Die Debatte um sogenannte Schmerzgriffe der Berliner Polizei reißt nicht ab. Am Montag veröffentlichte das Internetportal FragDenStaat den Ausschnitt eines internen Lehrbuchs der Sicherheitsbehörde, in welchem Druck- und Hebeltechniken, die extreme Schmerzen, Reizungen und gar Nervenschäden auslösen können, und ihre Anwendung in bestimmten Situationen Thema sind. Polizeibeamte lernen hier auf 20 Seiten unter dem Punkt „einsatzbezogene Selbstverteidigung“ Daumen zu pressen, Kiefer zu greifen oder Ohren zu quetschen.

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Die Betreiber der Plattform bezichtigen Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel nun der Lüge. Diese hatte immer wieder öffentlich klargestellt, die Polizei Berlin wende keine Schmerzgriffe an und bilde sie auch nicht aus. In dem betreffenden „Handbuch Einsatztraining“ heißt es aber unter anderem: „Es kann in den Genitalbereich gegriffen/geschlagen/gestoßen werden.“ Anwendbar bei Sitzblockaden und der Festnahme von Menschen.

Polizei behandelt Lehrbuch als Verschlusssache

Auf Nachfrage von FragDenStaat gibt die Polizei hierzu an: Ziel sei es, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Dafür verwende sie Kontrollgriffe und -techniken unter Ausnutzung von Nervendruckpunkten sowie Hebeltechniken. Das Buch stammt aus dem Jahr 2020. Ob es aktuell noch eingesetzt wird, beantwortet die Polizei nicht. Die Begründung: Das „Handbuch Einsatztraining“ sei als Verschlusssache eingestuft.

Kritik an Lehrbuch-Leak: Leben von Polizisten gefährdet

Daher gibt es an der Aktion der Plattform auch Kritik. „Es ist hochgefährlich, wenn Sicherheitshinweise zum optimalen Verhalten unserer Kollegen in Situationen mit Gewalttätern an die Öffentlichkeit gelangen, weil das dann eben auch das Gegenüber wahrnimmt“, sagt Stephan Weh, Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP, unserer Redaktion. So würden Straftäter fit gemacht und die Gesundheit oder gar das Leben von Polizeibeamten für politische Stimmung missbraucht.

Studie der Innenverwaltung: kein systematisch rechtswidriges Verhalten

„Dass zudem Einsatzmaßnahmen durch Polizeikritiker ganz gern ohne entsprechende rechtliche Expertise eingeordnet werden, wenn es darum geht, Polizeiarbeit zu diskreditieren, hat im Übrigen bereits die durchaus lesenswerte Studie der TU Berlin um das Team von Christiane Howe zur Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns in dieser Stadt aufgezeigt“, so Weh weiter.

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Die Studie wurde von Juni 2021 bis Mai 2022 im Auftrag der Senatsinnenverwaltung durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass es keine belastbaren Belege für systematisch rechtswidriges oder gezielt diskriminierendes polizeiliches Handeln in Berlin gebe – gleichzeitig wurden aber auch strukturelle Risiken und blinde Flecken identifiziert.

Im Januar unterlag die Berliner Polizei vor Gericht

Unter welchen Voraussetzungen Schmerzgriffe rechtmäßig sind, haben Gerichte dabei noch nicht abschließend geklärt. Erst im Januar 2026 bestätigte das Berliner Oberverwaltungsgericht, dass die Anwendung im Fall des Aktivisten Lars Ritter von der Letzten Generation rechtswidrig war. Es hätte mildere Mittel gegeben, die Sitzblockade etwa durch das Wegtragen von Ritter zu beenden, urteilten die Richter. Die Berufung der Polizei ließ das Gericht nicht zu.

Polizei: Wegtragen bei Blockaden keine Alternative

Dennoch erklärt die Polizei auf Anfrage von FragDenStaat, auf Hebel- und Transporttechniken grundsätzlich nicht verzichten zu wollen: Das Wegtragen eines Menschen sei kein generell milderes Mittel gegenüber anderen Eingriffstechniken. Es steigere das Verletzungsrisiko für Polizisten und Protestierende und koste zudem zu viel Zeit und Personal, heißt es von der Sicherheitsbehörde.