Die Gespräche zwischen CDU, CSU und SPD über eine mögliche Regierungsbildung werden am Donnerstag und Freitag fortgesetzt. Erste Ergebnisse gab es am Dienstagabend: Die Sondierungsteams einigten sich auf ein historisches Multi-Milliardenpaket, um die Bundeswehr aufzurüsten und die deutsche Infrastruktur zu modernisieren. Wir erklären die wichtigsten Begriffe, die derzeit das Nachrichtengeschehen beherrschen: von Sondierungen über Schuldenbremse bis Sondervermögen.
Was sind Sondierungsgespräche?
Sondierungen sind erste Gespräche nach einer Wahl über eine mögliche Regierungsbildung. Dabei treffen sich Politikerinnen und Politiker von zwei oder mehreren Parteien. In der Regel kommt dafür die Partei mit den meisten Stimmen auf mögliche Partner zu. „Sondieren“ heißt so viel wie „erforschen“: Die Parteien prüfen, ob sie in wichtigen Fragen ähnlich denken und ob sie zusammen eine Regierung bilden könnten. Dabei geht es noch nicht um konkrete Gesetze.
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Aktuell sprechen CDU und CSU mit der SPD, auf beiden Seiten sind je neun Vertreter beteiligt. Am Ende dieses „Beschnupperns“ steht oft ein Sondierungspapier: Die Parteien halten darauf fest, worüber sie sich einig sind und wo sie noch diskutieren müssen. Das Ergebnis von Sondierungen kann aber auch sein: Wir passen nicht zueinander.
Was passiert bei Koalitionsverhandlungen?
Wenn die Sondierungsgespräche gut verlaufen sind und sich die Parteien vorstellen können, gemeinsam zu regieren, kommt es zu Koalitionsverhandlungen. „Koalition“ bedeutet „Zusammenschluss“. In der Regel sind an den Gesprächen dann mehr Menschen als an den Sondierungsgesprächen beteiligt: Denn jetzt geht es um konkrete politische Themen. Deshalb schicken die Parteien Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen. Die Parteien schreiben während der Verhandlungen – auch in kleinen Arbeitsgruppen – an einem Koalitionsvertrag. Darin halten sie fest, was sie umsetzen wollen, also welche Gesetze sie einführen oder verändern wollen.

Was ist die Schuldenbremse – und warum wird jetzt darüber diskutiert?
Die Schuldenbremse soll verhindern, dass der Staat auf Dauer über seine Verhältnisse lebt. Der Bund darf in wirtschaftlich normalen Zeiten nur in sehr geringem Umfang neue Schulden aufnehmen. In Krisenzeiten sind Ausnahmen möglich – etwa wie zuletzt während der Corona-Pandemie oder der Energiekrise nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine. Die Schuldenbremse hält also den Staat zum Sparen an, erschwert aber auch erforderliche Investitionen – etwa in Straßen, Digitalisierung, Bildung oder Klimaschutz. Wenn jetzt aufgrund der weltpolitischen Lage sehr schnell und langfristig sehr viel Geld organisiert werden muss, ist das im Rahmen der geltenden Schuldenregeln kaum zu machen.
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Die SPD hatte seit geraumer Zeit auf eine Reform gedrängt, viele Bundesländer ebenso. Die Union von Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hatte sich lange geziert. Am Dienstagabend teilten CDU/CSU und die SPD mit, dass sie ein milliardenschweres Investitionspaket für die Verteidigung und Infrastruktur planen. Dafür muss das Grundgesetz durch drei Beschlüsse geändert werden. Dazu gehört auch, die Schuldenbremse so zu lockern, dass mehr Ausgaben für Verteidigung möglich werden. Zudem sollen die Länder mehr Spielraum bekommen. Bis Jahresende soll die Schuldenbremse zudem grundlegend reformiert werden.
Was hat es mit dem Sondervermögen auf sich, von dem jetzt alle reden?
Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist ein schuldenfinanzierter Extra-Topf neben dem Bundeshaushalt, der ursprünglich mit 100 Milliarden Euro gefüllt war und voraussichtlich 2027 leer sein wird. Der Gesetzgeber hatte ihn auf Initiative des scheidenden Kanzlers Olaf Scholz (SPD) als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine eingerichtet. Um nicht mit den Regeln der Schuldenbremse in Konflikt zu geraten, wurde dieses Sondervermögen auch im Grundgesetz verankert. Dort ist von Kreditermächtigungen „von einmalig von bis zu 100 Milliarden Euro“ die Rede. Nun soll es ein neues Sondervermögen für die Modernisierung der deutschen Infrastruktur geben.
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Welche Veränderungen haben Union und SPD am Dienstag gemeinsam beschlossen?
Union und SPD wollen nun unter anderem das Grundgesetz so ändern, dass alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen sind. Zweitens planen sie ein weiteres Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zehn Jahren. Dies soll für Investitionen in die zivile Infrastruktur genutzt werden. Davon sollen 100 Milliarden Euro den Bundesländern zugutekommen. Drittens sollen die strengen Regeln der Schuldenbremse für die Länder gelockert werden. Für alle drei Vorhaben ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Konkret heißt das: Der Bund soll künftig viel mehr Schulden machen als bisher geplant und erlaubt gewesen ist.
Mit welcher Mehrheit kann das Grundgesetz geändert werden?
Dazu braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag sowie im Bundesrat, der Länderkammer. Union und SPD wollen die drei Grundgesetzänderungen noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags vornehmen. Der alte Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit von CDU, CSU, SPD und den Grünen ist bis dahin noch im Amt und beschlussfähig. Allerdings ist es unüblich und juristisch umstritten, in der aktuellen Übergangsphase so weitreichende Entscheidungen zu treffen. Im Bundesrat könnten Union und SPD auf eine Mehrheit hoffen. Das hängt von dem Abstimmungsverhalten der Länder ab, in denen FDP, Grüne oder Linke an der jeweiligen Regierung beteiligt sind.
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Was ist die Konstituierung des Bundestags?
Am 30. Tag nach einer Bundestagswahl muss sich der Bundestag konstituieren, das ist der Beginn einer neuen Legislaturperiode. Damit ändert sich die Zusammensetzung der Abgeordneten gemäß dem Wahlergebnis, es können sich neue Mehrheiten ergeben. Das ist aktuell von Bedeutung, weil SPD und Union nach den alten Verhältnissen mit Grünen und/oder FDP eine verfassungsändernde Mehrheit haben. Ist der neue Bundestag einmal konstituiert – dies muss spätestens am 25. März passieren – ist das nicht mehr der Fall. Die FDP ist dann nicht mehr im Bundestag vertreten und AfD und Linke sind gemeinsam so stark, dass sie Grundgesetzänderungen blockieren können.

Wann ist eine Regierung nur noch geschäftsführend im Amt?
Nach der Bundestagswahl ist die Restregierung aus SPD und Grünen weiterhin handlungsfähig. Nach der Konstituierung des neuen Bundestags ist die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Bundeskanzler gewählt wird. Das kann je nach Dauer der Koalitionsverhandlungen länger dauern als die Konstituierung des Bundestags.





