Der Bundes-Verfassungsschutz stuft die AfD insgesamt als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, doch jetzt wird die brisante Bewertung ein Fall für die Gerichte. Die AfD-Spitze reichte am Montag beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ein, nachdem die Kölner Behörde ein Ultimatum für eine Unterlassungserklärung hatte verstreichen lassen. „Wir werden nicht zulassen, dass eine politisch instrumentalisierte Behörde versucht, den demokratischen Wettbewerb zu verzerren und Millionen Wählerstimmen zu delegitimieren“, erklärten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Mit der Klage und einem Eilantrag versucht die Partei, dem Bundesamt nun gerichtlich untersagen zu lassen, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen und entsprechend ins Visier zu nehmen. Die Hochstufung erlaubt es dem Verfassungsschutz, die AfD jetzt intensiver als bisher mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, auch mit V-Leuten.

Ministerin Faeser verteidigt die Geheimhaltung des Gutachtens

Eine solche Beobachtung hatte das Kölner Verwaltungsgericht im Grundsatz schon vor drei Jahren bestätigt: Damals erklärten die Richter die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ für rechtens – das war auch die Voraussetzung für die jetzt erfolgte Hochstufung. Seinerzeit urteilten die Richter, es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, später bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster die Entscheidung.

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Da sich das Bundesamt bei seiner neuen Bewertung jetzt eng an die schon ergangenen Gerichtsurteile zu halten scheint, gelten die Aussichten der Klage als überschaubar. Aber: Im Laufe des Verfahrens dürfte die AfD Zugang zu dem 1100 Seiten umfassenden Gutachten bekommen, jedenfalls zu den Teilen, die nicht dem Quellen- oder Methodenschutz der Behörde unterliegen – das ist offenbar ein naheliegendes Ziel, das die Partei mit der Klage verfolgt.

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Denn bislang ist das Gutachten selbst geheim, das Amt veröffentlichte nur eine Pressemitteilung: Seine Partei wisse gar nicht, was ihr vorgeworfen werde und könne sich daher nicht wehren, klagt Chrupalla. Die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigt die Geheimhaltung als „sehr schwierige Entscheidung“: Die Quellen des Verfassungsschutzes müssten geschützt werden. Ähnlich äußern sich im Bundestag Geheimdienstfachleute: Eine Veröffentlichung würde der AfD Einblick in die Kommunikationsstränge der Verfassungsschützer gewähren, heißt es.

Bundesamt für Verfassungsschutz
Eine Fahne weht vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln. Die Höherstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ rückt das Bundesamt wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. © Oliver Berg/dpa | Oliver Berg

Doch unter Rechtsexperten ist das umstritten. Renommierte Verfassungsrechtler warnen, die Geheimhaltung sei höchst bedenklich. Der Oldenburger Verfassungsrechts-Professor Volker Boehme-Neßler sagte unserer Redaktion, die Veröffentlichung der Einstufung halte er für „äußerst problematisch“. Dass der Verfassungsschutz als staatliche Behörde in den Wettbewerb der politischen Parteien eingreife und dabei eine Partei schädige, sei aus seiner Sicht „verfassungswidrig“. Denn das Grundgesetz wolle einen freien Wettbewerb der Ideen und der Parteien, sagt der Jurist. Und: „Dass das Gutachten nicht veröffentlicht wird, halte ich für skandalös. In der rechtsstaatlichen Demokratie sind staatliche Behörden grundsätzlich der Transparenz verpflichtet.“

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Der Geheimdienst stelle eine weitreichende Behauptung auf, Bürger und Öffentlichkeit könnten aber gar nicht nachprüfen, ob die Belege die Behauptung stützen. Der Verfassungsschutz mische sich so in die Politik ein und die Bürger sollten ihm „vertrauensvoll glauben“. Boehme-Neßler sagt: „Das ist in einer Demokratie völlig inakzeptabel.“ Informationen, die geheim gehalten werden müssten, könnten vor der Veröffentlichung geschwärzt werden. „Dass das ganze Gutachten geheim gehalten wird, kann man damit nicht rechtfertigen.“

Verfassungsrechtler: Grundsatz der Chancengleichheit führt zu Veröffentlichkeitspflicht

Ähnlich urteilt der Augsburger Rechtsprofessor Josef Franz Lindner: Das Bundesamt für Verfassungsschutz entscheide zwar grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die Begründung für eine Einstufung veröffentlicht, sagte Lindner unserer Redaktion. Aber: Sei wie im Fall der AfD eine Partei betroffen, die im aktuellen politischen Wettbewerb stehe und die größte Oppositionsfraktion im Bundestag bilde, führe insbesondere der Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit der Parteien dazu, „dass sich das Publikationsermessen zu einer Veröffentlichungspflicht verdichtet“. Schutzwürdige Interessen von Dritten, etwa von Informanten, und des Verfassungsschutzes selbst, etwa die Geheimhaltung von Arbeits- und Ermittlungsmethoden, könnten durch Anonymisierungen, Schwärzungen oder Auslassungen berücksichtigt werden.

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Der künftige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) muss entscheiden, wie mit dem AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz weiter umgegangen wird. © DPA Images | Kay Nietfeld

Wie stark die brisante, aber intransparente Einstufung den Parteienwettbewerb tatsächlich einschränkt, steht auf einem anderen Blatt: In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo die Landesverfassungsschutzämter die AfD bereits seit Längerem als gesichert rechtsextremistisch einstufen, fuhr die Partei bei Wahlen zuletzt Rekordergebnisse ein. Ein Verbotsverfahren muss die AfD vorerst ohnehin kaum fürchten: Die Erfahrungen mit dem versuchten NPD-Verbot, das das Bundesverfassungsgericht verwarf, obwohl der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistisch eingestuft hatte, lassen im Bundestag viele Abgeordnete bei einem Verbotsantrag zögern.

Die AfD fährt derweil wie gewohnt zweigleisig: Die Parteispitze geriert sich als Verteidiger der Verfassung, während wichtige Politiker ganz andere, düstere Szenarien entwerfen. Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke riet den Verfassungsschutzmitarbeitern schon „dringend“, sich eine neue Arbeit zu suchen. „Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgefangen – mitgehangen“, erklärte Höcke auf X. Später löschte Höcke den Tweet.