Auto
Führerscheine Ab dem 19. Januar 2025 sind die rosa und grauen Papierführerscheine für alle Autofahrer ungültig, die 1971 oder später geboren wurden.
KfZ-Versicherung 2025 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Für rund 7,1 Millionen Autofahrer gelten künftig höhere Einstufungen; 5,1 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen. Auch die Regionalklassen ändern sich im neuen Jahr.
Hybrid-Dienstwagen Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektroautos gibt es dabei Vorteile. Diese gelten teilweise auch für Hybrid-Fahrzeuge, werden aber jetzt eingeschränkt. Künftig darf der Dienstwagen für den Bonus maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder muss eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Erst dann darf nur die Hälfte des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt werden, nicht 100 Prozent. Bisher reichten 60 Kilometer Reichweite.

Wohnmobile Alle Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage müssen künftig regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden. Ab 19. Juni 2025 ist eine Überprüfung alle zwei Jahre verpflichtend. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden.
Motorräder Ab 1. Januar 2025 dürfen nur noch Motorräder mit der Euro-Norm 5+ erstmalig zugelassen werden.
Das ändert sich 2025 für Berliner und Berlinerinnen
Bei Arbeit und Ausbildung, Steuern, Finanzen und Rente: Arbeit, Finanzen, Rente: Das ändert sich 2025 für Berliner
Bei Gesundheit und Pflege, Krankenversicherung und Verbraucherschutz: Gesundheit und Pflege: Das ändert sich 2025 für Berliner
Bei Auto, Mobilität und Verkehr, Energie und Post: Mobilität, Energie, Post: Das ändert sich 2025 für Berliner
In den Bereichen Schule, Familie und Soziales: Schule, Familie, Soziales: Das ändert sich 2025 für Berliner
In den Bereichen Bauen und Wohnen, Sicherheit und Verwaltung: Wohnen, Sicherheit, Ämter: Das ändert sich 2025 für Berliner
Mobilität/Verkehr
Deutschland-Ticket Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschland-Ticket 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.

VBB-Tarife Zum 1. Januar werden die Preise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um durchschnittlich 7,53 Prozent erhöht. Der Einzelfahrschein Berlin AB kostet dann 3,80 Euro (bisher 3,50 Euro), die Vier-Fahrten-Karte Berlin AB 11,60 statt 10,80 Euro. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC erhöht sich ebenfalls um 30 Cent auf 4,70 Euro. Die 24-Stunden-Karte Berlin AB kostet künftig 10,60 Euro, das Kurzstreckenticket 2,60 statt 2,40 Euro, als Viererkarte 7,40 Euro. Alte Fahrscheine, die vor dem Jahreswechsel erworben wurden, bleiben bis 30. Juni 2025 gültig. Alle neuen Tarife unter https://www.vbb.de/tickets.
29-Euro-Ticket Das 29-Euro-Ticket, das in Berlin im Tarifbereich AB galt, wird nicht mehr verkauft. Zuvor abgeschlossene Abos gelten bis zum Ende der Vertragslaufzeit von einem Jahr, und zwar als Deutschlandticket. Die Kostendifferenz von 29 Euro pro Monat zahlt das Land Berlin.
Sozialticket Der Preis für das Sozialticket wird am 1. April 2025 von neun auf 19 Euro pro Monat erhöht. Es gilt für den Tarifbereich Berlin AB.
Energie
CO2-Preis Vom 1. Januar an steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich die Preise für Heizöl, Erdgas sowie für Benzin und Diesel. Wer mit Gas heizt, zahlt laut Verbraucherzentrale Berlin etwa 48 Euro brutto pro Jahr mehr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2000 Liter Heizöl. Autofahrer müssen bei den Spritpreisen mit vier bis fünf Cent mehr pro Liter rechnen.

Strompreise Die Netzentgelte werden 2025 in Berlin steigen: für den Durchschnittshaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 1950 Kilowattstunden um rund fünf Prozent oder etwa 1,20 Euro im Monat. Die Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. Der Strompreis enthält zudem Umlagen, die 2025 steigen werden. Zu diesen Umlagen zählen die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Ausbau von Offshore-Windparks auf hoher See. Die kumulierte Umlage auf den Strompreis wird um etwa einen Cent auf dann 3,15 Cent brutto pro Kilowattstunde steigen. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden im Jahr wird es dadurch rund 40 Euro pro Jahr teurer, für einen Einpersonenhaushalt um 20 Euro pro Jahr.
PV-Anlagen Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu zehn Kilowatt Leistung sinkt die Einspeisevergütung auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
Dynamische Stromtarife Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif zahlen keinen festen Strompreis mehr, vielmehr orientiert sich der Preis an den Spotpreisen der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Ab 2025 haben Haushalte einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden. Wer sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann zudem ab April 2025 von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen geben. Wer den Verbrauch dieser Geräte in die Zeiträume mit geringer Nachfrage legt, kann künftig erheblich Kosten sparen. Auch für die dynamischen Netzentgelte ist der Smart Meter Voraussetzung.

Holzöfen Bei älteren Heizkesseln und Einzelöfen für Holz oder andere feste Brennstoffe gelten künftig strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Betroffen sind Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010. Für Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Welche Anlagen betroffen sind, geht aus dem Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers hervor.
Post
Brieflaufzeiten Das neue Postgesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Es sieht vor, dass Briefe länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung ankommen statt wie bisher nach zwei Tagen.
Porto Die Deutsche Post hat den Preis für den Standardbrief von 85 auf 95 Cent erhöht. Die Postkarte kostet künftig ebenfalls 95 Cent, statt wie bisher 70 Cent. Beim Kompaktbrief steigt der Preis um zehn Cent auf 1,10 Euro, beim Großbrief um 20 Cent auf 1,80 Euro und beim Maxibrief um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Auch der Versand von Paketen wird 2025 teurer: So steigt der Preis für das Päckchen S von 3,99 auf 4,19 Euro, für das Päckchen M von 4,79 auf 5,19 Euro. Pakete bis zu zwei Kilo Gewicht (nur online) kosten statt 5,49 künftig 6,19 Euro, bis zu fünf Kilo statt 6,99 künftig 7,69 Euro. Die Produkte „Einschreiben Eigenhändig“, „Prio“ und „Nachnahme“ wurden zum Jahresende 2024 eingestellt.
Paketgewicht Laut neuem Postgesetz müssen Pakete mit mehr als zehn Kilo sowie mit mehr als 20 Kilo Gewicht künftig mit einem entsprechenden gut sichtbaren und verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete von Geschäftskunden ebenso wie von Privatkunden. Die Kennzeichnung für Privatkundenpakete wird von DHL vorgenommen.
Tourismus

Österreich Die Autobahnvignetten in Österreich werden teurer. Die Jahresvignette kostet ab Januar 103,80 Euro, die Tagesvignette 9,30 Euro. Für zehn Tage werden 12,40 Euro fällig, für zwei Monate 31,10 Euro.
Hotels Ab 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Urlauber in Hotels im Inland.
Großbritannien Reisende nach Großbritannien benötigen ab April 2025 zusätzlich zum Reisepass auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Bei der Online-Beantragung der ETA müssen persönliche Daten angegeben und Fragen zur Reise beantwortet werden. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Pfund (ca. 12 Euro) erhoben, die per Kreditkarte zu bezahlen ist.


