Es ist Wahlkampf in Brandenburg, als AfD-Chefin Alice Weidel im vergangenen Spätsommer auf der Bühne einer Festhalle in Werder steht und zu ihren Anhängern spricht. Erst einige Tage ist der islamistische Anschlag bei einem Stadtfest in Solingen her. Auf deutschen Straßen werde ein „Dschihad“ geführt, ruft Weidel, „ein Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung“. Gewalt, Vergewaltigung, Messerangriffe – in Weidels Rhetorik ist das alles aus dem Ausland importiert.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die Szene ist als Video noch im Internet zu finden. Nach Recherchen des „Spiegel“ ist die Äußerung Weidels auch eine Passage im bisher nicht öffentlichen Gutachten, 1100 Seiten lang, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ begründet.
In den vergangenen Tagen hatte die Einstufung durch den Inlandsgeheimdienst für Diskussionen gesorgt – einschließlich eines Parteiverbots. Nun setzt das Bundesamt die Bewertung als „gesichert extremistisch“ vorerst aus. Der Nachrichtendienst hat beim Verwaltungsgericht in Köln eine „Stillhaltezusage“ abgegeben. Alle wichtigen Informationen zu dem Schritt:
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Wie kam es zu der „Stillhaltezusage“ des BfV bei dem Gericht in Köln?
Aktuell laufen beim Verwaltungsgericht in Köln zwei Verfahren der AfD gegen die Hochstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“. Ein reguläres Klageverfahren, das mindestens mehrere Monate bis zur Entscheidung dauern wird – sowie ein Eilverfahren, eine einstweilige Anordnung, mit der dem BfV untersagt werden soll, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und eine solche Einstufung öffentlich zu machen.
Nun hat das Bundesamt von sich aus eine „Stillhaltezusage“ abgegeben. Das bedeutet: Bis zur Entscheidung über den Eilantrag führt das BfV die AfD nur (wie bisher) als rechtsextremen „Verdachtsfall“. Die Pressemitteilung zur Hochstufung hat das Amt bereits von seiner Webseite gelöscht. Eine solche „Stillhaltezusage“ ist ein übliches Verfahren, wenn eine Behörde verklagt wird, hebt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln im Gespräch mit unserer Redaktion hervor.
Auch in vergangenen Verfahren der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat es diese Erklärung von Seiten des Bundesamtes gegeben. Der Nachrichtendienst will so verhindern, dass bereits Fakten über die Hochstufung der AfD geschaffen werden, bevor das Gericht über die Bewertung geurteilt hat. Oder anders ausgedrückt: Der Nachrichtendienst will abwarten, wie das Gericht im Eilverfahren entscheidet.

Was bedeutet die „Stillhaltezusage“ für die Bewertung der Radikalität der AfD?
Erstmals nichts. Das Bundesamt bekräftigt in einer Mitteilung an das Gericht, dass die Aussetzung der Hochstufung keine inhaltliche Neubewertung der Radikalität der AfD bedeutet. Im Gegenteil: Der Verfassungsschutz hat mit dem Gutachten auf mehr als 1000 Seiten die Gefährlichkeit der Partei beschrieben. Inhaltlich weicht die Behörde davon nicht ab.
Auch nachrichtendienstliche Mittel – wie etwa Observationen und die Anwerbung von Spitzeln – kann das Bundesamt weiterhin gegen die AfD einsetzen, das erlaubt auch die Einstufung als „Verdachtsfall“. Lediglich die Schwelle zur Anwendung dieser Geheimdienst-Methoden ist nun vorerst erhöht, wie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im vergangenen Jahr festhält.
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Was steht in dem Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD?
Bisher ist das Dokument geheim, was nicht nur von Seiten der AfD scharf kritisiert wird. Nach Informationen unserer Redaktion hält das BfV-Gutachten im Kern fest, dass die AfD laut Nachrichtendienst mit Gewissheit einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ vertritt, mit dem sie Menschen in Deutschland in Bürger erster und zweiter Klasse einteilt, etwa wenn Politiker der Partei von „Passdeutschen“ bei Menschen mit Migrationsgeschichte sprechen. Die „völkische Grundhaltung der AfD“ setzt sich demnach „konsequent in fremdenfeindlichen Äußerungen“ fort.
Die AfD unterhält laut Verfassungsschutz zudem zahlreiche Verbindungen in das sogenannte „neurechte Vorfeld“, zu dem etwa der Verlag Antaios, das Magazin „Compact“ und der Verein „Ein Prozent“ gehören.
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Wie reagiert die AfD auf die „Stillhaltezusage“ durch das BfV?
Die Partei feiert den Schritt des Nachrichtendienstes als „Teilerfolg“. Die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla sagten: „Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.“ Die „Stillhaltezusage“ sei „ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung“. Die AfD bezeichnete den Nachrichtendienst in der Vergangenheit mehrfach als „politisch instrumentalisierte Behörde“. Zugleich gilt: Mehrere als rechtsextrem eingestufte Abgeordnete sitzen für die Partei im Bundestag. Bereits drei Landesverbände der AfD sind als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Bisherige Verfahren vor Gericht gegen die Bewertung des Bundesamtes hat die AfD verloren.











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