Nach außen hin ist erst einmal Ruhe. Nachdem die AfD geklagt hatte gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Bundesverfassungsschutz, gab das Amt vor Gericht eine Stillhaltezusage ab: Bis das Verwaltungsgericht Köln in der Sache entschieden hat, wird die Behörde ihre Bewertung öffentlich nicht wiederholen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Doch das Etikett – und der Bericht, auf dem es beruht – sind in der Welt. Und während die Justiz noch arbeitet, ist die Debatte im politischen Raum längst weiter. Viele Abgeordnete anderer Parteien, aber auch zahlreiche Experten sind sich längst sicher, dass die AfD eine Bedrohung für die freie Gesellschaft ist. In einer repräsentativen Umfrage aus dem Mai zeigten sich auch in der Bevölkerung sechs von zehn Befragten besorgt, dass die Partei die Demokratie zerstören könnte. Und so wird in Berlin derzeit erneut eine brisante Frage diskutiert: Sollte man versuchen, die AfD zu verbieten?

Ein AfD-Verbotsverfahren wurde schon in der vergangenen Wahlperiode diskutiert

Schon in der vergangenen Legislatur hatte es im Bundestag Bemühungen gegeben, durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Eine Gruppe von Abgeordneten um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz wollte das Verfahren durch den Bundestag einleiten lassen, doch über den Antrag wurde nie abgestimmt.

Jetzt wollen die Grünen die Sache noch einmal anstoßen und setzen dabei auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Die Grünen-Innenexperten Konstantin von Notz und Irene Mihalic sehen sich durch das kürzlich bekannt gewordene Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD bestätigt. „Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet“, sagen die beiden dieser Redaktion. „Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, jetzt die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu schaffen.“

Zuerst soll es dabei darum gehen, Wissen zusammenzutragen. Ein Verbotsverfahren habe zu Recht hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen und müsse deshalb mit der gebotenen juristischen Sorgfalt angegangen werden, sagen der stellvertretende Fraktionschef der Grünen und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin. „Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte in einem ersten Schritt alle in Bund und Ländern vorliegenden Informationen zusammenführen.“ 

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Meine schwerste Entscheidung
 

Zustimmung im Bundestag – sofern sie „nicht zur Ausrede für Verzögerungen wird“

Ähnlich äußerte sich der grüne Rechtspolitiker Till Steffen. Die Arbeitsgruppe solle dazu dienen, „mit allen Verantwortlichen die Lage einzuschätzen und ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten.“ Das Gutachten des Verfassungsschutzes sei dafür ein wichtiger Baustein. Das mehrere hundert Seiten lange Dokument ist das Ergebnis einer mehrjährigen Prüfung der AfD durch den Verfassungsschutz und bildet die Grundlage der Einstufung der Partei als gesichert extremistisch, mit der die Behörde im Mai an die Öffentlichkeit gegangen war.

In Teilen des Bundestags stößt der Vorschlag auf Zustimmung.  Wenn die Demokratie, wie durch die AfD angegriffen, werde, dann müssten alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Sonja Eichwede, dieser Redaktion – auch ein mögliches Verbotsverfahren. „Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen“, sagt die Sozialdemokratin. Das sei keine neue Forderung, dieses Zusammenspiel sei enorm wichtig.

Sie betont aber auch: Der politische Kampf gegen die AfD müsse gleichzeitig weitergehen: „Ein Land, das funktioniert, stärkt die Demokratie und ist das beste Mittel gegen die AfD“, sagt Eichwede.

Unionsfraktion und Innenminister sind zurückhaltend

Auch die Linkspartei signalisiert Unterstützung für die Idee der Grünen. „Die Linke ist jederzeit bereit, alle konstruktiven Vorschläge zu unterstützen, die zur zügigen Einleitung eines Verbotsverfahrens führen“, sagt Clara Bünger, Sprecherin der Linksfraktion für Rechtspolitik, dieser Redaktion. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „kann ein sinnvoller Schritt sein – sofern er nicht zur Ausrede für weitere Verzögerungen wird.“

Eine solche Arbeitsgruppe wäre noch keine Vorentscheidung darüber, wer das Verfahren tatsächlich anstrengt. Grundsätzlich gibt es in Deutschland mit der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat drei Verfassungsorgane, die eine entsprechende Prüfung einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht veranlassen können. Doch keiner dieser Wege dürfte offen stehen ohne die Unterstützung von CDU und CSU. Und die halten von der Idee derzeit großen Abstand.

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Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, winkte auf Anfrage ab. „Es gibt bereits genügend Gremien und Institutionen, die sich mit der AfD beschäftigen“, sagte er über den Vorstoß der Grünen. „Da brauchen wir jetzt keine weitere Arbeitsgruppe.“ Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit das Verfassungsschutzgutachten, ein Gerichtsurteil dazu stehe noch aus. „Danach werden wir uns in der Koalition zu weiteren Schritten beraten.“

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist zurückhalten. Im Interview mit dieser Redaktion sagte der CSU-Politiker zwar, er persönlich „überhaupt keinen Zweifel daran, dass wir es bei der AfD mit einer rechtsextremen Partei zu tun haben“. Doch ein Verbotsverfahren, fürchtet er, könnte den Eindruck erwecken, dass ein unliebsamer politischer Gegner auf diesem Weg ausgeschaltet werden solle. „Diese Opferrolle will ich der AfD nicht zugestehen“, sagte Dobrindt. Den Kampf mit der AfD wolle er politisch gewinnen.