Gegen Neuköllns Bezirksstadträtin Sarah Nagel (Linke) liegt kein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt in Bezug auf die Vorfälle in der Jugendeinrichtung an der Wutzkyallee in Neukölln vor. Das geht aus einer Antwort der Leitenden Oberstaatsanwältin in Berlin hervor, die der Berliner Morgenpost vorliegt. Eine Rechtsanwältin von Nagel hatte um eine entsprechende Auskunft gebeten. Wörtlich heißt es darin: „In Ansehung der gegebenen Gesetzeslage kann ich Ihnen mitteilen, dass hier derzeit keine anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Ihre o. g. Mandantin bekannt sind.“ Damit widerspricht die Leitende Oberstaatsanwältin auch einer Darstellung von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU).

Wie berichtet, kam es auf dem Gelände der Jugendeinrichtung in Neukölln zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 16-Jährigen. Wie Dokumente zeigen, soll eine Mitarbeiterin des Jugendamts versucht haben, die Übergriffe zu vertuschen – um die mutmaßlichen Täter wegen ihres Migrationshintergrunds nicht zu stigmatisieren. Dabei geriet auch die zuständige Jugendstadträtin Sarah Nagel ins Visier. Gegen sie wurde eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gestellt. Die Bildungssenatorin Günther-Wünsch ging aber vor wenigen Wochen in einer Fragestunde im Abgeordnetenhaus einen Schritt weiter. Sie sprach von einem „Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt“ und davon, dass Nagel „Gegenstand von Ermittlungen“ sei.

Auch interessant

Medienanwalt: Behauptung von Günther-Wünsch ist nachweislich unzutreffend

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch
Wird nun von Neuköllns Jugendstadträtin zur Unterlassung aufgefordert: Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU).© Soeren Stache/dpa | Soeren Stache

Sarah Nagel hat den Medienanwalt Jasper Prigge eingeschaltet. In dem Auftrag hat der Rechtsanwalt Katharina Günther-Wünsch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung der Aussage aufgefordert. „Die Behauptung von Frau Günther-Wünsch ist nachweislich unzutreffend“, so Prigge. „Als Amtsträgerin ist die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie dazu verpflichtet, das Sachlichkeitsgebot zu wahren. Dazu gehört, keine falschen Tatsachenbehauptungen in die Welt zu setzen, vor allem wenn diese geeignet sind, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen erheblich zu beeinträchtigen.“ Der Senatsverwaltung wurde bis zum Dienstag eine Frist gesetzt. Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen, kündigte Prigge die Prüfung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin an.

Auch interessant

Linksfraktion fordert Entschuldigung von Bildungssenatorin Günther-Wünsch

Die Co-Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln, Carla Aßmann, forderte einen Widerruf vonseiten der Bildungssenatorin. „Wir erwarten von Günther-Wünsch den öffentlichen Widerruf der Falschbehauptungen und eine Entschuldigung an Sarah Nagel“, so Aßmann.

Die Jugendeinrichtung an der Wutzkyallee ist seit Bekanntwerden der Vorfälle geschlossen. Inzwischen hat der Bezirk erste Konsequenzen gezogen und die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt freigestellt. Der Schritt hatte sich abgezeichnet, Nagel sah ebenfalls gravierende fachliche Fehler, die im Jugendamt gemacht worden seien. Die mutmaßliche Vergewaltigung soll sich im November 2025 abgespielt haben. Das mutmaßliche Opfer hatte sich aber erst später Mitarbeitern des benachbarten Mädchenzentrums anvertraut. Die informierten wiederum Ende Januar die Mitarbeiter der Einrichtung an der Wutzkyallee. Beim Jugendamt lief die Information am 28. Januar ein. Dokumenten zufolge, die die Morgenpost einsehen konnte, erfuhr Sarah Nagel erst am 2. März davon.