Im Streit um einen Polizeieinsatz vor zwei Jahren bei einer Blockade der „Letzten Generation“ haben die Klimaaktivisten am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht (VG) einen Erfolg errungen. Der sogenannte Schmerzgriff, den Beamte gegen den Aktivisten Lars Ritter anwandten, sei rechtswidrig gewesen. Dieses Urteil verkündete Wilfried Peters, Vorsitzender Richter der 1. Kammer, am Mittag.

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Der 21 Jahre alte Kläger beteiligte sich am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der „Letzten Generation“ auf der Straße des 17. Juni im Tiergarten. Ein Video der Situation ging danach durch das Internet. „Wenn ich Ihnen Schmerzen zufüge – wenn Sie mich zwingen – werden Sie die nächsten Tage, nicht nur heute, Schmerzen beim Kauen haben und beim Schlucken.“ Mit diesen Worten kündigte ein Polizist gegenüber dem Demonstranten an, was geschehen wird, wenn der die Straße nicht verlasse. Ritter entgegnete: „Lassen Sie mich einfach sitzen.“

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Nach einer erneuten Warnung, er werde ihm Schmerzen zufügen, packt der Beamte der Bereitschaftspolizei den sitzenden Aktivisten am Hals und zieht ihn hoch. Ein weiterer Polizist kommt dazu und greift ein. Ritter schreit vor Schmerzen.

Lars Ritter wurde letztlich doch weggetragen

Dass ein Schmerzgriff grundsätzlich von den gesetzlichen Vorschriften über den unmittelbaren Zwang gedeckt ist, stellte das Gericht nicht infrage. Polizeikräften sind dazu berechtigt, einem Betroffenen Schmerzen zuzufügen – zumindest unter bestimmten Bedingen. Im konkreten Fall sei das jedoch „nicht erforderlich und damit rechtswidrig“ gewesen, befand Richter Peters. „Ein weniger schmerzintensiver Vollzug des unmittelbaren Zwangs wäre möglich gewesen.“

In bestimmten Situationen müssen Polizeikräfte kontinuierlich abwägen. Grundsätzlich sind sie jedoch verpflichtet, stets das mildeste Mittel einzusetzen. Ritters Anwalt Patrick Heinemann verwies dabei auf die Praxis des Wegtragens, wie sie etwa auch bei Blockaden der Castor-Transporte im Wendland angewendet wurde. Dieser Ansicht folgte auch die Kammer.

Demonstrant klagt wegen Anwendung von «Schmerzgriff»
Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Wilfried Peters gab der Klage Ritters gegen die Polizei Berlin Recht.© DPA Images | Paul Zinken

Anhaltspunkte für einen aktiven Widerstand oder drohender Gewalt gegenüber den Einsatzkräften sah die Kammer nicht. Ritter habe lediglich verbal und passiv Widerstand geleistet. In diesem Zusammenhang wird auch nicht strafrechtlich gegen den 21-Jährigen ermittelt und letztlich wurde er weggetragen.

Richter sprach von friedlichem Eindruck

Die Polizei argumentierte auch damit, dass die übrigen Polizeikräfte anderweitig gebunden seien. Sie hätten dafür gesorgt, dass die übrigen Versammlungsteilnehmer nicht wieder auf die Straße strömen. Richter Peters sprach hingegen von einem „friedlichen Eindruck“, der sich zumindest auf den Videos zeige. Die laut Polizei gebundenen Kräfte würden eher den Eindruck einer Reserve machen. Der dritte an der streitbaren Aktion beteiligte Beamte habe sich offensichtlich „spontan“ beteiligt.

Die Polizei sprach lange von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen. Vor Gericht schwenkte die Rechtsvertretung der Polizei nun auf den Terminus „Schmerzgriff“ um, was von Klägerseite nicht ohne eine gewisse Süffisanz bemerkt wurde.

Polizei lehnte Begriff „Schmerzgriff“ lange ab

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte die Praxis nach dem Vorfall im Interview mit der Berliner Morgenpost. „Die Polizei wendet jedoch keine sogenannten ‚Schmerzgriffe‘ an, die explizit Schmerz auslösen sollen. Aber es gibt Griffe, die, wenn sich jemand etwa schwer macht oder fallen lässt beziehungsweise dem vorgegebenen Bewegungs- und Richtungsimpuls nicht folgt, zu Schmerzen führen können.“ Gegen den Beamten wurde im Nachgang ein internes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Aktivist wurde bei seiner Klage von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft (RAZ) unterstützt. Erklärtes Ziel sei es dabei, der Polizeipraxis klare Grenzen zu setzen. Der Vorfall löste vor zwei Jahren eine Debatte über die Härte der Beamtinnen und Beamten bei Einsätzen aus.