrere Anträge verlangen eine Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.

AfD-Verbotsverfahren? Justizministerin Hubig dringt auf Prüfung
Bei den Innenministern ist Thüringens Georg Maier die lauteste Stimme für ein Verbot. Aus Sicht des SPD-Politikers seien die drei wichtigsten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt. „Es handelte sich um eine völkische Partei, die Menschen nach ethnischen oder kulturellen Eigenschaften in Wertigkeiten einteilt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde“, sagt Maier unserer Redaktion. Die AfD befolge ihre politischen Ziele „zunehmend aggressiv und ist inzwischen wirkmächtig genug, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung tatsächlich zu gefährden“. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens sei jetzt geboten, so Maier. „Die Erfahrung des Nationalsozialismus lehrt uns: Eine Partei wird nicht demokratisch, indem sie demokratisch gewählt ist.“
Thüringens Innenminister bekommt nun hochrangigen Zuspruch in der SPD – zumindest ein klares Signal für eine Prüfung eines Verbotsverfahrens. „Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unserer Redaktion. Ein Parteiverbot sei „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten Feinden“, so die SPD-Ministerin. Eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Partei werde aufgelöst, ihr Vermögen könne eingezogen werden, alle gewählten Abgeordneten würden ihr Mandat verlieren. „Es ist deshalb gut und richtig, dass es dafür hohe Hürden gibt. Und deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige Prüfung.“
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Kampf gegen die AfD könnte die SPD zusammenführen
Auch Parteichef Lars Klingbeil hatte sich zuletzt offen für eine Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Der entschiedene Kampf gegen die extrem rechte Partei könne eine derzeit zerstrittene SPD wieder einen, sagen manche hinter vorgehaltener Hand. Gerade jetzt, wo die Partei zerstritten ist über die Waffenlieferungen an die Ukraine und den Umgang mit Russland, brauche Klingbeil ein starkes Signal der Geschlossenheit, heißt es. Dient ihm das AfD-Verbot als antifaschistischer Kitt für die Sozialdemokratie.

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Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat können ein Parteiverbot beim Verfassungsgericht in Karlsruhe beantragen. Das Gericht entscheidet dann, oftmals dauert es Jahre. 2017 scheiterte ein Verbotsverfahren gegen die NPD, weil die Partei zu unbedeutend sei, so die Karlsruher Richter. Justizministerin Hubig sagt: „Daran würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegenwärtig nicht scheitern.“ Aktuell ist die AfD stärkste Oppositionspartei im Bundestag, stärkste Kraft im Thüringer Landtag. Die Partei ist auf dem Vormarsch – und sicher nicht unbedeutend.
Mehrheit der Innenminister sieht AfD-Verbotsverfahren kritisch
Zugleich hebt Hubig hervor, dass ein Verbotsverfahren „kein Ersatz“ sein dürfe für eine „politische Bekämpfung der AfD“. Die Wählerinnen und Wähler der AfD seien nicht alle Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinde. „Diese Menschen müssen wir zurückgewinnen und zeigen, dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen kümmert.“
Es sind vor allem die Innenministerien, die ein AfD-Verbotsverfahren prüfen müssen. Doch die Mehrheit ist kritisch, ob das Material der Sicherheitsbehörden vor dem höchsten Gericht standhält. Das wird in Gesprächen unserer Redaktion in Bremerhaven deutlich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt öffentlich, dass die Sammlung völkischer und islamfeindlicher Äußerungen aus dem Verfassungsschutz-Gutachten für ein Verbot nicht ausreichen würden.
Aktuell klagt die AfD gegen die Hochstufung durch den Verfassungsschutz
CDU-Politiker Armin Schuster hält die Vorsicht der Innenminister in Bremerhaven für „das wichtigste Signal“ der Konferenz zu einer „hochsensiblen Frage“. Schuster ist selbst Innenminister in Sachsen, dort, wo die AfD bereits wie in Thüringen und Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft ist. „Die gemeinsame Verabredung bringt auch das Verständnis zum Ausdruck, dass in Karlsruhe nicht eine politische Haltung zählt, sondern nur juristisch relevante Fakten und Belege, die dann eine Vielzahl der Verfassungsschutzämter auch liefern können müssen.“

Aktuell klagt die AfD gegen die Hochstufung durch den Verfassungsschutz. Das Bundesamt hat eine Stillhaltezusage abgegeben: Solange das Gericht nicht entschieden hat, setzt der Nachrichtendienst die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ aus. Nach Informationen unserer Redaktion haben sich die Innenminister in Bremerhaven darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, sobald das Gericht die Bewertung des Verfassungsschutzes bestätigt.
Die Fachebene der Landesregierungen soll sich dann mit den Auswirkungen etwa für das Dienstrecht und das Waffenrecht befassen. Ein Verbot der AfD soll die Arbeitsgruppe dezidiert nicht prüfen. Die SPD und Lars Klingbeil, so schaut es aus, müssen einen Vorstoß gegen die AfD allein wagen – ohne Rückendeckung der meisten Innenministerien in Bund und Ländern.





