Gina H. hat nach Überzeugung der Rostocker Staatsanwaltschaft den achtjährigen Fabian aus Güstrow ermordet. Das sagte Staatsanwalt Oliver Schley am 33. Prozesstag während seines Schlussvortrags. Für die Angeklagte forderte er eine lebenslange Haftstrafe.

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Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld der 30-jährigen Deutschen. Sollte das Landgericht Rostock dem folgen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren nicht möglich.
Gina H. soll den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen haben, so Schley. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess stets abgestritten.
Fall Fabian: Gina H. soll Fabian als Störfaktor wahrgenommen haben
Ohne Geständnis waren die Ermittlungsbehörden auf eine Reihe von Indizien angewiesen. Auch ohne ein Geständnis oder unmittelbare Tatzeugen bestünden nach der Gesamtschau der Erkenntnisse keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der 30-Jährigen, so Schley. Die Angeklagte habe mit Fabian einen Störfaktor in der Beziehung zu Fabians Vater beseitigen wollen, den Vater aber auch bestrafen wollen.
Den Angaben zufolge hatte sich Fabians Vater im August 2025 nach einer mehrjährigen Beziehung von der Angeklagten getrennt. Sie habe diese aus ihrer Sicht existenzbedrohende Trennung nicht akzeptieren wollen, auch weil sie finanziell von ihm abhängig gewesen sei.
Gina H.s Verteidigung hat Zweifel an Beweisführung
Über zweieinhalb Stunden nahm Schley zu verschiedenen Indizien Stellung, die in dem Mammutprozess beleuchtet wurden und nach seiner Auffassung die Schuld der Angeklagten belegen.
Am Donnerstag wollte sich zusätzlich noch Oberstaatsanwalt Harald Nowack äußern. Auch der Schlussvortrag der Nebenklage stand auf dem Plan. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin am Verfahren teil und wird von der Anwältin Christine Habetha vertreten. Am Freitag soll die Verteidigung plädieren. Sie hatte während des aufwendigen Indizienprozesses wiederholt Zweifel an der Beweisführung zum Ausdruck gebracht.
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lro/dpa










