Der lang erwartete erste Prozess im Zusammenhang mit der Farbattacke auf das Brandenburger Tor endete am Dienstag nicht mit einem Urteil, dafür aber mit einem juristischen Knall. Nicht die orange Farbe der Aktivisten der Letzten Generation sei letztlich für die hohen Reinigungskosten des bedeuteten Denkmals mit geschätzt 115.000 Euro verantwortlich gewesen, so lautete das Argument der beiden Verteidiger Einar Aufurth und Carolin Kaufmann, sondern die unsachgemäße Durchführung der Reinigung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
„Hätte man zunächst die verwendete Farbe analysiert und wäre nicht mit Hochdruckreinigern vorgegangen, dann hätte die mit Feuerlöschern nur leicht versprühte Farbe niemals so tief in den Sandstein eindringen können“, so Aufurth vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Frage des tatsächlich verursachten Sachschadens ist dabei durchaus relevant für die beiden angeklagten Vollzeitaktivisten, den 20-jährigen ehemaligen Erzieher in Ausbildung Maximilian Hassolt und den 21-Jährigen ehemaligen Lehramtsstudenten Lorenz Schweizer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 17. September 2023 in einer Gruppe aus mindestens elf Letzte-Generation-Mitgliedern jeweils eine der sechs Säulen des Brandenburger Tors großflächig besprüht zu haben.
Aktivisten erschienen in Klamotten vom Tattag vor Gericht
Der Anklagepunkt lautet auf gemeinschädliche Sachbeschädigung. „Gemeinschädlich“ bezieht sich in diesem Fall auf die Zerstörung eines gesellschaftlich herausragenden Denkmals, was das Brandenburger Tor als Symbol der deutschen Teilung und Einheit zweifelsohne ist. Laut Anklage waren nach dem Angriff zunächst etwa 55.000 Euro an Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115.000 Euro liegen. Das Land Berlin fordert nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung in einer zusätzlichen Zivilklage rund 142.000 Euro für die monatelange Reinigung zurück. Hier kommen außer Zinsen und Mahngebühren offenbar noch weitere Kosten hinzu. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sagte dazu im Dezember: „Nichts davon soll am Ende beim Berliner Steuerzahler kleben bleiben“.
Um zu beweisen, dass die Summe ohne das unsachgemäße Eingreifen der BIM nur zwischen 18.000 und 25.000 Euro gelegen hätte, hatte die Verteidigung beantragt, einen externen Sachverständiger für Sandstein anzuhören. Jugendrichter Ulrich Last entschied, das Verfahren bis zur Klärung der Angelegenheit bis auf Weiteres auszusetzen. Ein neuer Termin muss jetzt erst einmal gefunden werden – und zwar, damit alles noch einmal von Neuem starten kann. Denn Prozesse dürfen nur pausiert werden, wenn es innerhalb einer Frist von drei Wochen für alle Beteiligten weitergehen könnte. Was angesichts des anstehenden Osterwochenendes unrealistisch ist.
Ein kluges Manöver der Verteidiger, über das die beiden Angeklagten fast zu Nebendarstellern gerieten. Obgleich sie sich alle Mühe gaben, aufzufallen. Hassolt und Schweizer erschienen nicht nur in Kleidung, auf der das Brandenburger Tor samt orangen Säulen abgebildet war, sondern teilweise auch in derselben, farbbesprenkelten Montur, die sie auch am Tattag getragen hatten. Wie bei der Letzten Generation vor Gericht üblich, machten sie in diesem Sinne auch keinen Hehl aus ihrer Beteiligung an der Farbattacke, die vor knapp sechs Monaten nahezu einhellig zu negativen Reaktionen aus Politik und Gesellschaft geführt hatte.

„Natürlich habe ich Angst vor einer harten Strafe, aber ich stehe zu dem, was ich getan habe“, sagte Maximilian Hassolt nach der Aussetzung des Verfahrens. Er sei bereit, für seine Überzeugung auch eine hohe Entschädigungssumme zu zahlen und deswegen ein hartes und entbehrungsreiches Leben führen zu müssen. „Ich habe es für die Kinder getan, damit sie in Zukunft noch etwas zu lachen haben“, so der Erzieher, dessen Ausbildung derzeit pausiert. Sollten die beiden als Erwachsene verurteilt werden, drohen ihnen neben einer Geldstrafe im schlimmsten Fall auch bis zu drei Jahre Haft.
Aufgrund des jungen Alters der Klimaaktivisten findet der Prozess allerdings vor einem Jugendrichter des Amtsgerichts Tiergarten statt. Es könnte in ihrem Fall also auch noch das Jugendrecht zur Geltung kommen. Sowohl Hassolt als auch Schweizer stehen parallel wegen anderen Vergehen im Zusammengang mit der Letzten Generation vor Gericht, vor allem in Bayern. Hassolt wurde schon einmal zu Sozialstunden verurteilt, Schweizer war auch an der Farbattacke auf die Weltzeituhr am Alexanderplatz beteiligt, die einen Monat nach dem Brandenburger Tor stattfand. Dass sie mit ihren Aktionen aufhören werden, scheint daher nahezu ausgeschlossen.

Mitglieder der Letzten Generation versammeln sich vor dem Gericht
Außerhalb des Gerichtssaals gab es für diese unnachgiebige Haltung Unterstützung von Gleichgesinnten. Vor Beginn des Prozesses schon versammelten sich ein knappes Dutzend Mitglieder der Klimagruppe vor dem Gerichtsgebäude und hielten ein orangefarbenes Plakat der Letzten Generation hoch. Ein Bild, das sich in nächster Zeit wohl noch öfters in Moabit wiederholen wird.

Insgesamt elf Personen sind wegen ihrer Beteiligung an der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor angeklagt, darunter auch bekannte Gesichter der Letzten Generation wie Julian Huber, Regina Stephan und Winfried Lorenz. Teilweise sind diese Anklagen bereits zugelassen, teilweise nicht. Der nächste Prozess soll im Mai beginnen. Die Staatsanwaltschaft sucht parallel zudem weiter nach Hintermännern, die an der Logistik, der Vorbereitung und der Unterstützung der Tat beteiligt waren.
Im November 2023 hatte es außerdem einen weiteren Farbangriff durch Aktivisten auf die Westseite des Brandenburger Tors gegeben. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei junge Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren.
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