Es geht um gefährliche Waffen, große Mengen an Drogen und um Utensilien, die möglicherweise darüber entscheiden können, ob ein brutaler Mord aufgeklärt wird oder nicht. Sogenannte Asservate, von Einsatzkräften bei Razzien, Durchsuchungen oder Investigationen beschlagnahmt, sind zentral für die Verbrechensaufklärung und für die Verurteilung von Tatverdächtigen.

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Doch Berlins Ermittler schlagen Alarm. Die zentrale Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft am Berliner Kriminalgericht, eine der größten Deutschlands, wird ab dem 1. Juli bis auf Weiteres geschlossen und wird daher zunächst keine neuen Beweisstücke mehr aufnehmen können. Der Grund: erhöhte Brandgefahr, gravierende Baumängel und Überfüllung. Diese Entscheidung habe unmittelbar negative Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei, kritisiert wiederum die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin.
Schließung der Asservatenkammer: „Organisatorisches Chaos“
„Diese Maßnahme mag aus verwaltungsorganisatorischer Sicht begründet erscheinen, doch sie trifft die praktische Polizeiarbeit mit voller Wucht“, so der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG, Frank Teichert. Bereits jetzt würden viele Polizeidienststellen bei der Lagerung von Beweismitteln aus räumlichen Gründen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
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Mit der Schließung der zentralen Asservatenstelle drohe ein „organisatorisches Chaos“, die momentanen Prozesse seien kaum auf eine langfristige und sichere Lagerung sensibler Beweise ausgelegt. Zumal durch die anhaltend hohe Anzahl von Straftaten in Berlin täglich neue Beweisstücke hinzukommen würden.
Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft platzt aus allen Nähten
Im Keller des Berliner Landgerichts an der Turmstraße in Moabit werden derzeit auf 2500 Quadratmetern in 30 Räumen rund 35.000 Beweisstücke verwahrt. Etwa 20.000 Verwahrstücke kommen jährlich hinzu, während etwa 19.000 Asservate pro Jahr in wöchentlichen Auktionen die Räume verlassen, wenn sich ihr Zweck erfüllt hat.
Die Staatsanwaltschaft versichert, dass für die Gerichte trotz der Schließung jederzeit die Möglichkeit bestehe, Hauptverhandlungen, in denen Asservate zwingend benötigt würden, durchzuführen. Auch der Herausgabe freigegebener Asservate an die Berechtigten könne weiterhin nachgekommen werden – zur Vermeidung etwaiger Schadensersatzforderungen.
„Der Behörde sind nach einer arbeitsschutzrechtlichen Überprüfung ganz erhebliche Mängel in verschiedenen Bereichen der Asservatenstelle bekannt gegeben worden“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. „Diese Mängel müssen – um die Mitarbeitenden der Asservatenstelle nicht zu gefährden – unverzüglich beseitigt werden.“ Es handele sich um eine temporäre Schließung, die nach der erforderlichen Renovierung der Räumlichkeiten unverzüglich aufgehoben werden soll.
Gewerkschaft: Temporäre Übergangslösung finden
Die DPolG aber macht Druck. Polizeibeamte würden durch die getroffene Entscheidung zusätzlich belastet – nicht nur durch die logistische Herausforderung, sondern auch durch die juristische Verantwortung, die mit der sicheren und nachverfolgbaren Verwahrung von Asservaten einhergehe. „Wir reden hier nicht über Akten, Papiere, Bürokratie, sondern über Beweise – über sichergestellte Waffen, Drogen, Tatwerkzeuge“, steht in einer Mitteilung. „Ihre sachgerechte Aufbewahrung ist keine Nebensache, sondern Grundlage für funktionierende Strafverfolgung.“
Die Schließung sei aus Gründen des Arbeits- und Brandschutzes derzeit alternativlos, heißt es dazu von der Staatsanwaltschaft. Man bedauere die durch die temporäre Maßnahme gegebenenfalls eintretenden Verzögerungen und Behinderungen insbesondere der Arbeit der Polizei Berlin und erwarte in der Zeit der Renovierung, die Anzahl der Asservate deutlich abbauen zu können.
Die Polizeigewerkschafft DPolG fordert nun eine umgehende Abstimmung zwischen Senatsverwaltung, Justiz und Polizei, um schnellstmöglich Übergangslösungen zu finden – etwa durch temporäre, professionelle Lagerflächen außerhalb des Justizbetriebs, die allerdings die Einhaltung aller rechtsstaatlichen Anforderungen voraussetzen müssten. Eine sichere Beweismittellagerung sei für einen funktionierenden Rechtsstaat schließlich kein „Kann“, sondern ein „Muss“, so DPolG-Vize Frank Teichert.





