Eine Unterlassungsklage gegen Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) ist beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage. Derzeit werde die Klage in einem Eilverfahren geprüft. Eingereicht wurde sie von Medienanwalt Jasper Prigge, der Neuköllns Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) vertritt.

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Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung einer 16-Jährigen in einer Jugendeinrichtung an der Wutzkyallee in Neukölln und die schleppende Aufklärung des Vorfalls durch das Jugendamt. Diese hatte für parteiübergreifende Empörung gesorgt. Wie Dokumente zeigen, soll eine Mitarbeiterin des Jugendamts versucht haben, die Übergriffe zu vertuschen – um die mutmaßlichen Täter wegen ihres Migrationshintergrunds nicht zu stigmatisieren. Dabei geriet auch die zuständige Jugendstadträtin Sarah Nagel ins Visier. Tatsächlich wurde gegen sie eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gestellt.

Katharina Günther-Wünsch sprach von laufendem Verfahren
Günther-Wünsch war im März während einer Sitzung des Abgeordnetenhauses aber einen Schritt weiter gegangen und hatte wörtlich gesagt: „Es gibt weiterhin Strafanzeigen wegen Strafvereitelung und anderer Betrachtung der Delikte gegen die Leiterin des Jugendamtes. Und es gibt ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt.“

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Anwalt von Sarah Nagel hatte Frist gesetzt
Nagel hatte dem vehement widersprochen und sich rechtliche Hilfe geholt. Ihr Anwalt Jasper Prigge hatte klargestellt: „Es liegt ein Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin in Berlin vor, das bestätigt, dass kein Verfahren geführt wird.“ Die Behauptung sei falsch. Die Kanzlei setzte der Senatsverwaltung eine Frist bis Dienstag, die Anschuldigungen zurück zu nehmen. Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen, kündigte Prigge die Prüfung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin an.
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Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird bald gerechnet
Diese Frist ließ Günther-Wünsch nun aber offenbar verstreichen. Noch am Dienstag hatte sie den Vorwurf zurückgewiesen, falsche Angaben zu Jugendstadträtin Nagel gemacht zu haben. „Die Senatorin hat sich im Abgeordnetenhaus zutreffend auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen geäußert“, teilte die Senatsverwaltung auf dpa-Anfrage mit. Mit einer Entscheidung über die Zulassung der Unterlassungsklage wird laut Gericht in den nächsten Tagen gerechnet.
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Die Jugendeinrichtung an der Wutzkyallee ist seit Bekanntwerden der Vorfälle geschlossen. Inzwischen hat der Bezirk erste Konsequenzen gezogen und die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt freigestellt.









