Berlin. Statt Verbotszonen will Tempelhof-Schöneberg einige wenige Gebiete für lautes Feuerwerk ausweisen. Woran eine Umsetzung bislang hakt.
Vielen dürften die Krawalle in Berlins Straßen zum Jahreswechsel 2022/23 in Erinnerung geblieben sein. In einigen Kiezen herrschte ein Ausnahmezustand der Gewalt. Polizeibeamte und Mitglieder der Feuerwehr wurden mit Böllern attackiert. Unzählige Menschen wurden daraufhin festgenommen. Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte deshalb eine drastische Ausweitung des Böllerverbots über den gesamten S-Bahn-Ring gefordert. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg will den Spieß nun umdrehen.
Statt Verbotszonen möchte er Gebiete festlegen, in denen das Abfeuern von Silvesterraketen und Böllern explizit erlaubt ist. Der Rest des Bezirks wird dadurch jedoch automatisch zu einer Böllerverbotszone erklärt. Wo sich diese Gebiete befinden könnten, wird nicht genannt.
Gebiete für besonders laute Silvesterknaller
In dem Beschluss, der kürzlich mit den Stimmen von Grünen, SPD und Linken getroffen wurde, begründen die Antragsteller, die Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg, ihr Engagement aber besonders mit der Lautstärke und dem Schaden für die Gesundheit, die von besonders lauten Knallern ausgehe.
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Welche Art von Silvesterfeuerwerk als besonders laut eingestuft wird, erklärt der Antrag nicht. Zur Begründung heißt es unter anderem: „Besonders in der Nähe von Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und in dicht bebauten Wohngebieten ist die extreme Lautstärke der Feuerwerke unerträglich und die Luftverschmutzung besonders für Ältere gesundheitsschädlich.“
Schaden für Mensch und Tier
Argumentiert wird auch mit „der stetig zunehmenden Zahl von traumatisierten Geflüchteten aus Krisen- und Kriegsgebieten“, denen man die möglicherweise verstörend wirkende Geräuschkulisse nicht zumuten wolle. „Von den durch die extreme Lautstärke geschädigten Tieren nicht zu reden“, wie es weiter im Beschluss heißt.

Außerdem wird gefordert: „Die Einhaltung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel zeitliche Beschränkungen und Verkaufsverbote, sind intensiver zu kontrollieren und durchzusetzen.“
Senatsinnenverwaltung unterstützt den Vorschlag
In der Senatsinnenverwaltung unterstützt man die Idee, das Böllern nur noch in speziellen Gebieten zu gestatten zwar, weist aber sogleich auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung hin. „Vor dem Hintergrund der mit dem privaten Silvesterfeuerwerk verbundenen erheblichen Gefahren und Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt spricht auch aus Sicht des Senats vieles für die geforderte Beschränkung des Silvesterfeuerwerks auf wenige erlaubte Bereiche und Flächen“, wie Pressesprecherin Sabine Beikler mitteilt.
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Jedoch fehle dafür derzeit die gesetzliche Grundlage. „Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist im Sprengstoffrecht des Bundes geregelt, das zunächst geändert werden müsste, um die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen.“ Der Versuch, eine Lösung auf Landesebene durch Anpassung des Sprengstoffrechts zu finden, sei zuletzt an der fehlenden Mehrheit in den Ländern sowie auf Bundesebene gescheitert, so Beikler.
Böllerverbotszonen in Berlin derzeit in der Abstimmung
Auch wenn sich eine Mehrheit finden würde, ist nicht zu erwarten, dass das Gesetz in diesem Jahr noch Anwendung finden würde.
Über die diesjährigen Böllerverbotszonen für Berlin befinde man sich laut der Sprecherin derzeit in der Abstimmung. Zum vergangenen Jahreswechsel waren diese auf Teilen des Alexanderplatzes in Mitte, im Steinmetzkiez im Schöneberger Norden sowie rund um die JVA und das Kriminalgericht in Moabit eingerichtet worden.