Juristisch ist die Frage noch nicht entschieden. Gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hat die AfD geklagt, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln läuft. Viele Parlamentarier allerdings sind sich längst sicher, dass die AfD eine Bedrohung für die Demokratie ist. Und so läuft die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei weiter. Die Grünen wollen jetzt einen neuen Versuch für ein solches Verfahren starten – und setzen dabei auf die Länder.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die Grünen-Innenexperten Konstantin von Notz und Irene Mihalic sehen sich durch das kürzlich bekannt gewordene Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD bestätigt. „Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet“, sagen die beiden dieser Redaktion. „Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, jetzt die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu schaffen.“
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Zuerst soll es dabei darum gehen, Wissen zusammenzutragen. Ein Verbotsverfahren habe zu Recht hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen und müsse deshalb mit der gebotenen juristischen Sorgfalt angegangen werden, sagen der stellvertretende Fraktionschef der Grünen und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin. „Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte in einem ersten Schritt alle in Bund und Ländern vorliegenden Informationen zusammenführen.“
Ähnlich äußerte sich der grüne Rechtspolitiker Till Steffen. Die Arbeitsgruppe solle dazu dienen, „mit allen Verantwortlichen die Lage einzuschätzen und ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten“, sagte er dieser Redaktion. Das Gutachten des Verfassungsschutzes sei dafür ein wichtiger Baustein. Das mehrere hundert Seiten lange Dokument ist das Ergebnis einer mehrjährigen Prüfung der AfD durch den Verfassungsschutz und bildet die Grundlage der Einstufung der Partei als gesichert extremistisch, mit der die Behörde im Mai an die Öffentlichkeit gegangen war.

Schon in der vergangenen Legislatur gab es im Bundestag Bemühungen, durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Eine Gruppe von Abgeordneten um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz wollte das Verfahren durch den Bundestag einleiten lassen, doch darüber abgestimmt wurde nie. Wanderwitz und andere Befürworter eines Verbotsverfahrens sind inzwischen aus dem Parlament ausgeschieden.
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Der Bundestag ist aber nur eines von drei Verfassungsorganen, die eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anstoßen können. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat als Länderkammer sind dazu berechtigt. In der Bundesregierung gibt es noch keine einheitliche Meinung zu einem möglichen Verfahren. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sich zuletzt offen zeigte für diesen Weg, äußerte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) skeptisch.
Die Hürden für das Verbot einer Partei sind in Deutschland hoch, erst zweimal war ein solches Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt erfolgreich.





