Im Mordprozess um den vor rund einem Jahr getöteten achtjährigen Fabian geht es am Donnerstag um die Frage der Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten. Dazu will der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper sein Gutachten vorlegen. Er nimmt seit Prozessbeginn am 28. April an der Verhandlung teil.

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Das psychiatrische Gutachten ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens von großer Bedeutung. Nach Informationen der „Bild“ haben der Sachverständige und eine Kollegin Gina H. an fünf Tagen in der Justizvollzugsanstalt Bützow befragt. Das Gutachten soll demnach zwischen 30 und 40 Seiten umfassen und sich auch mit möglichen Motiven für die Tat beschäftigen.

Entscheidend ist, ob der Gutachter Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung sieht, die die Schuldfähigkeit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt oder aufgehoben haben könnte. Eine solche Einschätzung könnte für die rechtliche Bewertung der Tat und die möglichen Folgen eines Schuldspruchs eine wichtige Rolle spielen.

Sollte das Gericht Gina H. die Tötung des Jungen nachweisen können, zugleich aber von einer Schuldunfähigkeit ausgehen, käme anstelle einer Freiheitsstrafe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage. Bei lediglich verminderter Schuldfähigkeit gelten wiederum andere strafrechtliche Folgen.

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Angeklagte berichtet von psychischen Erkrankungen

Gina H. hat selbst von mehreren psychischen Erkrankungen berichtet. Ihr behandelnder Psychologe habe bei ihr eine wiederkehrende depressive Störung sowie eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen diagnostiziert.

Dass daraus tatsächlich eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit folgt, ist allerdings keineswegs automatisch. Nach Informationen der Zeitung geht auch die Verteidigung nicht davon aus, dass das Gericht eine entsprechende Einschränkung feststellen wird.

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Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.

Nach eigenen Angaben bezieht sie seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach dem Gutachten könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Danach würden am 29. und 30. Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und am 10. November möglicherweise das Urteil folgen.

mit dpa